H. ref . 222 Hr . Ref . Bauer 4225 222 BIBLIOTECA REGIA MONACENSIS . < 36614168760011 < 36614168760011 Bayer . Staatsbibliothek Die R evangelische Landeskirche Preussens und die Wissenschaft . Leipzig , Verlag von Otto Wigand . 1840 . 123 . BIBLIOTHECA REGIA MONACENSIS . Inhalt . Seite Aussichten 1 Das fürstliche Haus 19 Die Union 34 Die Presbyterial - Verfassung 67 Der Lehrstand 116 1 Aussichten . Es ist bekanntlich nicht mehr Zeit zu verlieren , wenn das Gewölk am Horizont sich auseinanderrollt , der schwüle Luftzug heimlich zischelt und jeden Augenblick das Unwetter über unserm Haupte stehen kann . Ueber uns in Preußen steht es jezt . Die Wissenschaft , die Macht des Denkens , die ewige , unermüdete Wandrerin , war nun seit einem Jahrhundert unter uns in Preußen heimisch geworden und unter dem Volke , dessen königlicher Weiser sie auf den Thron erhoben hatte , allmählig in die Schule wie in die Regierung und , was das Beste ist , in die Gesinnung und in das tägliche Denken eingedrungen . Wie soll es ihr nun ergehen ? Wird sie fliehen ? Wird sie weiter wandern ? Nein ! So wenig sie sterben kann , so wenig ist es ihr möglich zu fliehen : wo sie einmal Hausrecht gewon- nen hat , da bricht sie nicht eher auf , als bis sie den lekten Kampf mit ihrem Gegensas bestanden hat . Denn so ist es ihre Gewohn = heit , daß sie Nichts unentschieden läßt , - fliehen hieße aber den Streit nicht entscheiden wollen . Müßte sie wirklich wieder zum Wan- derstab greifen , so kann und thut sie es nicht anders , als wenn sie ihre Kraft durch die Entscheidung des Kampfes gestärkt hat und ihren Gegensaz als ein entkräftetes , geistloses Pflegma zurücklassen kann . Aber sie bleibt bei uns , sie muß bei uns bleiben ; denn wo sollte sie heimischer seyn und bleiben , als da , wo eine unendliche Aufgabe ihrer wartet und wo die Aufgabe so dringend gestellt ist , wie nirgend anders auf der Erde , ja wie sie niemals in der Weltgeschichte auf- gestellt war ? Sie liebt ja die Aufgaben . Eine drückende Schwüle lastete in den lestvergangenen Jahren über der Wissenschaft und drohte ihr alle freiere Bewegung zu rau- ben ; die Kunst der Regierung schien allein darauf gerichtet zu seyn , die Aufgabe der Zeit zurückzustellen und die bedeutendste Frage in 1 2 der Schwebe zu erhalten , und unvermeidlich war es , daß mancher Einzelne leiden mußte . Wir werden deshalb nicht klagen , noch weniger irgend Jemanden anklagen . Besser als gerade so , wie es ge = schehen war , konnte für die Sache und für die große Angelegenheit , um die es sich handelt und bald aus allen Kräften handeln wird , doch nicht gesorgt werden . Es war eine außerordentliche Weisheit , die den Kampf - obwohl ihn die Gegner der Wissenschaft durchaus hervorrufen wollten - noch aufhielt , und muß die Weisheit , mit der der Geist der Geschichte Könige und Regierungen leitet , auch diesen zu Dank angerechnet werden , so muß jeder Aufrichtige die Be- sonnenheit und weise Mäßigung , mit der König und Regierung die wissenschaftliche Bewegung und deren Gegner noch auseinanderhiel = ten , dankbar verehren . Die Wuth der Feinde der Wissenschaft kannte kein Maß mehr , ihre Anklagen verlåsterten das Denken als gottlos und frevelhaft , ja als den Ruin des Staates ; aber die Wissenschaft wird mit unerschopflicher Pietåt das Andenken Friedrich Wilhelm's III . feiern , der sie in ihrer ruhigen Entwicklung nicht storen ließ . Der Schußgeist der Wissenschaft saß auf dem Thron und verhinderte es , daß das Zeichen zum Kampfe gegeben würde . Wäre es geschehen , was die Eiferer mit allen Mitteln herbeis führen wollten , ware schon innerhalb der verflossenen sechs Jahre der Kampf losgebrochen , es wäre das Unglucklichste gewesen , was nur zu denken ist . Von den Gegnern wäre zwar nichts Underes zu fürch ten gewesen , als was auch noch heute und in alle Ewigkeit von ihnen zu fürchten ist , nämlich der blinde Eifer , der immer der Un klarheit und Verschlossenheit des Geistes eigen ist . Aber die Wissen schaft war damals selbst noch in der Gährung und hatte mit Elemen- ten zu kämpfen , die sie innerlich trübten und so unklar machten , wie ihr Gegner war . Mit ihrem jezigen Standpunkt verglichen war damals ihr Gesichtskreis in jene Unbefangenheit eingeengt , wel = che gewöhnlich eintritt , wenn der erste Jungerkreis um einen Meister sich gesammelt hat und in dessen System sich einhaust . Wie die seligen Götter wohnten die Jünger mit patriarchalischer Ruhe in dem Reiche der Idee , das ihnen der Meister zum Vermächtniß hinterlas sen hatte , und die Träume der Chiliasten von der Zeit der Vollendung schienen bereits in Erfüllung getreten zu seyn , als der Blig der 3 Reflexion in das Reich der Seligkeit einschlug und den Traum be- unruhigte . So wenig war man auf den Schlag gefaßt , daß die Berliner wissenschaftliche Kritik dem Straußischen Buche einen Re- censenten entgegenstellte , der noch im seligsten Traume von Einheit der Idee und der unmittelbaren Wirklichkeit oder vielmehr der Welt des empirischen Bewußtseyns redete und seinen Traum sogar in einer besondern Zeitschrift durchaus noch fortsehen wollte . Was also wäre geschehen , wenn in den lezten Jahren schon die Stunde der Ent- scheidung geschlagen håtte ? Ein Chaos håtte die besten Triebe der Wissenschaft erstickt und statt des Kampfes in klaren , fest geschlosse nen Reihen , statt des Kampfes , an dem sich Götter und Menschen erfreuen , wäre ein unerquicklicher Tumult eingetreten . Die Wis- senschaft ergoste sich noch an einer Speculation , die so zu sagen un- besehen den Wust einer trüben Vorstellung in sich aufnahm , und auf der andern Seite war sie in eine Kritik verfallen , deren schneidende Negation damit , daß sie isolirt stand und sich mit Gewalt über die Sicherheit und Selbstgenügsamkeit der Schule erheben mußte , wohl entschuldigt werden kann , aber den Kampf nicht allein zu führen vermochte . Die Geister mußten erst geprift werden , ehe die Weis- heit der Geschichte die Entscheidung zulies . Und wie schnell ist nicht diese Bewährung vollendet . Der Druck lastete über der Schule , preßte sie zusammen , schied die unentschiednen Glieder , während das allgemeine Bewußtseyn durch den Streit in ihr Interesse hineinge = zogen wurde , von ihr aus und - gepriesen seyen die Jahre der lez- ten Prufung ! die Kritik ergriff selbst diejenigen Glieder der Schule , die sie anfangs überrascht , wenn nicht zermalmt hatte , und sie selbst hat ihre eigene Negation gegen sich selbst gekehrt und in diesem Opferbrande sich geläutert . Wir sind bereit ! - Das Bild vom Gewitter , das schon so oft in solchen Dingen gebraucht ist , glaubten wir nicht verschmähen zu dürfen , weil es die Natur des Gegners der Wissenschaft wiedergibt . Die feindliche Macht , die dem Denken bisher entgegengetreten ist , war nur eine elementarische , gestaltlose und unerreichbare ; wie sollte man also mit ihr kämpfen , wenn sie in keiner Weise eine ebenburtige war ? Der wissenschaftlichen Arbeit sekte sie Verkeherung , dem Denken bürger = liche Anklage entgegen , und da sie ihren Gegner nicht widerlegen 1 * konnte und , wenn sie sich nicht bloß geben wollte , eine Widerlegung nicht einmal versuchen durfte , so straft sie den heimlich oder offent lich Verkeherten mit einem langsamen Hungertode , indem sie der Regierung unaufhdrlich zurust , der Philosoph zerstore Staat , Sitte und Religion . Es ist fürchterlich , nein ! es ist unmöglich , mit einem solchen Gegner zu kämpfen , der formlos und tuckisch wie das Element ist . So weit paßt das Bild , aber nun wird es hinkend , wenn wir es auf die angegriffene Macht der Wissenschaft anwenden wollten . Sich vor einem Angriff zu verbergen pflegt die Philosophie nicht , sie verkriecht sich nicht in Höhlen , wenn es über ihr wittert , und vor Blisstrahlen hat sie sich nie gefurchtet . Was thut sie denn also ? In der ersten glucklichen Zeit der Unschuld vor sechs Jahren kamen auch schon Regenschauer , ein einzelner Wasserguß etwa der evange lischen Kirchenzeitung ; nun , dergleichen ließ man ruhig über sich erz gehen , oder ballten sich die Wolken zu einem Gewitter zusammen und fuhr ein Blisstrahl der Excommunication herunter , so achtete man es nicht , weil man an dem Blizableiter einer Kategorie , eines orthodoxen sentimentalen Schiboleths oder einer starr dogmatischen Rechtfertigung Schuh genug zu haben meinte . Aber die Sache wurde anders , sie wurde Ernst , entseßlicher Ernst , und die Elemente verschworen sich zum Untergange der Wissenschaft . Was geschah also ? Zunächst veränderte sich das Bild . Die Elemente , da sie unauf- hörlich den Angriff fortsekten und in Thätigkeit blieben , mußten ver- suchen Gestalt anzunehmen , die Anklage mußte eine bestimmte wer- den , und so wurden nun in den lekten Jahren jene apologetischen Heerschaaren von Argumenten , Gründen und Beweisthumern , die in ihrer Formlosigkeit und gespensterhaften Gestalt ihren elementari = schen Ursprung verriethen , gegen die Wissenschaft ausgeschickt . Wenn die Maler die Versuchung eines Heiligen darstellen , so umgeben sie ihn mit einem Gewimmel von Frazzen und Kobolden , und in der That muß man , entweder von Hause aus schon verrückt oder ein Heiz liger seyn oder sich in den Gedanken werfen , wenn man nicht im Kampf mit einem Heer von Gespenstern die Geduld oder die Ver- nunft verlieren soll . Die Wissenschaft verlor Keines von Beiden , sie rettete ihre Ehre und stärkte ihre Kraft . Gespenster , sagt man , scheuen sich eben so sehr vor den Kindern dieser Welt , wie diese vor 1 5 ihnen Grauen haben . Das Denken fürchtete sich nicht ; wie der = jenige , der durch seinen Blick ein wildes Thier von sich zuruckscheucht , strengte es sein Auge an , sah es den Gespenstern der apologetischen Gründe ins Gesicht und hat es die Larven eine nach der andern ver- trieben . Mögen sie tausendmal , in zahllosen Haufen und in immer veränderter Gestalt wiederkommen , so viel ist gewiß : die Wissenschaft ist in der Anstrengung der lekten Nothjahre hinter das Geheimniß der Apologetik gekommen , das Reich der Gründe und Beweise ist verrathen , und es gibt keine Wendung mehr , die überraschen oder fangen könnte . Die Zeit ist vorüber , wo die Jünger des philosophi = schen Meisters der Unvernunft eine Kategorie und fertige Lösungs- formel entgegenhielten ; die Noth hat sie vielmehr gezwungen , die Unvernunft in ihrem eignen Reiche aufzusuchen und sie in ihr selbst zu vernichten . Diese glückliche und folgenreiche Bekanntschaft haben sie in den lekten Jahren gemacht , und nachdem sie den Feind in sei- nem Lande haben kennen lernen , hat er den lekten Schein seiner Bedeutung verloren . Weshalb klagt ihr denn also ? Wir klagen nicht , am wenig- sten über die Vergangenheit , denn diese hat uns stark gemacht . Also vor der Zukunft fürchtet ihr , obwohl ihr doch meint , daß euer Geg- ner nichts mehr gegen euch aufzubieten hat ? Wiederum , wir fürch = ten nicht ! Es kann kein Druck kommen , der nicht schon dagewesen ist , und eine Wohlthat wäre es , wenn er bald seinen hochsten Grad erreichte , dann könnte er mit desto besserem Erfolg durch einen kräftigen Gegendruck fortgeschnellt werden . Der Feind der Wissenschaft ruht nicht mit seinen Anklagen , Verdächtigungen und Rånken , bis er nicht alle außere Gewalt , so weit sie ihm die neuere Zeit zugestehen kann , erschspst hat . Die Kirche dürstet nicht nach Blut , und doch hat sie es stromweise getrunken und haben selbst die beiden Schwe- ſterkirchen von Genf und Wittenberg sich mit Blut befleckt . Feuer und Schwerdt brauchen sie freilich nicht mehr , aber eine schrecklichere Todesart haben sie dafür denen bestimmt , die ihnen verdächtig sind ; denn was kann für uns , denen im Staat die wirkliche Gegenwart des Vernünftigen und Göttlichen gegeben ist , schmerzhafter seyn , als aus diesem Lebensgebiet der Vernunft ausgeschlossen zu werden ? Früher konnten die protestantischen Kirchen mit dem bürgerlichen Tode 6 strafen und vertrieben ihre Kezer aus dem Staate , jest machen sie den Staat mistrauisch und argwohnisch gegen die Wissenschaft und bringen es dahin , daß der Staat seine eigene Vernunft ver = läßt . Der religiose Eiferer hat es noch nicht lernen wollen , daß der weltliche Arm mehr ist als nur ein Mittel , daß er mehr ist als nur ein Marterwerkzeug , um die Wissenschaft zu quålen . Er wird es lernen müssen . Der hierarische Wahnsinn , der den Staat als sei = nen Henkerknecht betrachtet , hat sich in der protestantischen Kirche bis jekt noch erhalten ; er wird nicht eher weichen , bis er nicht alle seine Kräfte ausgetobt hat , bis seine Raserei nicht auf das Höchste gestie = gen ist , - jest steht er auf dem Punkte , wo er vor innerer Anstren- gung zittert , wo seine Krankheit die Krisis erreicht und wo er aus = toben muß . Die neuere Wissenschaft ist dazu bestimmt , diese lesten Angriffe der protestantischen Hierarchie ertragen zu müssen , und sie freut sich der Aufgabe , die ihr die Geschichte gestellt hat und die von ihr allein gelöst werden kann . Mag auch das Unheilvollste , das Verz wirrendste kommen und der Staat sie völlig verlassen , sie verläßt ihn nicht , sie behålt ihre Ruhe und Besonnenheit , sie vergißt ihre Be- stimmung , ihre Wahlverwandtschaft nicht und wird den Staat von dem Unthier jener Hierarchie befreien . Der Kampf , der bevorsteht , ist der lehte ; er wird die Schuld sühnen , die die Kirche gegen den Staat auf sich geladen hat , denn die Wissenschaft ist das leßte Bollwerk , an dem die Angriffe der Hierarchie scheitern . Er ist aber auch der Anfang des Kampfes , er ist der erste Kampf ; denn was bis jekt die Hierarchie bekämpft hat , hatte entweder selbst mit seiner eigenen Schuld , mit einer leeren Idealität zu kämpfen , oder trug wie die protestantische Kirche die verfeinerte und um so gefährlichere Hierar = chie in sich . Jekt erst stehen das feinste und durchdringendste Papst = thum der protestantischen Eiferer und eine durch Leiden geläuterte und geståhlte Wissenschaft sich gegenüber , die Collision ist nun rein und vereinfacht und die Tragsdie fångt an . Das Alles kann die Wissenschaft nicht in Furcht sehen , sie kennt ihre Pflicht und wird sie erfüllen . Sie scheut sich auch nicht vor der Unbestimmtheit und Unklarheit ihres Gegners : sie hat es gelernt , die unfaßlichen Beweis : thümer der Apologetik zu fassen . Aber was ihr einige Befürchtung erregen kann , ist die Möglichkeit , daß der Staat sich nicht damit bes 7 . gnügen möchte , Zuschauer des Kampfes zu seyn und das tragische Mitleiden zu empfinden . Er braucht und soll sich nicht nur für die Wissenschaft , die sich für die Geburt einer neuen Zeit aufopfert , in- teressiren , auch für die Hierarchie - denn Jahrhunderte ist er mit ihr selbst im Protestantismus noch verwachsen gewesen - darf und muß er Mitleiden haben . Aber er greife nur nicht selbst in den Kampf ein , er verschmähe es , ein Mittel hierarchischer Zwecke zu werden , er würde nur sich selbst schaden und die Sache doch nicht ändern können . Wenn die Entscheidung auch schwieriger würde , die Wissenschaft würde ihm doch treu bleiben und sich nur mehr anstren- gen müssen , um ihn der Gewalt der Hierarchie zu entreißen . Seit mehreren Jahren ist es in den benachbarten Ländern zum offenen . Conflict zwischen der Aufklärung und der kirchlichen Lehre gekommen , aber nicht zu einer Entscheidung , nicht einmal dazu , daß das Interesse an dem Streite Gelegenheit gehabt hätte , sich zu ent scheiden . Wenn ein Consistorium die Geistlichen eines Landes daran erinnern mußte , daß sie zur Verkundigung der christlichen Wahrhei- ten bestellt wären , so mußte man ebenso die Nothwendigkeit dieser Mahnung anerkennen , wie die Weisheit und Milde , mit der die Staatsbehörde nach den traurigsten Erfahrungen den Verweis gab , bewundern . Aber mit dieser Anerkennung ist die Sache in der That noch nicht abgemacht ; es wäre voreilig und bedachtlos gehandelt , wenn man die Männer , die jenen Verweis verdientermaßen be- kamen , deshalb preisgeben wollte , weil sie auf der niedrigsten Stufe der Aufklärung standen und bis zur Kategorie der absoluten Idee nicht aufgestiegen waren . Standen sie etwa nicht in der Kategorie der verständigen Identität der Aufklärung ? Wer sagt euch denn , die ihr so stolz auf der höchsten Spize der logischen Stufenleiter steht , daß nicht die Kategorie überhaupt in ihnen verdammt ist ? Wer verz bürgt es euch denn , daß die niedrigere Stufe des Gedankens nicht nur deshalb angeklagt ist , weil man in der nächsten Umgebung die hohere nicht kannte ? Wir dürfen es immerhin anerkennen , daß der arme Rationalismus von der Kirchenlehre manche Wahrheit und Mahnung annehmen muß , aber wir dürfen uns nicht überheben , er ist doch unser Vater , wir dürfen ihn nicht ungehört verdammen lassen . Kann er nicht mehr wegen Altersschwäche für sich das Wort führen : 8 • gut ! so müssen wir für ihn einkommen , wir müssen seine Scham zudecken , denn in ihm werden doch auch wir angeklagt und die Reihe kommt bald an uns . Was hülfe es uns auch , darüber zu lächeln , daß der alte Herr in einem andern Nachbarlande auf den Einfall kommt , eine Synode der Lichtfreunde zu berufen ? Er beweist da- mit nur , daß Alter nicht vor Thorheit schikt , und daß da , wo er sich zu solchen Schritten verleiten läßt , die Gegensäge unter dem Be- wußtseyn unserer Zeit zurückgeblieben sind . Es sind nur Vorspiele , die in der Nachbarschaft aufgeführt wurden , die Tragodie folgt bei uns , sie wird in Preußen spielen , und unser Vaterland kann stolz darauf seyn , daß es zum Kampfplak der größten und wichtigsten Ge- gensåse bestimmt ist . Wir wollen damit nicht sagen , daß in Preu- fen gerade die protestantische Hierarchie ihre höchste geistige Ausbildung erreicht habe , daß sie gerade hier auf einmal dem Denken ebenbürtig geworden sey : im Gegentheil sie unterscheidet sich hier in Nichts von ihren Betschwestern in andern Ländern , nur daß ihr Eifer und ihr Grimm hier fressend geworden ist . Sie ist hier wie anderwärts die- selbe trübe , zåhe Apologetik , die einige verworrene Vorstellungen für christliche ausgibt und mit dem Puk und Flitterstaat ihrer um Got- tes willen um Zustimmung bettelnden Beweise behängt , sie ist hier wie überall dasselbe verständige Wesen , das sogar zu philosophiren wagt und nichts weniger als die Orthodoxie der Våter ist , ja sie ge- wohnlich nicht einmal kennt ; - wie viele der Eiferer haben wohl die symbolischen Bucher gelesen ? Was ihr an Erkenntniß abgeht , ersekt dafür diese Apologetik durch ihren Haß , durch ihre Leidenschaft , durch den blinden Eifer , der ihr nicht eher Ruhe gibt , bis sie nicht den lekten Kampf der Entscheidung herbeigeführt hat . Nur weil sie mit der Wissenschaft unter Einem Dache wohnt , ist sie unruhiger und wilder als anderwärts , larmt , poltert und rumort sie wie ein Ges spenst und will sie die ruhigen , arbeitsamen Bewohner des Hauses vertreiben . Ja ! wir können sagen , daß wir arbeitsam sind ! Bei Tag und Nacht arbeiten wir ; wenn wir unser Tagewerk vollbracht haben , suchen wir die Apologetik in ihren nächtlichen Schlupfwinkeln auf , verfolgen wir sie auf allen ihren Schlichen , beleuchten wir ihre Verstecke . Es ist eine Höllenarbeit , diese thrånenfeuchten , weichen Versicherungen der Apologetik zu prüfen , wir scheuen die Arbeit nicht , 9 unser Gewissen ist rein und wir brauchen uns vor dem Kampfe nicht zu fürchten . Aber mindestens schon deshalb sind unsere Gegner ver- loren , ja sie müssen sich durch ihr Gewissen schon in ihnen selbst ver = urtheilt wissen , weil sie gegen eine Macht ihre Polemik richten , die sie nicht recognoscirt , deren Documente sie nicht durch und durch studirt haben . Die Armen ! daß sie nicht durch ihre Kraft und Wür = digkeit , daß sie nur durch die ungluckliche Nachbarschaft , in welche sie die Geschichte zu der Wissenschaft versezt hat , dazu bestimmt sind , über das Denken die leste Prüfung herbeizuführen ! Ruft und schreit nur immerhin zum Kampfe : wir hören es doch an euren zitternden und unsicheren Stimmen , daß eure Zuversicht nicht so groß wie eure Leidenschaft ist . Wer zur Sentimentalität Lust hatte , den konnte es traurig machen , daß die Wissenschaft keinen bessern Gegner habe als jene allerchristlichste Apologetik . Sie kann aber keinen bessern haben , denn in den Fragen über göttliche und menschliche Dinge , auf die es jekt ankommt , ist sie Alles und hat sie Alles ; sie ist die Frucht , deren Keime seit drei Jahrhunderten in Preußen im Schuß des Thrones gepflegt sind , und das Beste , was seit der Reformation in unserm Vaterlande gedacht , gewollt und gepflegt ist , hat sie in sich aufge = nommen und in Einen Gedanken , in Einen Willen vereinigt . Fragt nur unsere Widersacher , ob sie euch nicht selbst gestehen müssen , daß die edelsten Kräfte des Volks , die Blüthe der Jugend , die begabte = sten Geister und die Kraft der Männer ihnen nicht angehore . Sie selbst sind nur die Nachfolger Derjenigen , mit denen eine erleuchtete Regierung und die Entwicklung des Volkes seit zwei Jahrhunderten zu kämpfen hatte , und als Anhang bleiben ihnen nur Diejenigen , die sie zum Handwerk abrichten können .. Der Kampf ist aber doch nicht so ungleich , daß wir uns seiner zu schämen hätten . Was den Bar- baren an Bildung , an Schårse des Geistes , an der durchdringenden Kraft der Begeisterung und an Kriegskunst mangelt , ersehen sie durch ihre Masse : Niemand darf den Sieg der Griechen deshalb verklei = nern , weil sie in den Persern nur Barbaren besiegt hätten . Bei unserem Marathon und Platda müssen wir auch die massenhafte Roh = heit , Unklarheit und die träge Materie zersprengen . 10 Einen bessern Gegner kann die Philosophie nicht haben . Mit der Kirche als solcher , mit dem lebendigen und von dem Dogma noch nicht abgefallenen Glauben , und mit jenen eisernen Männern , die jeden Schritt vom Symbol hinweg als einen Schritt zur Hölle und zu ewiger Verdammniß versluchten , - nicht wahr ? da wäre es zu kämpfen der Muhe werth ? - hat es die Wissenschaft nie zu thun und in aller Welt nie zu thun gehabt . Es ist der Philosophie nie eingefallen , die Kirche und den Glauben der Gemeinde anzu = greifen , aber es hat ihr auch nie einfallen können , da sie noch nie- mals das Glück oder Unglück gehabt hat , die Bekanntschaft einer wirklich bestehenden Kirche und eines geltenden Symbols zu machen . Sonne und Mond leuchten nicht zusammen . Wenn die Kirche be steht und noch Kraft hat , auch das kleinste Titelchen ihres Symbols zu beschußen , so ist die Philosophie nicht Bedürfniß , und was sich ihr Aehnliches vorfindet , ist nicht Philosophie , ist nicht freie That des Gedankens , sondern ein Hilfsmittel für tautologische Definitio- nen , das man von der Vergangenheit geliehen hat . Tritt dagegen die Philosophie auf , so gibt es keine Kirche , kein Symbol mehr , und es zeugt nur von der Unwissenheit der Apologetik , wenn sie der Phi = losophie den Vorwurf macht , daß sie Beides zerstore . Sokrates , Platon und Aristoteles haben die Götter nicht gestürzt , denn als sie auftraten , war der Olymp schon ausgestorben ; Kant hat das Dogma nicht vernichtet , und es gab keine Religion mehr , die außerhalb der Grenzen der reinen Vernunft bestanden hatte , als er die Religion innerhalb dieser Grenzen beschrieb . Was Kirchen als diese äußern Anstalten und Symbole , als diese positiven Statute stürzt , ist nicht die wirkliche , reine Wissenschaft , - denn diese kann schlechterdings nicht mit ihnen in unmittelbare Berührung gerathen , - sondern wie alles Geistige sind Kirche und Symbol ein selbstentzundlicher Stoff , der durch seine eigene Schwere sich in Reibung und Brand verseht . So lange die äußere Anstalt und das Symbol der Kirche sich noch bilden , sind sie dem Bewußtseyn von lebendigem Interesse und stehen sie als der eigene Zweck des Geistes mit diesem in einer feurigen Spannung , die ihm keine Ruhe låßt , bis er nicht den Zweck voll- endet sieht . Aber mit der Vollendung läßt das Interesse nach und verrath sich die Endlichkeit des Zweckes dadurch , daß er den Geist 11 als dußerer Gegenstand beschäftigen , drücken , pressen und einengen muß . Diejenigen , die immer vom einmüthigen , schönen Glauben der Våter sprechen , die müssen es nie gelesen haben , wie in allen protestantischen Gemeinden mit der Einführung der Symbole der fürchterlichste Druck der Gewissen entstand , wie Excommunication , bürgerlicher Tod , Verbannung aus der Heimath , selbst Feuer und Schwerdt auf die geringste Abweichung vom Buchstaben gesekt was ren . Wüßten wir auch nur von der Anordnung der Visitation , wie die Pfarrer ängstlich beobachtet wurden , wie über ihnen das Auge des Superintendenten wachte und sie nach Unten der legitimirten Verdächtigung der Gemeindeglieder ausgesetzt waren , wie sie für die sen Druck durch das Amt der Schlussel sich entschädigten : dann wis sen wir hinlänglich , wie es mit dem guten alten Glauben beschaffen war . Durch die Gewalt , mit der er sich behaupten mußte , gab er es selbst zu erkennen , daß er nicht der freie , einmüthige Glaube sey , und mit seiner eigenen Gewalt hatte er sich schon långst fathit ge = sturzt , ehe die geknechteten Geister Gegengewalt ausübten unde Erbitterung über die gemißbrauchte Excommunication die Fesseln des Symbols zerbrach . Wenn nun endlich die Erbitterung des Volkes , die kirchliche Gleichgiltigkeit der mittleren Stände , die Weltbildung , der Hohn und Spott der höheren Classen und endlich die allgemeine Aufklärung den Verband der Kirche auslösten , der Kirchenzucht ent = liefen und das Symbol durchbrachen , so darf Niemand sagen , die Philosophie sey daran Schuld gewesen . Sie war damals noch nicht vorhanden und konnte als wirkliche Wissenschaft erst auftreten , als der wahre Erfolg jener håßlichen Gåhrung , der Gedanke der Freiheit erreicht , kurz als reiner Boden geschaffen war . Wir möchten auch wissen , wie die Philosophie einem Heshusius , einem Hutterus , Carpzov oder Joachim Lange sich håtte vernehmlich machen können . Mit der dicken Wirklichkeit eines Flacius und Calov kann die Philosophie nichts anfangen , auf den Donnerschlag einer Excommunication wußte sie zunächst wahrlich nichts zu erwiedern , sie wartet daher in aller Bescheidenheit immer so lange , bis die Wirklichkeit durch Reflexio- nen und allerlei vorläufige und vernünftige Gedanken praparirt ist . Ein solches Präparat ist aber jest Kirche und Symbol wirklich ge = worden , und in dieser vergeistigten Gestalt , in welcher die Kirche zu 12 einer Secte , die Kirchenverfassung zu einem Postulat , das Symbol zu einem System der evangelischen Dogmatik geworden , erst so sind alle diese Großen dazu fähig geworden , mit der Philosophie in Be- rührung zu kommen . In Augenblicken , wo eine falsche Weichheit mich überfällt , kann es mich quålen , daß die lutherische Kirche der Union keine großeren Mårtyrer und Zeugen gegenüber zu stellen hat , als diejenigen sind , die bisher gelitten und gezeugt haben . Eine Kirche , deren Symbol das vollendetste ist , das die Kirche geschaffen hat , das bis in die kleinsten Bestimmungen , selbst bis auf die Lehre von der Ubiquitåt des Leibes Christi der Abdruck der Idee.ist , håtte doch anders untergehen und abscheiden müssen , als es geschehen ist . Es hilft aber nichts zu klagen , wir müssen vielmehr anerkennen , daß die lutherische Kirche wie ihre Schwesterkirchen Alles zu ihrer Zeit gethan hat , was sie thun konnte und sollte . Die schönere Form ihres Unterganges ist die , daß sie das Beste , was sie hat , nicht als Privatgut für sich behalten , sondern der allgemeinen Bildung , der sittlichen Gesinnung und der wissenschaftlichen Bestrebung preisgege- ben hat . Der Gedanke der Rechtfertigung durch den Glauben allein hat die Geister frei gemacht und in ihre ausgeweitete und vertiefte Innerlichkeit eingeführt , und nicht umsonst hat sich die Vernunft von den Dogmen gefangen nehmen lassen , die das Göttliche und Mensch- liche , das Geistige und die Materie bis zur lezten durchdringenden Einheit fortgeführt hatten . Die Völker , die unter dem Joch des lutherischen Symbols geseufzt haben , sind in dieser Schule dahin ge- bracht worden , daß sie die Einheit der tiefsten Gegensäke , nachdem sie dieselbe im Katechismus auswendig gelernt hatten , auch in ihr Inneres aufnahmen und von keiner Ruhe wissen wollten , bis sie diese Einheit nicht im reinen Gedanken , als den reinen Gedanken und als die Seele des geistigen und naturlichen Universums erkannt håt = ten . Für zufällig wird es doch Niemand ausgeben wollen , daß die Heroen der deutschen Philosophie ihrer Geburt und Erziehung nach den lutherischen Völkerschaften angehören ? Daher nun , weil die lutherische Kirche ihr Dogma in die hohere Aufgabe der Vernunft hat aufgehen lassen müssen , - wie das Wesen der reformirten Kirche in den neuern Verstand überhaupt aufgegangen ist , - daher kommt es , daß es nur in einer beschränkten Form und durch eben so be 13 schränkte Geister geschehen kann , wenn sie sich jest noch als selbsts ständige , besondere Kirche behaupten will . Dadurch schon muß sie im nachtheiligsten Sinne beschränkt werden , daß sie sich als diese be = sondere Kirche nur im Gegensaße und im Kampse gegen ihre tiefere und im allgemeinen Bewußtseyn schon gesicherte Consequenz durcd = sesen kann ; und was ist es auch anders als das Bekenntniß , daß sie in dieser Lage nur eine Privatsache , nur eine Besonderheit sey , wenn sie sich auf ein formelles Recht und auf Stipulationen beruft , deren lebendige Bedeutung mit dem heiligen römischen Reich deutscher Na- tion långst vergangen ist ? Aber immerhin ist es wichtig , und es mußte so kommen , daß das Vergangene noch einmal unter die Lez bendigen trete , damit es eben so , wie es mit hartnäckiger , bewußter Absicht sich aufdrängt , mit vollem Bewußtseyn zurückgeschlagen werde , denn ohne diesen Kampf wurde man es nicht glauben wollen , daß das Vergangene vergangen ist . Wie das Wahre der besondern Kirche in die Sitte , in die festen Grundsäße der allgemeinen Bil- dung und in die Wissenschaft übergegangen ist , so muß nun Alles das , was der besondern Kirche im Grunde immer als beschränkte Eigenthumlichkeit angehorte , aus freier Hand , mit bewußter Absicht und , wir sehen es jekt z . B. in der neuen Zeitschrift der lutherischen Kirche , mit dem Fanatismus der Unduldsamkeit geltend gemacht werden , damit es wenigstens mit gleich bestimmtem Bewußtseyn über = wunden werde . Dadurch unterscheidet sich die Tragödie der Kunst und der Geschichte , daß in der Durchsichtigkeit der ersteren Alles nur Einmal geschieht , in der lekteren aber Alles zweimal geschehen und die Gerechtigkeit , die das erstemal die Bewußtlosen traf , oder wegen ihres schleichenden Ganges nicht bemerkt wurde , zum zweiten Male für Jedermann offenbar werden muß . Die lutherische Kirche hat sich nun während der lekten Jahre in der unirten Landeskirche Preußens soweit wieder aufgerafft , daß sie sich , wenn auch noch nicht in einer besondern Verfassung , - so weit wird es hoffentlich nicht kommen , - doch im Eigensinn und in der Einheit des Widerstandes gegen das Gebot und das Resultat der Geschichte gesammelt hat ; die refor mirten Gemeinden in dem westlichen Theile der Monarchie , die bis jekt außerhalb der Entwicklung der Kirche und Wissenschaft standen , haben sich in die Union noch nicht finden können , und es bedarf nur 14 noch eines geringen Anstoßes durch die lutherischen Regungen , um sie gleichfalls , so weit es bei dem niedrigen Standpunkte ihrer dog- matischen Bildung möglich ist , zur Reflexion und zur Vertheidigung ihrer reformirten Eigenthumlichkeit aufzurütteln . Es ist auch nicht unmöglich , daß der Staat durch die Heftigkeit jener kirchlichen Re- gungen zu dem Glauben gebracht werden wird , er müsse in ihnen eine Mahnung der Geschichte anerkennen und den kirchlichen Unter- schieden eine festere Abgeschlossenheit zugestehen , als sie die Union eigentlich gewähren durfte ; es ist möglich , obwohl jedes Zugestånd = niß ein Widerruf des Unionsactes wäre . Diese Bestätigung des Eigensinnes und der Particularitat würde ihrer Natur nach doch nur für einen Augenblick ausreichen und den besondern Kirchen nichts helfen , noch ihnen geschichtliche Kraft geben können . Denn wollte der Staat das Unionswerk aus den Hånden geben , so verliert es doch nicht seine Nothwendigkeit und die Wissenschaft müßte für einige Zeit die Leitung desselben allein übernehmen . Auch vom Staate freigegeben sind die besondern Unterschiede der reformirten und luthe = rischen Kirche nicht mehr absolut berechtigt , sie sind , so wie sie sich jeder auf sich beschränken wollten , håretisch , und wüchse ihr Anhang noch so bedeutend , sie hören damit nicht auf , von der hohern Gestalt der Union und von deren unendlich großeren Aufgabe separirt , d . h . keherische Gebilde zu seyn . Fuit olim Ilium ingens ! so weit mußte es selbst mit diesem Prachtbau der in der Kirche wirksamen Idee , mit der lutherischen Kirche kommen , daß sie endlich von der Geschichte als Secte ausgeschieden werden muß . Dem Mitleiden dürfen wir uns nicht verschließen , aber wir sind nicht ohne Trost , wir werden nie die Mutter , die uns geboren , gesäugt und zuerst auf- gezogen hat , vergessen , aber erwachsen sind wir in eine hohere Schule übergegangen , in die Gemeinde der Wissenschaft und der Religion , die sich über die Beschranktheit der besondern Kirche und Confession erhoben hat . Nicht die lutherische Kirche , auch nicht die reformirte ist untergegangen , sondern nur die Schranke , die sie zu dieser beson = dern Kirche macht , ist aufgehoben und die Schuld des außern Zwan- ges , der Sagung und der Ausschließlichkeit , die jeder Kirche als sols cher angehört , ist getilgt . Das Unsterbliche beider Kirchen ist in uns auferstanden , - erschrecken und zagen wir deshalb nicht , wenn 15 die Geschichte nun den Gerichtstag hålt und auch das Sterbliche , das Gebein wieder auferweckt . In uns lebt das Geistige und Un- verwesliche : wie kann nun das Todte , wenn es wieder aufersteht , die Sagung und die ausschließliche Form anders erscheinen , denn als Schemen , als ein Gespenst ? Als Schemen hat aber die Wirklich- keit gerade diejenige Form erreicht , wo sie für die Wissenschaft so weit destillirt und geläutert ist , daß sie von dieser gerichtet werden kann . Man sagt der Philosophie gar nichts Uebles nach , wenn man ihr vorwirft , sie habe es nur mit Gespenstern zu thun : ja wohl ! sie kann die Wirklichkeit gar nicht berühren , wenn diese nicht aus ihrem palpabeln Zustande entflogen und zu einem Phänomen des Bewußtseyns geworden ist . Diese Verwandlung der besondern Kir = chen ist jest vollendet , das Gericht steht bevor , aber gebt Acht , was sich gegenůbersteht : Geist und Gespenst ! Die lutherische Kirche tritt durch ihr Dogma mit dem unirens den Staat in Gegensak , indem sie verlangt , auf das Recht ihrer Confession hin als besondere Kirchengesellschaft anerkannt zu werden ; die reformirte Kirche hat an ihrer Verfassung oder vielmehr an dem Postulat ihrer Selbstständigkeit den Gährungsstoff , der sie selbst als Kirche in Aufregung und mit dem sie wieder den Staat und die Wissenschaft in Unruhe verseht . In dem westlichen Theil der Mon = archie hat sie aus den Stürmen des lezten Jahrhunderts ihre Pres = byterial - Verfassung gerettet , und nicht zufrieden mit den Zugestand = nissen , die ihr der neuere Staat nachgeben konnte , steht sie im Be- griff , auch diejenigen Forderungen , die der reformirten Kirche so oft die unnaturlichste Stellung zum Staate gegeben haben , trog aller abschläglichen Bescheide immer wieder von neuem bei der Regierung anzubringen . Es ist bekannt , daß Gegensåse , je nåher sie sich dem Princip nach stehen , der Empfindung nach sich um so tiefer entfrem = det sind und um desto heftiger sich getrieben fühlen , ihre Spannung abzuarbeiten . So ist der Gegensas , den der preußische Staat , so bald es gilt , die Landeshoheit in ihrem gehörigen Umfange durchzu- sehen , an den reformirten Gemeinden seiner westlichen Provinzen in sich trägt , ein viel tieferer , heftigerer als derjenige , den er an den Anspruchen der katholischen Kirche jemals haben kann ; der Staat leidet durch diese innern Gegensäße nicht , da es gerade der Reichthum 16 derselben ist , was ihm seine Lebendigkeit gibt und durch die Größe der Aufgabe für seine Dauer und Fortentwicklung Burgschaft leistet . Die innern Gegensäße eines Staates in ihrer Scharfe sich gegen- überstellen heißt daher nicht seine Schwache aufdecken , sondern seine Große und Lebenskraft anerkennen und auf ihren rationalen Aus- druck bringen . Undrerseits wenn wir sagen , daß die reformirten Ge- meinden der westlichen Provinzen die mit dem Staatswesen unverz einbaren Ansprüche ihrer Kirche noch nicht aufzugeben gesonnen sind , so sind wir unendlich davon entfernt , das als eine Art von Anklage hinstellen zu wollen . Wir mochten vielmehr behaupten , daß sie gleichfalls hierin nicht zurechnungsfähig sind , da sie bisher fast außer aller lebendigen Geschichte , mehr sich selber überlassen als in einem festen Staatsverbande gelebt haben und die Bildung , die ihnen die Geschichte noch nicht gegeben hat , erst erhalten sollen . Für ihre Ansichten über kirchliches Leben und über die uneingeschränkte Selbst = ständigkeit desselben können sie so wenig verantwortlich gemacht wer = den , als der Katholik für die Anschauung von der Hierarchie und deren göttlicher Berechtigung . Sehen sie daher der Staatsregierung ihr Verlangen nach Trennung der Kirche und des Staates , nach freier Gesekgebung der Kirche und nach der unbeschränkten kirchlichen Disciplin entgegen , so sind sie deshalb nicht anzuklagen : ein vergan = genes Princip , über das sie noch nicht erhoben sind , treibt sie dazu an , und das Einzige , was ihre Pflicht ist und was der Staat von ihnen fordern kann und muß , besteht darin , daß sie lernen und gegen die Schule , die sie noch durchmachen müssen , sich nicht zu unwillig sperren . Um so weniger sind sie anzuklagen , da sie für den Staat selber eine wohlthätige Unruhe bilden , die ihn dazu zwingt , den Ge- danken und die Ausübung der Souverainetat in kirchlichen Dingen , die bei der Substantialität der iſtlichen Landestheile eine Sache ist , die sich gleichsam von selbst versteht , nicht etwa zu mildern und in gewisse Schranken einzuschließen , sondern bis zur lekten Consequenz zu befestigen und im vollendeten Bewußtseyn des Princips zu sichern . Wir sagten , es sen nicht unmoglich , daß die kirchlichen Unterschiede innerhalb der protestantischen Gemeinde in der nächsten Zukunft ein- mal wieder freigelassen würden : so kann auch Niemand dafür einste = hen , ob nicht der Gegensak der westlichen und östlichen Provinzial 17 Gemeinden dadurch würde ausgeglichen werden , daß die Form der Presbyterial- und Synodal - Ordnung , wie sie in der Rhein - Provinz und Westphalen eingeführt ist , auch dem Osten verliehen wird . Es würde auch nichts schaden , wenn die an Indolenz streifende Sub- stantialitat des Ostens durch eine großere Theilnahme der einzelnen Gemeinden an der kirchlichen Verwaltung in Fluß verseht würde , und daß es in der That zu einem solchen Aufgebot des geistlichen Landwehrstandes kommen könne , ist schon deshalb nicht unwahrschein = lich , weil der bereits kreischend genug ausgestoßene Ruf zu dem Schwerdt des Herrn und Gideon beweist , wie die Wächter Zions in dem bisherigen Staatsverfahren nicht Sicherheit genug gegen die widerchristliche Wissenschaft sehen und Synoden mit allem ihren Ap = parat , Verdammung und Bannfluch nicht verschmåhen möchten . Wie aber die Freilassung der kirchlichen Unterschiede nur eine augenblick = liche seyn könnte und allein dazu dienen würde , die Nothwendigkeit der Union desto klarer zum Bewußtseyn zu bringen und das Werk der Vereinigung zu vollenden , so würde auch die Erweiterung der Synodalverfassung über die gesammte Landeskirche den Kampf , der jekt auf einen Theil derselben beschränkt ist , zu einem allgemeinen machen und um so schneller den Staat dazu treiben , daß er das legte Bollwerk der protestantischen Hierarchie , das der Landeshoheit bisher widerstand , zur Uebergabe auf Gnade und Ungnade zwingt und aus seiner souverainen Machtvollkommenheit die Kirche innerhalb der Grenzen der reinen Vernunft constituirt . Die Wissenschaft hat von den Synoden keine Gnade zu hoffen , bis jest zwar ist sie mit denen der westlichen Provinzen noch nicht in Berührung gekommen , sie ist von ihnen noch nicht verdonnert und verslucht , aber das liegt weni- ger daran , daß diese ihr gunstiger gesinnt wären , als vielmehr am Mangel der Bekanntschaft . Wie lange kann es noch dauern , daß die Berührung dennoch eintritt und der schon zubereitete Donnerkeil der Excommunication geschleudert und die christliche Verwünschung gelispelt wird ? Das Beispiel des Zürcher Glaubenscommittees wird doch nicht umsonst so eifrig bewundert und gepriesen seyn ? Es komme , was da wolle , der Bliz der geistlichen Gerichtsbarkeit ist doch nur ein gespenstisches Leuchten , er hat nicht mehr zündende Kraft , und die Wissenschaft wird nicht müde werden , gegen den Bannsluch 2 18 die Freiheit des Gedankens , gegen die Excommunication die Macht der Sitte und gegen die Anmaßungen der Kirche die Idee des Staa = tes zu vertheidigen . Der Staat kann sich einmal irren , gegen die Wissenschaft argwohnisch werden und zu Zwangsmaßregeln greifen , aber die Vernunft gehört ihm zu innig an und seine Bewegung ist viel zu lebendig , als daß er lange irren könnte . Dagegen der Schat = ten der Kirche , wie er in unsern Tagen umhergeht , ist unversöhnlich , er grollt ewig , grollt wenigstens so lange , bis die lekte Hekatombe , die für die Befreiung der Wahrheit geopfert wird , gefallen ist und der Schatten durch seine lesten Anstrengungen erschöpft zur Ruhe eingeht . Es ist unausbleiblich , es muß in der Geschichte unsers Vaters landes ein Wendepunkt eintreten , da die Unterschiede und Gegensåge aller Art in der Stille und Ruhe , ja selbst vermittelst der Friedens = und Einigungswerke der lekten Jahre sich so weit ausgebildet haben , daß sie hervortreten und das Gericht oder die Bewährung erfahren müssen . Die Zukunft der Geschichte bleibt uns gewiß , aber mit demselben Vertrauen , mit dem Millionen in unserm Vaterlande auf ihren Fürsten hinsehen , erwarten auch wir das Zeichen , das vom Throne her für die nächste Wendung der Geschichte zu erwarten ist . Mit vollkommener Aufrichtigkeit vertrauen wir der Weisheit , welche den Wink der Geschichte , die ihre Bildungen und Unterschiede in einer freien Bewegung geprüft und bewährt wissen will , nicht überz sehen und die Geister nur durch ihre innere Kraft sich entscheiden lassen wird . Wir können sagen , es ist der größte Zeitpunkt der preußischen Geschichte , der jest gekommen ist : denn was kann es Größeres in der Geschichte eines Landes geben , als die Vereinigung jahrhundertlanger Kämpfe und Bestrebungen in jenen Einen höchsten Punkt des freien Bewußtseyns , wo sie ihre Vollendung gewinnen sollen ? Nur Eines ist großer , und dessen dürfen wir uns auch er = freuen und rühmen : es ist die Vereinigung des Fürsten und seiner Unterthanen in Einem unendlichen Interesse , die Vereinigung , die dadurch hervorgebracht ist , daß die Gedanken und Zwecke , die ein fürstliches Haus seit vier Jahrhunderten gehegt und verfolgt hat und selbst gegen die starre Dumpfheit des Volkes hat durchſehen müssen , zum Eigenthum der Nation geworden sind . Fürstliche und 19 und königliche Gedanken sind es , an denen wir uns für die Zukunft orientiren können . Folgen wir ihnen ! 21 : 1 J : ८ Das fürstliche Haus . Es ist ein wunderbares Geheimniß der Geschichte , wie sie die Gedanken und Zwecke , die sie ausführen will , in das Fleisch und Blut von Völkern versenkt und daraus sich hervorarbeiten låßt . Aber wenn es sich leichter denken läßt , wie ein Volk die Idee , die mit seinem Selbstgefühl Eins ist , nicht aufgibt und ohne Unterlaß ver- folgt , denn in einem Volke scheint der Wechsel der Individuen das Ganze weniger verändern zu können , - so ist es um so wunder- barer , wenn die Idee , die im neuern Staatenleben die höchste ge = worden ist , als der Familiengeist eines fürstlichen Hauses erscheint . Vierhundert Jahre haben die Fürsten aus dem Hause Hohenzollern ihre besten Kräfte der Aufgabe , das Verhältniß von Kirche und Staat zu ordnen , gewidmet . Friedrich I. war auf dem Concil zu Costnik als Markgraf von Brandenburg und Kurfürst des heiligen romischen Reiches kaum belehnt , als er Sigismund dringend an seine kaiserliche Vollmacht erinnerte , die es ihm zur Aufgabe mache , die Mängel der Kirche zu beseitigen , und ihn auch ohne das Concil dazu berechtige , das Ab- sehungsdecret gegen den widerspenstigen Benedict auszuführen * ) . Die bohmische Angelegenheit wollte er rein als solche des Kaisers , in welche die Pfaffen sich nicht einmischen dürften , angesehen wissen , aber er konnte es gegen die geistliche Macht nicht verhindern , daß der Krieg mit den Böhmen zu einem Religionskrieg wurde . Sein Nachfolger Friedrich II . führte die Macht der kirchlichen Gerichtsbar- keit , die fast alle bürgerlichen Sachen vor ihr Forum gezogen hatte , * ) Eine sorgfältige Sammlung von hieher gehörigen Notizen findet sich in der Schrift : Erinnerungen an die Kurfürsten von Brandenburg und Könige von Preußen aus dem Hause Hohenzollern hinsichtlich ihres Verhaltens in An- gelegenheiten der Religion und der Kirche . Hamburg 1838 . 2 * 20 in engere Schranken zurück und Albrecht mußte sogar wegen seiner nahen Verbindung mit dem Könige von Bohmen vier Jahre unter dem Kirchenbanne , den Pius II . über ihn ausgesprochen hatte , leben . - Joachim I. er war der Fürst , dem Luther zu Worms sagte , er würde sich nur durch die heilige Schrift oder durch vernunftige Grunde weisen lassen - war so entschieden gegen die Reformation , daß er erklärte , er wolle lieber Land und Leute verlieren , als in einen Religionsfrieden mit den Protestanten willigen . Seine Gemahlin Elisabeth , die sich zu der verbesserten Lehre bekannte , mußte gegen die heftigen Drohungen , die Joachim wider sie ausstieß , unter den Schuß des Kurfürsten von Sachsen fliehen und seine beiden Söhne mußten ihm vor seinem Tode das Versprechen ablegen , daß sie die Einrichtungen , die er in Bezug auf die neue Kekerei getroffen , und die Achtung , die er der alten Kirche bewiesen und immer bewahrt wissen wolle , aufrecht erhalten möchten . Es war zu spåt , die neue Lehre hatte unter dem Volke schon Eingang gefunden und Joachim II . , der Nachfolger in der Kurmark , schon längst von der Wahrheit der Augsburgischen Confession über = zeugt , faßte die Mahnung seines fürstlichen Vaters in einem höhern Sinne auf , indem er die Achtung vor der alten Kirche und die Liebe zu der neuen Lehre noch zu vermitteln hoffte . Joachim II . hat den Gedanken der Landeskirche für den preußischen Staat und das Prin- cip der Landeshoheit in den geistlichen Dingen für immer gesichert , und wenn er eine Vereinigung der Kirchen - zu seiner Zeit der päpstlichen und protestantischen - noch für moglich hielt und in diesem Sinne die im Jahre 1540 publicirte Kirchenordnung abfassen ließ , so hat er auch den Gedanken der Union , der in der Zukunft das leitende Princip seiner Nachfolger in kirchlichen Sachen seyn sollte , zugleich mit dem protestantischen Princip in sein Land einge = führt . Als Oberherr , schrieb er seinem Schwiegervater Sigismund von Polen , halte er sich für verpflichtet , die Kirche in Aussicht zu behalten ; so erließ er einen landesherrlichen Befehl , daß der Gottes- dienst im ganzen Lande in protestantischer Weise gehalten werden sollte , und als man sich bei ihm ofter darauf berief , wie es die Wit- tenbergische Kirche mit den Gebrauchen halte , sagte er : so wenig " 21 als ich an die römische Kirche gebunden seyn will , so wenig will ich auch an die Wittenbergische gebunden seyn . Denn ich spreche nicht credo sanctam Romanam oder Vitebergensem , sondern Catholicam ecclesiam . Und meine Kirche allhier zu Berlin und Coln ist eben eine solche rechte christliche Kirche wie die zu Wittenberg . " Dem protestantischen Princip war er von Grund seiner Seele ergeben , nur die ausschließliche Form desselben , so weit sie die Bestimmtheit der theologischen und speculativen Fragen betraf und sich allerdings auch in dieser Bestimmtheit , um sich zu vollenden , ausprågen mußte , glaubte er noch nicht durchsehen zu müssen , weshalb es ihm auch möglich war , Agricola , der mit Luther über die Nothwendigkeit der guten Werke in Streit gerathen war und Wittenberg verlassen hatte , an seinen Hof zu ziehen und zum Generalsuperintendenten in der Mark zu erheben . Der Gedanke einer Vereinigung der Religions- partheien blieb ihm immer wichtig ; in der Zusammenkunft zu Re- gensburg , die mit dieser Angelegenheit sich beschäftigen sollte , war er selbst zugegen und in einer Rede an die versammelten Stände des Reiches legte er seine Einigungspläne vor , so wie er die Theologen ermahnte , ihre Unbiegsamkeit zu brechen . " Auch auf dem Reichs- tage zu Augsburg 1548 war er gegenwärtig und bei der ganzen Art und Weise seiner Gesinnung und seines bisherigen Verhaltens war es von ihm zu erwarten , daß er das Interim , an dessen Ausarbei = tung Agricola vielen Antheil hatte , in den Mitteldingen annahm . Wenn es in der Natur der Sache liegt , daß nur aus der be- stimmtesten Ausprägung eines Princips die Festigkeit und Kraft der Geister , auch der Volksgeister hervorgeht , und wenn dieselbe Natur der Sache im Einklang mit der Geschichte lehrt , daß alle wahrhafte Einigung erst der hochsten Ausbildung der Gegensäße folgen kann , — dürfen wir deshalb die Gedanken Joachim's und seine Plane als schlechthin verfehlte betrachten ? Nein ! der Gedanke war an sich wahr , die Geschichte hat ihn festgehalten , nur tiefer ausgebildet und ihm die Richtung gegeben , die ihm nothwendig war . Die innere Arbeit der protestantischen Kirchen besteht nicht im Kampfe mit dem Katholicismus , - nur der weite Umfang und die hartnäckigen Un- sprüche der romischen Kirche konnten noch den Streit unterhalten , der nun endlich in das Gebiet , wohin er gehört , in den Staat als 22 solchen übergegangen ist , - in den innern Gegensägen vielmehr , die das protestantische Princip aus sich hervorgerufen hat , besteht die Le- benskraft desselben und sie bilden die einzig lebendige Spannung , die sich in einer hohern Einigung auslosen sollte . Mit seiner Mutter als solcher kann Niemand streiten , der Mann hat seine Kämpfe in sich selber und vollendet sich durch Beruhigung der Gegensäge , die sein Inneres zu zerreißen drohten . Joachim II . hatte selbst schon in der lekten Zeit seiner Regie- rung den Gedanken einer Vermittlung mit der alten Kirche aufgege- ben und den lutherischen Charakter der Landeskirche , der ihr nach ihren geschichtlichen Anfången im Grunde eigen war , zur Entschei dung gebracht , wozu das tiefere Interesse , das in den protestantischen Kirchen mit dem Wachsthum ihrer Gegensahe erwacht war und ih- ren Gegensah zu der römischen Kirche als einen abgethanen erscheinen lies , nicht wenig beitrug . Sein Nachfolger Johann Georg sorgte endlich dafur , daß das streng lutherische Bekenntniß aufrecht erhalten wurde , er war einer der Fürsten , die die Concordienformel abfassen ließen und sie in ihre Landeskirche einführten . " Ich habe , sagte er einmal , zwar auch eine Universität im Lande und halte sie für ein großes Kleinod und ist mir sehr lieb , aber wenn ich wußte , daß meine Theologen und Präsides allda sollten calvinisch werden , so wollte ich , daß das Collegium und die Universität stunde und brennte in Feuer lichterloh , ich wollte sehen , daß ich den Schaden vergåße und verschmerzte . " Die Verpflichtung auf die Concordienformel dauerte unter sei nem Nachfolger in aller Strenge fort , ja Joachim Friedrich ließ seiz nen ältesten Sohn Johann Sigismund einen Revers unterschreiben , ,, daß er bei den Symbolen der lutherischen Kirche und besonders der formula concordiae lebenslang beharren und keine Venderung in Religionssachen kunstighin vornehmen wollte . " Und gerade Johann Sigismund war es , der die unterscheidenden Namen lutherisch und reformirt zu Parteinamen herabsente , über denen eine höhere Eini- gung liege . Im Jahre 1608 folgte er seinem Vater in der Regie- rung und am 25. December 1613 trat er offentlich zur reformirten Kirche über , bewies aber in dem Glaubensbekenntnisse , das er im nden Fahre veröffentlichte , wie er keinesweges gesonnen sey , das 23 " eine ausschließliche Symbol mit den Sakungen einer andern eben so ausschließlichen Kirche zu vertauschen . Das Glaubensbekenntniß , in welchem er erklärt , daß er sich zur " verbesserten " Augsburgischen Confession bekenne , daß aber zu den andern Schriften Se . Kur- fürstlich . Gnaden weder sich selbst , noch ihre lieben Unterthanen mit Bedrängniß der Gewissen verbinden lassen wollen , weil doch alle Glaubenssachen einzig und allein auf das Wort Gottes müssen ge- grundet seyn , " - ist nicht streng reformirt , vielmehr schon ein Ver- such der Vermittlung der kirchlichen Gegensäße . Die Beschlüsse der Dortrechter Synode hat Johann Sigismund nicht anerkannt , so wenig er ein anderes reformirtes Symbol eingeführt hat , dagegen entfernte er auch die Concordienformel , die den Gegensak zur refor mirten Kirche befestigt hatte , aus der Sammlung der symbolischen Schriften seiner evangelischen Landeskirche . Es wäre vermessen , wenn man auch nur argwohnen wollte , Johann Sigismund habe das streng lutherische Bekenntniß auf- gegeben , um seine neuen Unterthanen im Herzogthume Cleve sich geneigter zu machen und gegen die drohenden Gefahren der damaligen Zeit mit den reformirten Mächten in engere Verbindung zu treten . Man erinnere sich doch nur , welche Aufregung und Beunruhigung der Gewissen die Eiferer beider Kirchen durch gegenseitige Verdam- mung herbeigeführt hatten , wie zumal die lutherischen Zeloten den hårtesten Gewissenszwang ausubten und mit Gewalt es dahin ge- bracht hatten , daß Mancher an den Sakungen irre werden und den kühnen Versuch wagen mußte , ob er nicht durch freies Nachdenken , nach der Stimme des Gewissens und aus eigener Forschung in der Schrift die Wahrheit finden werde . Die Wahrheit suchen hieß aber damals zwischen einem der kirchlichen Systeme wählen oder sie in beiden Systemen aussuchen . Jene Zeit , da Johann Sigismund zum reformirten Bekenntniß übertrat , war ohnehin eine kritische für die lutherische Kirche , in Deutschland wenigstens stand Johann Sigismund nicht allein , und es scheint , daß das Joch des ausgebilde- teren lutherischen Dogma schon zu druckend geworden war . Das reformirte Bekenntniß vertrat får jene kirchlich gesinnte Zeit die Stelle der Aufklärung . 24 Das war das Wenigste , was man gewohnlich als die Folge von Johann Sigismund's Uebertritt bezeichnet , daß seitdem die Toleranz unter dem Scepter der Hohenzollern Schuß gefunden habe , - der Kurfürst erklärte selbst , er wolle der reformirten Religion ihre freie Uebung ohne Verfolgung und Bedrückung gestattet wissen , " die Folgen waren vielmehr für Staat und Kirche bedeutender . Die Philosophie wird der lutherischen Kirche immer zugestehen , daß sie die wichtigsten Aufgaben des menschlichen Nachdenkens unerschrocken und mit heroischer Kühnheit bis zu jenem Punkte fortgeführt habe , wo sie in der Form des tiefsten Gegensakes - Gnade und Freiheit , göttliche und menschliche Natur , der verklärte Christus und die Materie - erscheinen , und daß sie mit bewundernswürdiger Sicher- heit den Gegensaß in diejenige Einheit zurückgeführt habe , die über = haupt der Vorstellung eigen ist . Die gleiche Kuhnheit des Gegen- sakes und der Synthese wird immer die Philosophie und das luthe = rische Symbol ihre Wahlverwandtschaft erkennen lassen . Gleichwohl muß man es gestehen und es solgt sogar nothwendig aus dem tiefen Inhalte des lutherischen Bekenntnisses , daß eine Sakung und ein positives Symbol , in welches eine so gediegene Wahrheit einge schlossen ist , die drückendste Herrschaft der Schriftgelehrten , so wie eine dumpfe Verschlossenheit des Volks im Gefolge hatte . Der feinere und ge- bildetere Bekenner des reformirten Bekenntnisses mag , wenn er ver- folgt , einschneidender seyn , oder wenn er die Abstraction des kirch- lichen Lebens dem Staate entgegensekt , eine großere Beweglichkeit beweisen und im Volksleben hervorbringen : aber das lutherische Symbol , diese in Sågen gefangene absolute Wahrheit lastet gerade durch das innere Gewicht wie ein Alp auf den Geistern und läßt das Volk wie den Staat als solchen endlich erstarren . Kommt dann später einmal ein Ruck , so kommt er gewiß plåklich von außen , und der verdumpfte Volksgeist hat dann nicht mehr die Kraft , die in der alten Form gesturzte und verlorene Wahrheit in einer freieren und weit sicherern wiederzugebåren . Johann Sigismund hat sein Volk vor dieser Gefahr , mit der ihm das lutherische Symbol , die höchste Sakung der Idee drohte , bewahrt , indem er das beweglichere Princip der reformirten Kirche in seine Landeskirche einführte . Sogleich konnten freilich die Folgen seines Schrittes in Bildung und Ge : 25 sinnung des Volkes nicht bemerkt werden , aber immer war doch das von Anfang an gewonnen , daß die lutherische Landeskirche durch die reformirte Domkirche zu Berlin wohlthätig beunruhigt , vor aller Erstarrung bewahrt und daran gewohnt wurde , ihre vornehme Schwesterkirche mit weniger Haß zu betrachten . Un die Stelle der Entfremdung trat endlich Liebe , der Riß wurde endlich ausgefüllt , indem das Verstandesprincip der reformirten Kirche der lutherischen sich mittheilte , und so konnte es geschehen , daß das Volk den Ge- danken der Synthese vom lutherischen Bekenntniß her behielt und es zulekt wagen konnte , ihn im reinen Gedanken , in der Philosophie zu reproduciren . Während der Regierung Johann Sigismund's war die Dom- kirche die einzige , die den Reformirten angehörte , und es erforderte eine so große Ruhe und Besonnenheit , wie sie der Kurfürst bewies , wenn der fürstliche , gleichsam in der ecclesia pressa lebende Bekenner des reformirten Princips den Angriffen des Lutherthums gegenüber nicht den Gleichmuth verlor . Nachdem sein Uebertritt einen Schrei des Entsekens und der Besturzung in seinem ganzen Lande hervor- gerufen hatte , obwohl er offentlich erklären ließ , daß er die Freiheit des lutherischen Bekenntnisses ungekränkt lassen werde , so horten doch auch nachher die Schmåhungen der Eiferer nicht auf und die Vollendung seines Werkes mußte er einer besseren Zukunft überlassen . - Friedrich Wilhelm der große Kurfürst , der seinem unglücklichen Vater Georg Wilhelm in der lehten Zeit des dreißigjährigen Krieges folgte , mußte zwar auch noch - z . B. in der Declaration vom 4. May 1665 darüber klagen , daß die Eiferer , Mistrauen , Bitterkeit und Haß zwischen Obrigkeit und Unterthanen , zwischen Bürgern und Mitbürgern " unterhielten , aber es war nur die lekte Hize der Leidenschaft , die während seiner Regierung austobte , und daß es die lehte seyn konnte , verdanken wir den kråstigen Ver = ordnungen , die er durchsekte . In den Verhandlungen zu Osnabruck brachte er es durch seine Gesandten dahin , daß den Reformirten gleiche Vorrechte und Ge- wissensfreiheit wie den Protestanten gewährt würden . Er verordnet den 3. Dec. 1656 , daß man keinen Ordinandum auf die Formulam concordiae , sondern bloß allein auf die heilige Schrift A. und N. " 26 Testamentes und mit derselben einstimmige uralte Symbola und Augsburgische Confession obligiren solle . " Ja in der Verordnung vom 30. März 1662 bestimmte er , daß die Consistorien die Prediger nur auf das Wort Gottes und nicht auf Menschensakungen berufen und verpflichten sollen . Augenblicklich konnten zwar alle diese Ver- ordnungen nicht helfen und die Verirrungen , Fehlgriffe und leiden- schaftlichen Ausbruche des lutherischen Eifers verhindern , eben so wenig konnte es das Feuer , das im Innern des Landes selbst brannte , stillen , wenn der Besuch der Universität Wittenberg , die Alles that , um das Feuer anzuschüren , 1662 in Bezug auf die philosophischen und theologischen Studien verboten wurde . Der Grund der Span = nung lag doch immer nur im Innern des Reiches selbst , besonders darin , daß die unvermischte lutherische Kirche des Landes sich noch nicht daran gewohnt hatte , ihre verständige Schwester auf dem Throne zu sehen . Da half unerwartet die Geschichte die massen- hafte Gediegenheit der lutherischen Kirche in den Marken aufzulockern , zu zerbrockeln und die Masse mit reformirten Adern zu durchziehen . Den reformirten Flüchtlingen , die durch den Widerruf des Edicts von Nantes aus Frankreich vertrieben waren , eroffnete der große Kurfürst in seinem Lande eine Freistätte , aus Polen und Schlesien kamen Reformirte , die von ihm Freiheit ihres Gottesdienstes erwar teten und erhielten , und als einmal der Zufluß der reformirten Elemente im Gange war und der Fürst die Bedeutung desselben für sein Land sehr wohl zu würdigen wußte , läßt er sogar durch seinen Gesandten mit den reformirten Cantonen der Schweiz unterhandeln , daß sie einer Anzahl ihrer Unterthanen den Umzug erlaubten . Von jekt an durchzog ein Nek reformirter Kirchen die Marken . Der reformirte Colonistenzug dauerte unter Friedrich I. fort , Franzosen , Schweizer , Pfälzer kamen scharenweise und fanden reiche Unterstüßung zur Gründung ihrer Kirchen und Schulen . Durch diese neuen Elemente war bereits so viel erreicht , daß die lutherische Aufregung beruhigt , die Spannung zwischen Fürst und Unterthanen nicht nur gemildert , sondern fast gänzlich aufgehoben war , als die lutherische Kirche in ihr selbst in jene Gåhrung gerieth , welche den Knecht des Symbols in sein Inneres führte , zur Selbst = beschauung brachte und ihn die Liebe und Selbstverleugnung lehrte . 27 Die lutherischen Eiferer , die gegen den Pietismus sich erhoben , wußten recht wohl , welche Gefahr durch ihn dem Dogma drohte , und wir müssen so gerecht seyn , es anzuerkennen , daß Recht und Schuld auf beiden Seiten gleich war . Der Dogmengläubige hatte eine ganze Welt in dem Gegenstande , den er als die Wahrheit be = kannte , wenn sie auch für ihn eine Welt war , die außerhalb seines Bewußtseins stand . Sünde , Abfall , Trennung , Leiden und Tod in der Trennung , Auferstehung und Versöhnung des Gegensakes , was kann es außer diesen Bestimmungen noch für Wahrheit geben ? Der Pietist - wer wollte es aber auch von ihm schon verlangen - konnte diese im Dogma enthaltenen Bestimmungen noch nicht als die Seele von Allem , was es im geistigen und natürlichen Universum gibt , erkennen , aber er wollte sie doch in seiner Seele als seine geisti = gen Selbsterfahrungen wissen , erleben und beobachten . Sein Mangel war nur der , daß er nicht die volle , ganze Idee in sein Inneres umseste , sondern nur bis zur Erfahrung und Beobachtung des Gegensakes kam , und noch dazu eines Gegensakes , den er nicht einmal ganz und gar als seinen innern zu fassen wagte , sondern dessen Eine verworfene Seite immer nur er selbst blieb . Der Pietis- mus ist eine Sache der Halbheit : halb ist er das Leben und Weben in der Nacht des Innern , die Selbsterfahrung des Leidens , dem der innere Sieg und Auferstehung fehlt , halb erkennt er das Dogma noch an , denn im Dogma liegt ja noch der Sieg , und halb ist für ihn die im Symbol enthaltene Welt schon gleichgiltig geworden , da es ihn unvergleichlich mehr beschäftigt , die Verworfenheit und das Elend der menschlichen Seele zu ergründen . Wenn auch der Pietist von Dreieinigkeit , von allgemeiner Gnade , von Versöhnung spricht , so ist doch all dieß Sprechen nicht von solchem Gewicht und es geht ihm nicht so zu Herzen , wie die Angst und Unruhe seiner gequålten Seele . Der lutherische Eiferer war deshalb mit Recht emport , als das orthodoxe stolze System der Wahrheit erschüttert wurde , - es war in der That eine Erschutterung der symbolischen Sagungen , die durch die Höllenfahrt des Pietisten in das Innere der Seele bewirkt wurde , aber aller Widerstand half nichts mehr , der Umschwung , der die objective Welt des Dogma in das Innere des Geistes um- kehrte und ihre Aufldsung endlich herbeiführen sollte , war einmal - 28 geschehen und der Pietismus drang unaufhaltsam in die besten Theile der deutschen Kirche ein . Auch in der Mark erhob sich die lutherische Orthodoxie gegen den Pietismus : umsonst ! Friedrich I. beruft Spener nach Berlin , und in derselben Zeit legt Thomasius , der sieg = reiche Streiter gegen die protestantische Hierarchie , nachdem er den wüthenden Verfolgungen der Zeloten in Leipzig entflohen war , den Grund zu der Universität Halle . Für die Religiosität und für Alles , was der weiblichen Seele zur Zierde gereichen kann , finden sich die reinsten und erhabensten Vorbilder unter den Fürstinnen , die den Thron der Hohenzollern ge- schmuckt haben . Aber auch die Wissenschaft hat unter ihnen einen erhabenen Schußgeist zu verehren ; das Andenken Sophie Charlottens wird ihr ewig theuer sein . Auf den besonderen Antrieb der großen Frau wurde die Societat der Wissenschaften zu Berlin gestiftet und Leibniz , den die Geschichte der Philosophie immer mit Stolz den Lehrer und Freund der Königin nennen wird , zum ersten Präsidenten derselben ernannt . Glückliche Zeiten ! Hat die Philosophie schon oft geseufzt , da ich auf dem Throne geliebt und geubt wurde , - aber wozu seufzen , da Sophie Charlotte in ihrem Enkel fortlebte , da ihr Wort , daß die Autorität der Vernunft allein in der Welt herrschen müsse , " auf dem Throne zur That und in dem Volke zu Fleisch und Blut geworden ist ? " Glauben sie nicht , schreibt Sophie Charlotte als Königin an Leibniz aus Königsberg , daß ich die Herrlichkeiten und Kronen , auf die man hier so großen Werth legt , den philosophi = schen Unterhaltungen vorziehe , die wir zu Charlottenburg geführt haben . " Und einer Hofdame , die an ihrem Sterbebette in Thränen zersloß , sagte die Königin : " Bedauern sie mich nicht , denn nun werde ich meine Neugierde über den Ursprung der Dinge befriedigen , den Leibniz mir niemals hat erklären können , so wie auch uber den Raum , das Unendliche und das Nichts . " Erhabene , verklärte Ko- nigin ! wenn Fürsten nicht nur in der Erinnerung , sondern auch im arbeitsamen und werkthätigen Gedanken ihres Volkes fortleben , so hast Du den besten Theil erwählt und bis in unsere Tage - aber Deine Tage enden nicht in der Ergrundung des Unendlichen und des Nichts " fortgewirkt . Wir feiern Dein Gedächtniß , wenn wir die Wahrheit lieben und uns ihr aufopfern . " 29 Unter Friedrich Wilhelm I. war der Pietismus so weit eine gedrungen , daß es mit ihm endlich zur Werkthätigkeit kommen konnte . Der König versucht eine Vereinigung beider evangelischen Kirchen hervorzubringen , aber die pietistische Gleichgiltigkeit gegen die besondern Dogmen hatte den Unterschied beider Kirchen doch noch nicht aufheben können , da in der That zu einem solchen Werke noch männlichere Kräfte gefordert werden , als der pietistischen Richtung zu Gebote stehen . Zu Bedenken , frommen Wunschen , guten Rath = schlägen kann es der Pietismus bringen , er kann seinen Wunschen die Zugabe des Gebets und der Sehnsucht hinzufügen , aber die Ausführung muß er stärkern Kräften überlassen . Sobald es wirklich Ernst werden und dasjenige , was dem Pietismus an sich höchst gleichgiltig ist , die dogmatische Bestimmtheit aufgegeben werden soll , so fehlt der Muth und hat es bei einem gut gemeinten Wunsche sein Bewenden . Diese Schwäche des Pietismus , aber auch der Umstand , daß im Volke und bei einzelnen Predigern die kirchlichen Unter- scheidungslehren ihren Einfluß noch nicht verloren hatten , waren daran Schuld , daß der König statt der Vereinigung nur einen Frieden bewirkte , - im Februar 1722 , - wonach beide Theile sich ver- glichen , in Liebe und Frieden zu leben , daß die zu wunschende Vereinigung nicht gehindert , sondern vielmehr befördert werde . " Die Theologen schraken noch , wenn nicht vor dem Gedanken , aber doch vor der wirklichen Ausführung des Einigungsplanes zurück : Friedrich Wilhelm I. fuhr aber mit der ganzen Arbeitsamkeit und eisernen Ausdauer seines Geistes sort , die Sache auch in der That vorzubereiten , und besonders ließ er es sich angelegen seyn , den Gottes- dienst beider Kirchen gleichförmiger und den lutherischen einfacher zu machen . Als Layen und Priester über Gewissenszwang klagten , erließ er eine neue Verordnung , worin er erklärte , daß die Pfarrer , statt für gleichgiltige Nebendinge zu eifern , ihre Gemeinden vielmehr belehren sollten , wie das wahre Christenthum nicht in außerlichen , unnothigen Ceremonien , sondern in wahrer Bekehrung und Vere ånderung des Herzens bestehe . " " Wenn die Religion jekt die Arbeit des Herzens geworden war , so war dies innere Leben der Seele nicht mehr die reine pietistische Angst , - jene Pein , welche die zweite Gemahlin Friedrich's I. , Sophie 30 Louise in den Wahnsinn gestürzt hatte , - sondern die Seele hatte wieder Kräfte bekommen und eben durch das frühere Ringen Muth , Hoffnung und Zuversicht gewonnen . Es war nahe daran , daß der menschliche Geist , nachdem er in sich selbst gelitten , seine Schwache und seinen Tod erfahren hatte , nun auch in sich selbst seine Aus = richtung und Auferstehung erleben sollte . Mehr kann in aller Welt von Friedrich II . nicht gesagt werden , und mehr wollen wir auch hier von ihm nicht sagen , als das Einzig- große , daß er den Umschwung des religiosen Geistes vollendete und Leiden , Tod und Auferstehung als eine innere Geschichte in den menschlichen Geist verlegte . Der strengste Pietist kann seine Mensch- lichkeit nicht so bearbeiten und überwinden , wie es Friedrich der Einzige that , und darum kann auch der Pietist , weil er nicht zu überwinden weiß , weil er seine selbstsichtige Angst ins Unendliche ausdehnt und nie sich selber aufzugeben wagt , nimmermehr zu dem innern Genuß der Auferstehung gelangen . Der Pietist liebt sich immer noch selber in seinem endlichen Schmuß und es fehlt ihm der lekte Muth , der dazu gehört , um die Seele zu verlieren und sie verklärt wiederzugewinnen : Friedrich II . überwand . Wenn er schreibt : " die wahre Religion ist die Menschlichkeit " , so meinte er wahrlich nicht die Menschlichkeit , wie sie unmittelbar steht und geht , oder wie sie auf dem halben Wege im Ergozen an ihrer Schwäche stehen bleibt , sondern von der Idee der Menschheit spricht er , in welcher die unmittelbare Menschlichkeit , wenn sie sich selbst besiegt hat , als der neue Mensch aufersteht . - In dieser leidenden und überwindenden Menschlichkeit - denn sie ist wahrhaft allgemein und sie hat sich auch zur vollendeten Form der Allgemeinheit erhoben - können erst die kirchlichen Unterschiede sich vereinigen , naturlich wenn sie sich in ihr aufgehoben haben , denn mit ihren Sakungen können sie sich nicht einmal in sie erheben . Friedrich II . hat nicht unmittelbar für die Kirchenvereinigung gewirkt und doch hat er sie auf das Gründlichste vorbereitet , indem er die Unterschiede ruhig bestehen ließ , sie durch voreilige Einwirkungen zu wecken sich wohl hutete und die freiere Bewegung der Wissenschaft , der Forschung und Kritik schußte ... 31 Es ist eine schöne Sache , daß die Geschichte so langsam geht , denn ihre Machte bohren sich dafür desto tiefer ein , es ist recht von ihr , daß sie nach jedem Fortschritt ihre alten Gestalten noch einmal heraufbeschwort und einen so genauen Instanzenzug beobachtet , denn sie muß dem Besiegten die Appellation vor ihrem Richterstuhl freis geben und vor Aller Augen den Beweis führen lassen , daß das Alte vergangen ist , - und so handelte sie auch diesmal . Es wird Nie = mand laugnen , daß die Aufklärung , die während Friedrich's Regie rung um sich gegriffen hatte , die Reinheit des Princips , das auf dem Throne herrschte , nicht immer bewahrte und mit manchen Mängeln behaftet war : aber nicht die Aufklärung selbst oder sie in ihrem Princip war es , was von der Geschichte verurtheilt und zuruck- gestoßen werden konnte , sondern nur das Unreise , Uebereilte oder Lappische , das sich ihr ausgedrängt hatte und sich für sie selbst aus = gab . Daß diese Unterscheidung im ersten Kampfe gegen das Princip nicht angestellt wird , liegt in der Natur der Sache , denn das Alte , wenn es als Kläger auftritt , hat die Besonnenheit und die Ruhe des Bewußtseyns verloren , und schadet auch nichts , da sich nun das Princip desto mehr der Läuterung befleißigen muß . Nur das hat immer etwas Betrübendes an sich und muß den ernsten Freund der Wahrheit , der sie auch in ihren alten Formen anzuerkennen weiß , traurig machen , daß das Alte gereizt auftritt und selbst die Besonnen- heit und Unpartheilichkeit der Regierung für einen Augenblick ge = fangen nehmen kann , - es muß selbst die Wissenschaft betrüben , wenn sie auch im gereizten Wesen ihres Gegners die Anerkennung ihres Sieges sehen darf . Der Nachfolger Friedrich's II . - es wird doch erlaubt seyn , die offenkundige Wahrheit auszusprechen ? - ließ sich mit der Aufklärung und der freien Wissenschaft in den Kampf ein , aber kann Etwas über die Macht und Wahrheit des von Friedrich dem Einzigen bez schußten und verehrten Princips die Augen öffnen , so ist es das Religionsedict für die preußischen Staaten , das Friedrich Wilhelm II . den 9. July 1788 erließ . Die Unverwůstlichkeit des Princips macht die Sprache des Edicts , das dagegen auftritt , gereizt und nicht etwa herbe und bitter , sondern - spottend , und jeder Freund der Regierung , der ihre Würde und Hoheit gern unverlegt sieht , muß 32 es beklagen , daß das Edict selbst in die wissenschaftliche Controverse eingeht , wenn auch nur so , daß es dieselbe als zum Nachtheil des bekämpften Princips längst entschieden bezeichnet . So spricht das Edict von ,, Modeton " der Lehrart , von " Modelehrern " , so heißt es : ,, man entblodet sich nicht , die elenden långst widerlegten Irrthümer der Socinianer , Deisten , Naturalisten und anderer Secten mehr wiederum aufzuwärmen und solche mit vieler Dreistigkeit und Unver = schämtheit durch den äußerst gemißbrauchten Namen : " Aufklärung " unter das Volk auszubreiten . Diesem Unwesen wollen Wir nun in Unsern Landen schlechterdings um so mehr gesteuert wissen , da Wir es für eine der ersten Pflichten eines christlichen Regenten halten , in seinen Staaten die christliche Religion , deren Vorzug und Vortreff = lichkeit längst erwiesen und außer Zweifel gesekt ist , bei ihrer ganzen hohen Würde und in ihrer ursprünglichen Reinigkeit , so wie sie in der Bibel gelehrt wird und nach der Ueberzeugung einer jeden Con- fession der christlichen Kirche in ihren jedesmaligen symbolischen Bu- chern einmal festgesekt ist , gegen alle Verfälschung zu schüßen und aufrecht zu erhalten . " Nach der Kanonade von Valmy sagte Gothe : " Heute fångt eine neue Geschichte an " , und so kann man sagen , daß mit jenem Edict eine neue Periode der Geschichte der Wissenschaft angefangen habe ; denn anders als in diesem gereizten Tone kann die religiose Sazung gegen die Wissenschaft nicht mehr sprechen , und ist sie so weit gekom- men , so spricht sie es selbst aus , daß sie unwiederbringlich verloren ist . " Die Sakung war also für ein Ding erklärt , das " einmal " fest- gesest sen , mit dem man sich für immer , so wie es ist , begnügen müsse und bei dem man es ja nicht versuchen dürfe , ob es sich nicht , wenn man es ein andermal ansehe , als ein Vergängliches beweise . Und doch wurde in derselben Zeit der lekte Rest der Sagung der Kri- tik und , während die geistliche Examinations - Commission " auf der Basis des Religionsedicts für den statutarischen Kirchenglauben arbei = tete , auch einem Examen unterworfen und das Ewige und Unver = gångliche der Statute , das sich innerhalb der Grenzen der reinen Vernunft als die Idee auswies , von dem Vergänglichen ausgeschie = den . Es war die Zeit der Kritik und ihre Kräfte waren zu unver- hältnismäßig bedeutend , als daß es eines eigentlichen Kampfes dazu 33 bedurfte , daß die Berliner Examinations - Commission allmählig in geschichtlichen Ruhestand gesezt wurde . Die damaligen Rathgeber der Krone werden es für immer zu verantworten haben , daß sie die Regierung zu einem kritischen Institut , zu einem Recensenten der philosophischen Wissenschaften gemacht und damit in einen Kampf geführt hatten , in welchem sie nothwendig verlieren mußte . Ihr ein- ziges Verdienst war es nur , daß sie - wenn die Geschichte sich um Beispiele kümmerte für alle Zeiten ein Beispiel aufgestellt haben , woran der Unglaube an den Geist der Wissenschaft sich spiegeln kann . Db jene Rathgeber überhaupt schwach waren , kümmert uns hier nicht , aber gewiß ist es : schwach waren sie gegen die Macht , die sie niederschlagen wollten , so schwach , so wenig zeugungskräftig und fähig , ihrer Zeit Geseze zu geben , daß sie nicht einmal das allgemeine Land- recht , das unter Friedrich Wilhelm II . vollendet wurde , nach ihren Principien umgestalten und von den Principien der Aufklärung , von den unwiderstehlichen Inspirationen Friedrich's des Einzigen ablösen konnten . Das Werk der Aufklärung blieb , - noch mehr : es lau- terte sich während der Herrschaft des Religionsedicts durch die selbst = bewußte und in die allgemeine Bildung so wie in die einzelnen Wif = senschaften eindringende Philosophie . Sieben Tage nach seinem Regierungsantritt hob Friedrich Wil- helm III . das Religionsedict auf und unmittelbar darauf die geist = liche Immediat - Examinations - Commission . " Vernunft und Philo- sophie " , sagte der Monarch in jener bedeutenden Cabinetsordre , wel- che sogleich die ersten Tage seiner Regierung auszeichnete , müssen die unzertrennlichen Gefährtinnen der Religion seyn ; " - sie blieben von nun an diese Gefährtinnen , und als solche haben sie es dem Monar- chen , der sie offentlich vor der Welt anerkannt hatte , möglich ge = macht , das Werk der Union zu vollbringen . Die Geschichte hat auch ihre Lieblinge und begünstigten Diener , aber sie erwählt dazu nur diejenigen , die fern von oberflächlicher und tåndelnder Schmeichelei sich frei zu ihren Principien bekennen und får sie arbeiten , während sie den Widersachern ihrer Mächte nur ein sehr relatives , ein beschränktes und nur für kurze Zeit ausdauerndes Recht gibt . Eine größere Gunst kann die Geschichte ihren Lieblin- gen aber nimmer erweisen , als wenn sie es ihnen gewährt , daß sie 3 34 einen Zwist von Principien , die sich Jahrhunderte hindurch bekämpft haben , beilegen und die Einigung zum Gesez erheben . In einen Entscheidungspunkt von dieser Bedeutung hat die Geschichte Friedrich Wilhelm III . gestellt und der Fürst hat durch die Union bewiesen , daß er die Stellung begriffen hatte , die ihn für die Entwickelung des Verhältnisses von Staat und Kirche so wichtig und bedeutend machte , wie es Constantin , Karl der Große und die Fürsten der Reformation gewesen sind . 1 Die Union . Der Union kann es Nichts verschlagen , daß sie auch schon in der bisherigen kurzen Zeit ihres Bestandes eine Geschichte gehabt hat , und ihre hohe Bedeutung und Lebenskraft darf nicht einmal deshalb in Zweifel gezogen werden , weil sie scheinbar in der lesten Zeit beschränkt worden ist . Ja , man mag sie immerhin in der nach- sten Zukunft aus Liebe zur Particularität und aus falscher Zärtlich- keit für långst vermoderte Corporations - Rechte bis auf ein Minimum beschränken und dagegen die kirchlichen Unterschiede wieder aufwecken , - d . h . die besånstigte Wuth wieder aufregen , so wurde auch diese Vernichtung der Union selbst weder schaden noch gegen ihre Be- rechtigung sprechen . Denn sollen wir noch einmal daran erinnern , daß jedes große geschichtliche Werk einen Augenblick erlebt und weil die Geschichte dialektisch ist - erleben muß , wo es durch die Verneinung hindurchgeht ? Aber was kann der Verneinung Underes folgen , als die - nicht nur erneuerte , sondern - verstärkte und durch den Kampf vergewisserte Bejahung ? In der Begeisterung ihres ersten Ausschwungs erhob sich die Union über die Unterschiede der lutherischen und reformirten Kirche und betrachtete dieselben als das " Auserwesentliche " , welches unter dem Einflusse eines bessern Geistes , als der ,, Sectengeist " war , be = seitigt sey , wogegen die Hauptsache im Christenthum , worin beide Confessionen eins sind , " jekt als das einzig Festzuhaltende anerkannt werde . " Eine solche wahrhaft religidse Vereinigung der beiden , nur 35 1 noch durch außere Unterschiede getrennten protestantischen Kirchen , erklärt die Cabinetsordre vom 27. September 1817 , ist den großen Zwecken des Christenthums gemäß . Dieser heilsamen , schon so lange und jest wieder so laut gewunschten und so oft vergeblich versuchten Vereinigung , in welcher die reformirte nicht zur lutherischen und diese nicht zu jener übergeht , sondern beide eine neu belebte , evangelisch- christliche Kirche im Geiste ihres heiligen Stifters werden , stehet kein in der Natur der Sache liegendes Hinderniß mehr entgegen . " Und doch fanden sich Hindernisse , über die wir uns allerdings nicht verwundern dürfen , wenn sie sich in der Beschränktheit einzelner Gemeinden und ihrer geistlichen Führer fanden , da nicht einmal die wissenschaftliche Theologie die ganze Bedeutung des Unionswerkes sich verständlich machen konnte . Die Geschichte meinte es aber mit ihren unmündigen Kindern gut , daß sie ihnen nicht sogleich die Fülle des Lichtes , das in jenen Worten des Fürsten enthalten ist , enthullte ; denn wäre Allen sogleich über die ungeheure Umwendung , die mit jener Cabinetsordre für kirchliche Dinge geschehen wat , das Auge ge offnet worden , die schwachen Gemüther waren in Angst gerathen , ohne auch nur zu wissen : weshalb . So unbestimmt und unklar waren die Geister in jener Zeit , daß sie einerseits wohl dazu vorbe reitet waren , über die Bestimmtheit der kirchlichen Unterschiede sich zu erheben , aber doch auch wieder diese Erhebung sich nicht bestimmt vorstellen konnten und es auch nicht durften , wenn sie nicht zuruck- schrecken sollten . Die Cabinetsordre vom 27. Sept. 1817 ist eine kirchliche Con stitutionsacte , für welche die Gemeinden , damit sie Eine Gemeinde wurden , erst noch einige Zeit erzogen werden mußten ; sie ist eine Weissagung , für deren Erfüllung durch die Wissenschaft die Zeit er- füllt werden sollte . Ein bedeutender Fortschritt zu dieser Erfüllung geschah damit , daß die Widerspruche diese Lebenspulse der Union klar zum Bewußtseyn gebracht wurden , und es geschah in der Cabinetsordre vom 28. Februar 1834 so klar , als es die Wissenschaft , die bis da- h in immer noch in dieser Angelegenheit geschwiegen hatte , nur ver- langen kann . Die Union , erklärt der königliche Befehl , bezweckt und bedeutet kein Aufgeben des bisherigen Glaubensbekenntnisses , noch 3 * 36 will sie die Autoritat , welche die Bekenntnißschriften der beiden evan- gelischen Confessionen gehabt haben , aufheben , Andererseits aber werde durch den Beitritt zu ihr anerkannt , daß die Verschiedenheit einzelner Lehrpunkte der andern Confession nicht mehr als Grund gelten könne , ihr die äußerliche kirchliche Gemeinschaft zu versagen . In Uebereinstimmung mit der ersten Cabinetsordre wird wiederum versichert , daß der Beitritt zur Union Sache des freien Entschlusses sey , diese Erklärung aber sogleich durch die andere - widersprechende - ergänzt , daß das Unchristlichste , nämlich daß die Gegner der Union im Gegensaß zu den Freunden derselben sich als eine besondere Reli gionsgesellschaft constituiren , nicht gestattet werden dürfe . Das sind doch Widerspruche ! Daran versuche sich die Wissen- schaft ! Sie nämlich muß hier eintreten , denn es wäre Unverstand , wenn man vom Gesek , daß die Vernunft als positive Såge hinstellt . und hinstellen muß , verlangen wollte , den Widerspruch selbst sogleich zu lösen ; wer es verlangen wollte , würde das Gesek in den Streit der Meinungen , der Schule und der Reflexionen herabziehen . Bis jekt haben die Vertheidiger der Union die widersprechenden Seiten jener Constitutionsacte noch nicht ernstlich zusammengebracht , nicht einmal Eine Seite haben sie scharf ins Auge gefaßt , so daß man fast sagen mußte , die Widersacher der Union haben schärfer gesehen , wenn sie in ihr den Untergang ihrer besondern Kirchen erblickt haben . Ja , so ist es ! Was hülfe es , wenn man es eingesehen hat und verz schweigen wollte : - die Union ist die ungeheure Umwendung , welche die sichtbare Kirche gestürzt hat . Als Exegeten des Gesezes und in der Auffassung des Thatbestandes haben die Widersacher der Union Recht , aber als diese Widersacher haben sie vor dem Princip Un- recht . Noch einmal gesagt : die Union ist die in der Kirche zur That und zum Gesez gewordene Aufklärung , sie ist die Revolution , wie sie in der Kirche vollendet ist , darum ist sie die Furcht und der Schrecken der protestantischen Hierarchen und darum wird sie noch einen heißen Kampf zu bestehen haben . Sollte der Staat sie einen Augenblick verlåugnen , sie wird nicht unterliegen , denn diejenigen werden sie vor der Welt bekennen , die sie in ihrer weltgeschichtlichen Größe als das lehte Gericht über den Eigensinn der Kirche erkannt haben . Die Wissenschaft wird mit um so freudigerem Muthe für 37 sie streiten , da sie in ihr das Gesek , den Staat selbst und das theuer- ste Vermächtniß ihres Stifters vertheidigt . Diejenigen , die es nun endlich in neuerer Zeit versucht haben , die Union wissenschaftlich zu rechtfertigen , gehen davon aus , daß es in den Lehren einer Kirche einen Unterschied des Wesentlichen und Unwesentlichen , oder wenigstens des mehr oder minder Wesentlichen gebe . Wäre aber darin der Grund der Union zu suchen , so wäre er nicht zu finden , oder es müßte ein sehr schwacher Grund seyn , der vor einem ernsten Blick sogleich zusammenfällt . Durch ihre Gründe beweisen jene Apologeten die Miglichkeit der Union nicht , sondern nur mittelbar dadurch , daß sie überhaupt so unbefangen die gefähr lichste Unterscheidung , die es in kirchlichen Dingen gibt und die eigent = lich den Sturz jeder Kirche schon voraussekt , aufstellen . Der scharfsinnigste Vertheidiger der Union sagt * ) : " Wenn nicht alle Abweichungen in den Glaubensansichten ** ) von gleicher Wich- tigkeit sind , wenn es hier in Absicht auf das Wesentliche ein Mehr und Minder gibt , so ist auch der Fall denkbar , d . h . möglich , daß die zwischen zwei Confefsionen obwaltende Verschiedenheit in die lektere Kategorie des minder Wesentlichen gehdre , und dieses vorausgesekt , konnte sich mit der Zeit bei beiden Theilen die Ueberzeugung davon , daß es so sey , bilden und diese Ueberzeugung würde sofort die mora- lische Möglichkeit der Union in sich schließen . " Diese Reflexion glaubt immer noch im besten Frieden mit der Kirche zu stehen oder selbst mit der kirchlichen Ansicht " übereinzu- stimmen und beruft sich darauf , daß die Augsburgische Confession und die Concordienformel selbst den Unterschied des Wesentlichen und Unwesentlichen anerkennen , wenn sie den Artikel von der Gerechtig = keit des Glaubens den " Hauptartikel " in der ganzen christlichen Lehre nennen , daß der Unterschied der wesentlichen Grundartikel und der nichtwesentlichen Artikel in der Zeit der strengen Orthodoxie sich ausbildete und daß endlich die Gegner der Union es selbst zugåben , * ) Ueber die Union . ( Besonderer Abdruck aus dem allgem . Repert , von Rheinwald . ) Berlin , 1836. S. 15 . ** ) Sollen wir schon zu diesem Worte " Ansichten " ein philosophisch - kriti- sches Ausrufungszeichen schen ? 38 wie die Kirche in Absicht auf die Individuen nicht den vollkommenen Glauben zur unerläßlichen Bedingung ihrer Theilnahme an der kirch = lichen Gemeinschaft machen könne * ) . Allein wenn die Gegner der Union so sprechen , so wissen sie es ja sehr wohl , daß sie nicht von der Kirche als solcher sprechen , sondern nur von deren Verhältniß zu den schwachen und unvollkommenen Mitgliedern , die sie allerdings dulde , aber sie wissen es dann auch eben so wohl , daß die Kirche die Schwachen nicht in ihrer Schwäche ihnen selbst überlasse , sondern sie erziehe und dahin arbeite , daß sie endlich starke Glieder der Gemeins schaft werden . Man muß es eine in der That eigenthumliche Un- befangenheit nennen , wenn die Union einem Verhältniß der Kirche gleichgestellt wird , welches diese beständig als ein aufzuhebendes be = trachten muß , denn jene Duldung der Schwachen ist im Grunde eine heftige Spannung , um deren Aufhebung die Kirche als solche sich unaufhdrlich bemühen muß . Die Union wäre dann nichts Anderes als die Erklärung , daß jener unvollkommene Nothzustand der Kirche der normale sey und als solcher allein erhalten werden müsse . Wenn die Kirche in ihren Symbolen von einem Artikel sagt , er sey der Hauptartikel , so beweist das auch noch nicht , daß nach ihren Grund = sågen eine Union moglich sey , sondern nur das beweist sie damit , daß sie bei dem angestrengtesten Willen - und die äußerste Anstrena gung gehört doch dazu , wenn sie sich in ihren Symbolen constituirt - ihr Princip nicht ohne Widerspruch mit ihr selbst durchführen könne , sie verräth damit ihre Endlichkeit und weissagt ihren Untergang . Das Eine Wort " Hauptartikel ist der Wurm , der sie innerlich zerfrift , ist der Stachel des Verstandes , mit dem sie sich rist , der sich aber allmåhlig tiefer einbohrt , bis er sie durch und durch zerwühlt hat , - es ist die Dämmerung des Tages , der ihr legter ist . Den Ken ner der Geschichte kann es auch nicht irre machen , daß es sonst noch orthodoxe Theologen waren , welche die Frage nach den fundamentas len und nicht - fundamentalen Artikeln behandelten , er weiß es doch , daß ein Princip im Anfange immer erst als eine Inconsequenz auf- tritt , bis es allmåhlig in seiner Reinheit erscheint . Man kann so- gar sagen , jene Theologen waren eigentlich nicht mehr orthodox , seit * ) X. a . D. S. 15. 18. 45 . " 39 ihr Bewußtseyn nicht mehr völlig und ungetrennt in dem Dogma aufging und die thätige Seite des Geistes sich vielmehr vom Sym- bol abgelöst und in Reflexion über dasselbe umgewandelt hatte . Die scheinbare Unschuld eines Hunnius mußte sich doch bald genug als wirkliche Schuld verrathen , als die Zufälligkeit , die der Unterschei = dung des Wesentlichen und Unwesentlichen eigen ist , ohne Aufenthalt hervorbrach und die Artikel so lange herumwürfelte , bis den Lekten , die jene Unterscheidung durchfuhrten , das Verhältniß des Wesentlichen und Unwesentlichen als ein ganz anderes erschien , als wie es die ålteren Orthodoxen auffaßten . Der Zweifel * ) : " ob die Kirche , wenn sie es mit ihren Grund- sågen vereinbar findet , irgend eine Abweichung in ihrer Mitte zu dulden , dessenungeachtet zu Lehrbestimmungen berechtigt wåre , neben denen die geduldete Abweichung nicht zu bestehen vermochte " - lost sich sehr leicht . Denn jene Abweichungen duldet ja die Kirche nicht als perennirende , noch erkennt sie dieselben als berechtigt an , wie doch in der Union jede Confession die andere anerkennen soll , sondern sie betrachtet dieselben als aufzuhebende , zu überwindende und hat ihre Anstalten dazu , um sie wirklich zu überwinden . Das , Jedenfalls " ist daher in das strengste " In keinem Falle " umzuändern , wenn jener Apologet der Union ** ) sagt : " Jedenfalls läge in den praktischen Milderungen der bestimmten Lehrpunkte die stillschweigende Erklärung , daß die Kirche als solche - denn es würde ja nach ihren Grundsågen gehandelt - diese und jene Differenz nicht zu dem Wesentlichen ge rechnet wissen wolle . " Eben so wenig konnte dieß " das Gleiche " seyn , worauf die Möglichkeit einer im oben angegebenen Sinne zu stiftenden Union gegrundet werden könnte . " Denn eine zufällige Differenz , deren Aufhebung vielmehr die Kirche als ihre Aufgabe und als das Ziel ihrer Bemühung um die Schwachen betrachtet , kann in alle Ewigkeit nicht einen Lehrartikel zum Unwesentlichen her- absehen . Die Kirche , so lange sie wirklich als Kirche existirt und Kraft hat , duldet eine Differenz nur für den Augenblick und eifert , bis sie dieselbe auch für das Bewußtseyn und für die geforderte An- * ) X. a . D. S. 18 . ** ) Ebend . 40 erkennung aufgehoben hat . Wir wußten daher nicht den Punkt zu entdecken , worin in jenem Benehmen der Kirche gegen innere Diffe = renzen " das Gleiche " låge , worauf eine Union zu gründen sey , es müßte denn jene Union seyn , in welcher die eine Kirche in die andere übergeht und verschwindet . Denn nie hat die Kirche als solche Ruhe , bis sie ihre innern Differenzen in der Einheit des geltenden , positiven Symbols aufgelöst hat . So ist es aber mit der Union nicht gemeint , wie es denn ihr erhabener Stifter selbst ausgesprochen hat , daß keiz neswegs die eine Kirche in die andere übergehen soll . Was die lutherische Kirche von inneren Differenzen halte , hat sie selbst sehr deutlich und verständig ausgesprochen . - Vorher be = merken wir , daß wir voraussehen , der Vertheidiger der Union werde doch die inneren Differenzen , von deren Duldung in der Kirche er ausgeht , nicht als nur kleinliche Streitigkeiten und Spannungen auf- fassen ; denn je niedriger er sie stellt , je mehr er sie als unbedeutend und in unwesentlichen Dingen sich haltend voraussekt , um so weni- ger erweist er der Union Ehre . Denn soll diese nur über oberfläch = lichen , unwesentlichen Gegensägen , von welchen wir nicht mehr be- greifen würden , wie man über sie sich entzweien konnte , die Einheit herstellen , so verliert sie Alles , was sie an Würde besikt . Sie wird dann die Einigkeit von Kindern , die ihre kleinlichen Zwiſtigkeiten bald vergessen , und sie hört auf , die Versöhnung von Männern zu seyn , deren Kampf und Zwiespalt eben so heftig und tiefeingreifend war , wie die Principien , denen es galt , von unendlicher Wichtigkeit waren . Aber jene niedrige Ansicht von den kirchlichen Differenzen , von der sich auch der Verfasser jener Schrift nicht ganz frei gehalten hat , widerspricht auch der bestimmtesten , offentlichen Erklärung der Kirche . Bekanntlich regten sich in den lutherischen Gemeinden sehr früh Zwiſtigkeiten über dogmatische Fragen , Zwiſtigkeiten , die zum Theil rein aus der Dialektik des Princips der Augsburgischen Con- fession . hervorgingen , zum Theil aus der Berührung mit dem Prin- cip des reformirten Bekenntnisses und aus dem Eindringen desselben in die lutherischen Gemeinden entstanden . Die Eintrachtsformel war dazu bestimmt , diese Differenzen aufzulosen ; nach dieser Bestimmung war sie daher der Schlußstein des symbolischen Werkes der lutheri = schen Kirche und zugleich die officielle Erklärung der Kirche , was sie ۱ 41 von den in ihre Mitte eingedrungenen reformirten Ansichten halte . - Und wie erklärt sie sich ? Auf das Bestimmteste spricht sie es aus , daß jene Differenzen , die sich in ihr gezeigt haben , keineswegs bloße Wortstreitigkeiten seyen , sondern die Punkte , die sie beträfen , seyen die wichtigsten und geradezu solche , daß die Meinung des Theiles , der von der Wahrheit abweicht , nicht geduldet , geschweige denn ent = schuldigt oder vertheidigt werden könne und durse * ) . Will man eine bestimmtere Erklärung darüber , was die Kirche von Differenzen in ihrer Mitte halte ? Und betrifft nicht jene Erklärung der Eintrachts- formel gerade solche Artikel , welche die gewohnlichen Vertheidiger der Union zu den minder wesentlichen rechnen ? Gewiß ! Ueber die Auf- rechthaltung von Artikeln , über die sich die Kirche so streng aus = spricht , wird sie auch - und sie hat es in der Zeit ihrer Kraft ge = than - eifersuchtig wachen und ihre Glieder , die nicht vollkommen dazu sich bekennen , entweder erziehen oder , wenn Zucht und Beleh = rung vergeblich ist , von sich ausstoßen . Man gebe daher nur nicht die Einbildungen der Schwäche und heutigen Abspannung für Grund- såße der Kirche aus . Auch über die Dinge , die sie allein für unwesentliche und Ne- bendinge anerkennen kann , hat sich die Kirche mit vieler Weisheit und Distinction erklärt , - der Paragraph der Eintrachtsformel über die Adiaphora ist ein Meisterwerk der bis in den lehten Grund ein- dringenden und besonnenen Dialektik . Aber bleibt denn die Kirche in diesem Artikel etwa in jener indifferenten Schwächlichkeit steyen , für welche das Nebending nichts eben als Nebending ist ? geht sie nicht mit bewundernswürdigem Tiefsinn in die Dialektik ein , der die Bez stimmung des Ur . cesentlichen unterliegt ? entbrennt nicht ihr voller , gerechter Eifer bei dem dialektischen Wendepunkte , wo das Unwesent = liche in Wesentliches umschlägt , und gebietet sie dann nicht , dieß Wesentliche auf das Entschiedenste festzuhalten ? Die Kirche hat mehr Vernunft , als ihre schwächlichen , halbgeistigen Freunde und Gegner haben , sie weiß , was sie will , und kame es auf sie an , über eine Union zu urtheilen , welche ihre Lehrartikel , wenn auch nur theilweise * ) Form . Concord . P. II . Praefatio . 1 42 als unwesentlich voraussehen mußte , so bedarf es nicht der Frage , wie ihr Urtheil ausfallen wurde . Es ist nun wohl so klar , als es nur seyn kann , daß die Verz theidiger der Union gern Beides , den hoheren Standpunkt der Union und Wesen und Begriff der Kirche vereinigen möchten , daß sie nur deshalb der Kirche die Unterscheidung des Wesentlichen und Unwez sentlichen unterschieben , daß aber die Kirche und - wenn sie es nicht mehr thun kann - die Wissenschaft dagegen auf das Bestimmteste protestiren muß . Derselbe Schriftsteller , der in der Duldung der innern Differenzen innerhalb der Kirche die Möglichkeit der Union begründet sieht , macht nun in das Gewissen der Kirche ein noch größeres Loch , um für die freiere Bewegung , die zur Union nothwen- dig ist , noch mehr Spielraum zu erhalten . " Es müßte jedoch , sagt er * ) , die Berechtigung zu allen Lehrbestimmungen , die auch auf alles minder Wesentliche sich erstreckten und in Beziehung auf dieses die gleiche Autorität , wie in den übrigen Artikeln sich beilegten , noch von einer andern Seite her in Anspruch genommen werden . Offen = bar würde dadurch das dem Individuum zugestandene Recht , seinen Glauben mittelst freier Ueberzeugung aus der heil . Schrift zu scho- pfen , in bloße Illusion verwandelt . " Nicht wahr ? Das ließet ihr euch - wir meinen nicht jenen Schriftsteller , sondern seinen Stand- punkt und diesen Standpunkt in denen , die sich auf ihm befinden - das ließet ihr euch gefallen , wenn ihr zwischen den Ansprüchen der Kirche und der freien Forschung eine Art von Vergleich stiften und beide euch zu Freunden machen könntet ? wenn ihr die Freiheit euch zu Gute machen und andererseits wieder mit den Rechten und mit dem Donner der Kirche drohen könntet ? Ihr gleicht den Fürsten des Mittelalters , die mit der Kirche für ihr Bestes einen Contract geschlossen hatten , das Sacrament unter beiderlei Gestalt empfingen , aber den Laien , die dasselbe verlangt håtten , mit den Vorrechten der Hierarchie drohten und sie dem Gericht der Kirche überließen . Thei = len läßt sich die Wahrheit nicht , die Kirche läßt nicht mit sich han- deln , sie hat allerdings die Widerspruche , auf die ihr euch beruft , aber sie läßt sie nicht auseinander klaffen , damit ihr im Zwischen = * ) Ueber die Union . S. 18 . 43 raum bequem lustwandeln könnt , sondern sie macht mit den Wider- sprüchen erschrecklichen Ernst , sie bringt sie zusammen und - erdrückt euch . Ja wohl sagt es die Kirche selbst , daß die heil . Schrift die einzige richterliche Autoritat , die Norm und Richtschnur sey , wonach alle Dogmen zu prüfen und zu richten seyen , sie sagt es geradezu , daß die Symbole keine richterliche Autorität besiken * ) , Aber so weit und so lange sie noch wirklich Kirche ist , wird und muß sie nothwendig mit ihrer Erklärung , daß die Schrift die einzige Norm des Glaubens sey , in Widerspruch treten . Diesem Widerspruch kann sie nicht entgehen , denn als Kirche ist sie die Macht über die Einzelz nen und kann sie es dem Belieben , der Fähigkeit und den sonstigen zufälligen Grundsåsen derselben nicht überlassen , daß sie aus der Schrift ihre Vorstellungen bilden und entnehmen . Sie als die all gemeine Macht ist über aller Zufälligkeit , welche den Einzelnen als solchen beschränkt , erhaben , sie weiß die in der Schrift in vereinzel ten Såken enthaltene Wahrheit , sammelt sie in ein Ganzes und verlangt , daß die Einzelnen , nach dem Typus des Symbols ihre Vorstellungen bilden und die Schrift lesen und erklären . Die Sym- bole sind die " Summa und Vorbild " so wie die " Form " der wah- ren Lehre , und Alles , was von den Einzelnen innerhalb der Kirche ausgeht , ist nach dieser Form zu prüfen und je nach dem Ergebniß der Prüfung entweder zu billigen oder zu verwerfen ** ) . Kurz , die Symbole haben richterliche Autorität . Und was heißt das wohl ? Der freisinnige , gläubige Theolog meint , man müsse es in Zweifel ziehen , ob die Kirche " auch " zu Lehrbestimmungen berechtigt sen , die sich auf das Minder - Wesent liche beziehen . Also im Unwesentlichen will die Freiheit etwas Eige- nes und Besonderes haben , im Wesentlichen aber nicht ? Wir mei- nen dagegen , eine Freiheit , die sich bloß mit den Abschnigeln des Unwesentlichen begnügt , die nur hier auf das Recht der Schriftz forschung sich beruft , ist nicht so viel werth und verlohnt nicht der * ) Symbola non obtinent autoritatem judicis . Form . Conc . P. I. de compendiaria regula atque norma . ** ) Form . Conc . P. II . de compendiaria doctrinae forma , fundamento , norma atque regula . 44 Mühe , daß ihretwegen die Schrift zu Hilfe gerufen und der Zwist zwischen der Autorität der Kirche und Schrift ausgedeckt wird . Und eine Kirche , meinen wir , deren Berechtigung zu Lehrbestimmungen , die sich auf alles Wesentliche beziehen , zugestanden , der hierin gesek- gebende Autorität beigelegt wird , eine solche Kirche mußte doch wohl auch zu Lehrbestimmungen über das Unwesentliche berechtigt seyn , so daß kein Grund vorhanden ist , ihr die Autoritat , die man ihr in jenem Gebiete beilegt , in diesem abzusprechen . Nichts Halbes kann bestehen , und jene halbe Freiheit muß sich entweder selbst aufgeben oder sie muß die Autorität , die der Kirche noch zur Hälfte gelasf = sen ist , ihr ganz nehmen . Die Kirche selbst aber ist in allen Stücken ganz , - und das erhebt sie über alle neuern Halbgeister , die mit ihr einen Separatcontract abschließen möchten , sie ist auch in ihren Widersprüchen ganz , und wenn sie das eine Mal die Schrift als die einzige und allgemeine Norm des Glaubens und der Lehre bezeichnet , so schreibt sie sich in Einem Athemzuge für alle Lehrstücke und Glaubensartikel die entscheidende Autorität zu . Als protestantisch ruft sie zur heiligen Schrift , als Kirche entscheidet sie selbst . Einen mittleren Raum zwischen beiden Seiten des Wider- spruchs kennt sie nicht , da sie beide Seiten über das ganze System der Lehrartikel ausdehnt . Illusion kann dies Verfahren der Kirche nur diejenige Ansicht nennen , welche in der Unterscheidung des Wez sentlichen und Unwesentlichen befangen ist und wenigstens gegen das Lektere freie Hand haben mochte ; die Wissenschaft , welche die Dia- lektik des Wesentlichen und Unwesentlichen vollzogen hat , nennt jenes Verfahren der Kirche einen ihr nothwendigen Widerspruch . Es lebe der Widerspruch ! denn er ist Leben und erzeugt Leben . Die Union will die Autoritat , welche die Bekenntnißschriften der beiden evangelischen Confessionen gehabt haben , nicht aufheben . Andererseits aber wird durch den Beitritt zu ihr anerkannt , daß die Verschiedenheit einzelner Lehrpunkte der andern Confession nicht mehr als Grund gelten könne , ihr die außere kirchliche Gemeinschaft zu versagen . Welch ' ein Widerspruch ! So viel ist uns nun gewiß geworden und es kann nicht geldug- net werden , daß die Kirche als solche im System ihrer Lehrartikel 45 einen Unterschied des Wesentlichen und Unwesentlichen nicht aner = kennt . Eben die Lehrbestimmungen aber , welche bisher die lutherische und reformirte Kirche getrennt haben , gelten beiden Kirchen schlecht = hin als wesentliche , d . h . als solche , in denen ihr eigenes Wesen bez steht und erkannt wird . Wenn daher eine Gemeinde es anerkennt , ausspricht und durch die That beweist , daß sie die Verschiedenheit einzelner Lehrpunkte der andern Confession nicht mehr als Grund be- trachten könne , ihr die äußere kirchliche Gemeinschaft zu versagen , so hat sie zunächst ihr eigenes Wesen aufgegeben . Denn ihr Wesen als dieser bestimmten Kirche beruht einzig und allein in dem Unter- schiede , der sie von der andern Confession trennt und als diese beson- dere außere Gemeinschaft von dem kirchlichen Verbande , der von der entgegengesekten Lehrbestimmung gebildet wird , absondert . Die lu- therische Eintrachtsformel wußte sehr wohl , was zum Wesen eines kirchlichen Verbandes gehört , und erklärte deshalb mit unbestreitba- rem Rechte , daß die Abweichung von ihren Lehrbestimmungen , die doch auch dem reformirten Bekenntniß entgegengesekt waren , in der Kirche nicht einmal geduldet , geschweige denn entschuldigt werden könne . Gilt nun eine Lehrbestimmung nicht mehr als Grund , der andern Confession die außere kirchliche Gemeinschaft zu versagen , so gilt sie selbst nicht mehr , denn so lange sie gilt , wirkt sie ausschließend und muß sie immer die andere Confession als einen Irrthum betrach ten , mit welchem die äußere kirchliche Gemeinschaft schlechthin un- möglich sey . Die nächste Voraussekung der Union ist daher , daß beide Confessionen die Lehrbestimmungen , die sie bisher trennten , aufgegeben haben ; wir sagen beide " , d . h . nicht nur die inhalts- reichere , gediegenere Lehrbestimmung wir können als solche nur die lutherische , betrachten - muß auf ihre Geltung Verzicht geleistet haben , sondern auch die andere , die von Hause aus abstracter , ver- ständiger und weniger inhaltsvoll war , muß sich in ihr selber aufge lost haben , sonst fånde keine Union statt , sondern wurde die concre = tere Bestimmung nur zu der dürftigeren herabgefallen seyn . Es ent = stünde in diesem armseligen Falle kein neues , höheres Leben , das religiose Bewußtseyn erhobe sich nicht auf eine höhere Stufe seiner selbst , es wäre vielmehr nur die gediegenere Wahrheit preisgegeben und die niedere Stufe gewinne nichts , wenn die hohere zu ihr herab = 46 gefallen ist . Es wäre der allgemeine Tod eingetreten . Also das steht fest : die unumgångliche Bedingung der Union ist die , daß die beiden bisher sich ausschließenden Lehrbestimmungen sich ausgegeben haben , denn so lange sie gelten , schließen sie sich aus , und nur so lange sie sich ausschließen , gelten sie . Nun ist es freilich jeder von beiden Confessionen leicht , der an deren die äußere kirchliche Gemeinschaft nicht zu versagen , denn was man nicht mehr hat , kann man auch nicht mehr versagen . Daß keine Confession mehr die andere aus ihrer Gemeinschaft ausschließt , heißt eigentlich nur : es gibt keine besondere außere Gemeinschaft der Confessionen mehr , sie haben den kirchlichen ausschließenden Verband selbst schon aufgelost , wenn sie ihre besondern Lehrbestimmungen auf- gegeben haben , und in der Union sprechen sie es nur aus und zeigen sie in der That , was an sich bereits mit ihnen vorgegangen ist . Aber bilden denn nun nicht die unirten Kirchen von nun an und als solche Eine Kirche ? Ist denn nicht aus den beiden eine neue außere kirchliche Gemeinschaft geworden ? Der Theolog , der es bejahen wollte , würde nur beweisen , daß er nicht weiß , was Kirche ist , ja er wurde durch seine bejahende Antwort wiederum es selbst mittelbar beweisen , daß dem Standpunkt , in dessen Namen er spricht , der Begriff der Kirche verloren gegangen ist . Troh Tausenden von Bejahungen wurde er im Grunde oder an sich nur tausendmal vers neinen . Die Kirche als solche muß erscheinen , sichtbar werden , fich zu erkennen geben , und die Zeichen - die notae externae - ihrer Sichtbarkeit sind die Lehre und die Sacramente . Was ist aber aus der Lehre , diesem Zeichen , das am klarsten die Sichtbarkeit der Kirche zu erkennen gibt , weil sie für das Bewußtseyn positiv gegeben ist , - was ist aus der Lehre geworden , wo ist für sie noch eine Stelle ge- blieben , wenn sie nicht mehr den Verband der kirchlichen Gemein- schaft bestimmt , wenn sie nicht mehr vereinigt und ausschließt , kurz , wenn sie nicht mehr gilt ? Aber die Sacramente ? Nun , die außere Handlung , die Austheilung und das Empfangen der äußern Elez mente macht doch das Sacrament nicht , sondern die in der Schrift gegebene Verheißung , die aber auch nicht bloß elementarisch an oder über den Empfangenden kommt , sondern für den Glauben ist , somit auch für das Bewußtseyn gesest seyn muß , was ohne ihre bestimmte 47 Fassung im kirchlichen Lehrbegriff nicht möglich ist . Dieser Lehrs begriff ist aber mit dem Verlust seiner ausschließenden Kraft selbst verloren gegangen , und so weit ist es nun gekommen , daß die Kirche wenigstens , die Kirche als solche am Sacrament nicht mehr ein Beis chen ihrer Sichtbarkeit besikt . Ihr Zeichen könnte nur der bestimmte , ausschließende Lehrbegriff seyn . Die Kirche als solche , die Kirche , die nothwendig bis zur Sicht- barkeit fortgehen muß , ist in der Union untergegangen . Obwohl sie es schon vorher war und die Union nur die öffentliche Anerkennung ihres Unterganges ist , so muß die Geschichte doch den Muth des Fürsten bewundern , der so heroisch gesinnt war , daß er davor nicht zuruckschrack , diesen Untergang des Sichtbaren und der Sagung ges seklich zu sanctioniren . Dieser Schritt erforderte Heldenkuhnheit , da es , wie wir an den zaghaften und jämmerlich ängstlichen Windun- gen der Theologie sehen , unendlich schwierig ist , das Alte , das schon gefallen ist , auch wirklich fallen zu lassen , und das Neue , das die Geschichte will , auszusprechen und zum Gesek zu erheben . Der Theolog lebt und webt in Hierarchie , Papstthum , Sakung und scheuet nichts mehr , als den Verlust der Macht , die ihm die Sahung gibt ; versucht es nur mit ihm , ihr werdet es immer erfahren : wenn er Einen hierarchischen Bannstrahl weggeworfen , mit einem heuchle = rischen " Uber " greift er nach einem andern , um ihn gegen euch zu schleudern . Was dem Theologen nicht möglich war , was er wenigs stens mit zahllosen " Aber " in der Geburt erstickt hatte , hat frei und muthig der Fürst gethan . Eines jener heimtuckischen Aber " ist die Behauptung , daß in der Union nur das Unwesentliche als solches ausgesprochen sey . So ! Das sagen Theologen ? Sie wissen es also nicht , daß in den Unter- scheidungslehren der lutherischen und reformirten Kirchen Welten , die Principien von Welten liegen ? Trennt nicht den Lutheraner seine sichere Anschauung der Synthese , die Himmel und Erde zusammen- hålt , die den Himmel vielmehr zur Erde herabzieht , unendlich von dem Reformirten , der entweder zu einer Einheit fluchtet , die leer ist , und menschlichen freien Wesen allen Athem nimmt , oder unruhig und turbulent sich in Gegensågen bewegt . Die Unterscheidungslehren beider Kirchen stehen nicht allein , sie sind es vielmehr , welche das 48 ganze geschichtliche Leben , die Anschauung und Verfassung beider Kirchen wenn auch nicht so , daß jede von beiden sich daruber mit Bewußtseyn Rechenschaft abgelegt hatte , aber doch unwillkurlich , insgeheim und desto sicherer und gewaltiger bestimmt haben . Wie der Lutheraner in den Unterscheidungslehren die Vereinigung der tiefsten Gegensäke in der Vorstellung besikt , so steht sein geschichtliches Leben , seine Anschauung , sein allgemeines Gefühl , seine Sitte in der gedie- gensten Einheit . Mit der Geschichte weiß er sich auch nach der Ent zweiung mit dem Papstthum in Einheit , und nie fållt es ihm ein , den lebendigen Zug der Ueberlieferung , der auch durch die romische Kirche des Mittelalters gegangen ist , zu verkennen ; der Lutheraner hat die wissenschaftliche Entwicklung des Dogma wirklich aufgenome men und eben so in der positiven Form vollendet , wie er sie in die dialektische und philosophische Form , in die Form der Religionsphi = losophie hinůbergefuhrt hat , Schleiermacher handelte völlig nach reformirten Grundsåsen , als er Religion und Philosophie im abfo = luten Gegensatz zuruckhalten wollte , der Lutheraner hat sich vor dem Widerspruch , daß die Schrift und der Lehrbegriff der Kirche die Norm des Glaubens und der Lehre seyen , nicht gefürchtet , er hat den Widerspruch , daß Reine und Unreine im Leben der Kirche zu- sammenstanden , nicht mit Gewalt ersticken wollen . Ueberhaupt , was hat der Lutheranev nicht für Widerspruche in der Einheit zuz sammengehalten , und ist er es nicht besonders , der den Gedanken der Einheit von Staat und Kirche immer gepflegt und ausgebildet hat ? Der Reformirte dagegen streitet sich mit den Gegensåsen herum , oder vielmehr steht immer nur auf Einer Seite des Gegensakes ; wie er im Abendmahl die himmlischen Güter nicht auf der Erde besikt , sondern , um sie zu genießen , die Erde weit von sich stoßen und sich in den Himmel erheben muß , so hat er die freie Menschlichkeit und ihre besten Guter von sich gewiesen : in den Buchstaben der Schrift hat er sich geworfen und mit der Geschichte schlechthin gebrochen , die Kunst hat er verschmäht , indem er die Natur , die in der Schönheit ihre Versöhnung mit dem Geiste feiert , nur im Gegensas zum Geiste sich denken kann . Wenn er endlich in befangener Spannung die Natur dieß Wort im weitesten Sinne als die unmittelbare , welt- liche Organisation des Vernünftigen , genommen - überall bestreiten 49 muß , die Heiligkeit des Jenseits in dieser Welt durchaus bewirken will und mit seiner Geschäftigkeit in alle Seiten dieser Welt unmits telbar praktisch eingreift , ist er nicht dadurch zu seinem Gegensas ge- gen den Staat und dessen Organisation gekommen ? Und wenn das Alles nur die Wiederholung oder Ausführung dessen ist , was in den Unterscheidungslehren beider Kirchen für die Vorstellung vorgezeichnet ist , so sollen diese nur unwesentlich seyn ? Darf Etwas wesentlich genannt werden , so müssen wir sie so nennen , und wenn sie aufge = hoben sind , so ist das Wesen beider Kirchen , so sind diese selbst auf- gehoben . Die Union als diese Aufhebung der besondern Kirchen und der Ausschließlichkeit überhaupt , ohne welche die sichtbare Kirche nicht bestehen kann , ist die consequente Durchführung der Aufklärung , ist die öffentliche , zum Gesek erhobene Anerkennung der Aufklärung und die auf dem Throne anerkannte Umwendung , durch welche das sta = tutarische Kirchenwesen gesturzt war . Sehet daher nicht zu stolz auf die Aufklärung herab , saget nicht , sie sey doch zu sehr nur zerstörend und negativ gewesen ! Ihr dürft euch nicht nur an den Schein hal- ten , denn wolltet ihr nur tiefer eindringen , so wurdet ihr doch unter der Außenseite den Keim der Gestalt erblicken , die in unsern Tagen aus der mit Unrecht verachteten Aufklärung hervorgegangen ist . Und redet nur nicht so viel von Zerstorung , Negation , frevelhafter Ver = neinung : denn wie in aller Welt håtten beide Kirchen in eine neue Schöpfung zusammengehen können , wenn ihre Statute nicht auf- gehoben worden wåren ? In ein anderes Gewand wirst sich die Verachtung , wenn Freunde und Gegner der Union über Indifferenz klagen , jene sie desavouiren , diese sie als die einzige Wurzel der Union bezeichnen , oder wenn ein wissenschaftlicher Theolog einmal in stolzer Apathie sagte , auch die Gleichgiltigkeit der Zeit enthalte die Forderung der Union . Allein bleiben wir nur Menschen , die den menschlichen Stoff der Geschichte noch als ihr eignes Fleisch und Bein zu fühlen wissen , so werden wir uns gegen die Indifferenz nicht so fremd betragen , sie weder verlåugnen , noch anklagen , noch selbst mit indifferentem Stolze auf sie herabsehen . Homo sum Es wåre Unrecht und un- menschlicher Stolz , wenn wir es nicht gestehen wollten , daß wenigstens • 4 50 Eine der Bedingungen , ohne welche die Union unmöglich gewesen wäre , die Gleichgiltigkeit der Zeit gegen die äußere sichtbare Kirche und deren Statute sey . Aber das macht der Union keine Schande ; denn noch keine große weltgeschichtliche Erscheinung hat es gegeben , die nicht die Gleichgiltigkeit gegen das Alte zu ihrer Voraussehung gehabt hatte . Mußten sich nicht Heiden und Juden von den Altären zurückgezogen , mußten sie nicht an der bisherigen Form ihres offent lichen , statutarischen Lebens verzweifelt haben , wenn das Evangelium auch nur die geringste Hoffnung , Eingang zu finden , haben sollte ? In Calvin's Schriften braucht man nur ein Paar Abschnitte zu lesen , um zu sehen , wie er auf jeder Seite gegen die Epikurder , wie er sie nennt , d . h . gegen die Indifferenten , eifert und verräth , daß zu jener Zeit eine fürchterliche Gleichgiltigkeit gegen das kirchliche Wesen eingerissen war . - Luther kannte dieses Uebel auch , aber er war Mensch , er eifert nicht , sondern beweist gerade seine Stärke , ins dem er mit ruhiger Sicherheit auf die Wirkung und Ausbreitung des Glaubensprincips vertraut . Ohne Indifferenz gegen die påpst = liche Kirche keine Reformation ! e = In der äußeren Erscheinung kann es nichts Håßlicheres geben als die Indifferenz , wie sie gewohnlich in der Masse des untern Volkes und der Gebildeten erscheint . Aber send deshalb nur nicht ungeduldig , verzweifelt nicht . Sie hat auch im Geruch der Ver = wesung ihr Gutes , sie ist der verfaulte , verwitterte , von den geschichts lichen Elementen zerfressene Boden des Alten , und der Fels muß be- kanntlich verwittern , wenn er die fruchtbare Ackererde für die Be- bauung abgeben soll . In die Luft kann sich niemals ein neues Princip hinstellen , es will eine Masse haben , die , wenn sie auch trage und faul ist , doch die nothwendige Basis abgeben muß , und die Basis ist , so viel man weiß , immer träge und kann nicht selbst so bestimmt und entschieden ausgebildet sein , wie es das Princip ist , das sie trågt . Sodann ist es Weltgesek , das man , wenn man eine mal durchaus will , bejammern , aber nicht verändern kann , daß ein neues Princip immer nur in verhältnismäßig wenigen Geistern zum Bewußtsein kommt , sich erhält , ausbildet und beim Herabsteigen nach unten endlich eine Masse antrifft , die von ihm nur dumpf bez rührt wird und aus ihrer Gleichgiltigkeit kaum herausgehoben wer 51 den kann . In dieser untern Welt , die noch von ihrer unmittelbaren Schwere und Naturbestimmtheit beherrscht wird , hat das reformirte Dogma von der Prådestination richtig gefaßt - seine ewige Wahrheit , während der freie Geist , der als solcher das Princip er- greift , über die unmittelbare Bestimmtheit und Gleichgiltigkeit er- hoben ist und aus der Spannung mit der Masse und deren Tråg heit den Trieb zu seiner tiefern Ausbildung zieht . Die Indifferenz hat aber auch nicht einmal bloß jene håßliche Gestalt der . materiellen Faulheit und Dumpfheit , sondern sie kann eben so sehr die Form eines innern Lebens seyn , das sich zwar von den herrschenden Sta = tuten losgesagt hat , aber in seiner Unentschiedenheit hin und herzittert und für den Schlag des Princips , wenn er kommt , empfänglich ist . Endlich in ihrer hochsten - dialektischen - Bedeutung ist die In- differenz der leste Abschluß der Geschichte des Alten und der Bote des Neuen , sie ist das Zeichen , daß der Geist aus seinen alten For = men in sich zurückgekehrt ist oder umgekehrt in seinem Innern auf- geräumt und dem Neuen eine reine Ståtte bereitet hat , Mit dieser Apologie des Teufels der Verneinung und der Gleich- giltigkeit ist natürlich die Sache nicht abgemacht , und wir würden dieser keine besondere Ehre anthun , wenn wir nur apologetisch von ihr sprechen wollten , denn die Sache der Aufklärung ist mehr als nur die Verneinung der kirchlichen Schranken und die Gleichgiltig = keit gegen sie . Im Gegentheil , die kirchlichen Statute sind durch die Aufklärung zu einer Allgemeinheit und Ausdehnung gekommen , die ihnen bis dahin fremd war . Man hat sich zwar immer in den kirchlichen Streitigkeiten um einzelne Lehrbestimmungen gestritten , als wäre darin das volle Wesen des Christenthums zusammengefaßt , aber das Einzelne blieb dennoch immer ein Einzelnes , blieb eine positive Bestimmung , ein Statut , und die Bestimmtheit eines Dogma , wenn sie auch im Kampfe den Werth des Wesens erhielt , wurde nicht wirklich rein als die Erscheinung desselben gewußt . Die Aufklärung lsste die Fesseln , in welche die allgemeine Wahrheit von dem positiven Statut geschlagen war , und bewirkte nun , daß das Wesen in seiner weltumfassenden Bedeutung an den Tag kam . Die Synthese , welche der Lutheraner im Dogma vom Abendmahl oder in seinem Dogma von der Gnadenwahl sich vorstellte , trat jekt erst 4 * 52 als die allgemeine , das Bewußtseyn und dessen gesammte Welt um- spannende Synthese hervor , sie wurde nun wirklich zu einem Prin- cip , was sie vorher nur mit Gewalt und für die Leidenschaft der kirchlichen Kämpfe seyn konnte . In derselben Weise hatte sich aber auch die abstracte Trennung der irdischen und himmlischen Welt , die Trennung , welche der Reformirte in seinen einzelnen Dogmen vor seinem Bewußtseyn hatte , in die allgemeine Welt des Bewußt = seyns verlegt und sich nicht weniger zu einem allgemeinen Princip umgestaltet . Wie kann nun aber in dieser Umwandlung des Dogma zu reinen Wesenheiten die Möglichkeit oder Nothwendigkeit der Union enthalten seyn ? So lange man die Union nur vom Bewußtsein der Unwesentlichkeit der bisher trennenden Lehrbestimmungen abhängig macht , so lange hat man von der Aufklärung , von der unendlichen Bedeutung jener Dogmen und von ihrem wesentlichen Werthe eine noch sehr niedrige Vorstellung und muß man die Union mit Redens- arten , die zwar recht ſalbungsvoll scheinen , aber in der That nichts- sagend sind , erbetteln . " Zu sagen , meint der oben angefuhrte Schriftsteller * ) , daß man es bei dem Bewußtseyn von der Unwesent = lichkeit dessen , was zuvor trennte , könne bewenden lassen und daß eine , auch die außere Gemeinschaft vermittelnde Union überflüssig sey , das heißt den Werth und Segen der kirchlichen Verbindung aufs Neußerste verkennen . " Worte ! Worte ! Nichts als Worte ! Werth ist nichts als eine relative Bestimmung ; was nach der einen Seite Werth hat , kann ja nach andern und sehr wichtigen Seiten schädlich , verderblich oder in der That gleichgiltig seyn . Und Segen ? Nun , wo der Begriff fehlt , stellt sich bekanntlich ein Wort ein . Eine tuchtigere Bestimmung könnte es scheinen , wenn es heißt ** ) : " Die Union zweier Confessionen kann auf dem Grunde der Unwesentlichkeit ihrer Differenzen um so gewisser stattfinden , je geringer die Bedeutung der lekteren erscheint im Verhältniß zu den Gegensägen , die innerhalb der Kirchen selber sich gebildet haben . " Gesezt aber auch was diese Vorstellung nicht als nothwendige - * ) Ueber die Union , S. 21 . ** ) Ebend . S. 26 . 53 Voraussekang hervorhebt - daß diese Gegensahe beiden Kirchen ge- meinsame seyen , so läge darin allein auch noch kein Grund der Ver- einigung und die Gegner der Union hätten immerhin Recht , daran zu erinnern , daß ja auch der gemeinsame Gegensak gegen das Papst = thum beide Kirchen nicht zur Vereinigung habe bewegen können . Eine Verbindung , die nur wegen der Vertheidigung gegen gemein- same Widersacher geknupft wird , geht nur von der Rucksicht auf den Vortheil und das Interesse aus , ist ein Bekenntniß der beiderseitigen Schwäche , und es ist nicht abzusehen , wie zwei Schwache durch ihre Verbindung zu größerer Kraft gelangen können , zumal wenn der innere Feind so furchtbar und entseklich ist , wie man ihn gewöhnlich schildert . Der weitere Mangel dieser Vorstellung bleibt immer die Voraussehung der Unwesentlichkeit der früheren Differenzen , die als unwesentlich auch in der vereinigten Kirche bleiben , ja als Gegen = stand des Streites bleiben könnten , aber die Einheit nicht unters brechen würden . Denn " eine Polemik , welche die Unwesentlichkeit der Differenzen voraussekt , kann dem innern Frieden keine Gefahr bringen ; sie ist in diesem Fall nur eines der Momente , von denen die der Wissenschaft nothwendige Bewegung unterhalten wird " * ) . Ist Nichts ! Und wieder Nichts ! Kinder können über unwesentliche Sachen in Streit gerathen : der Mann schämt sich eines solchen Streites und wird es nimmer mit seiner Würde verträglich finden , sich mit vollem Ernst auf einen Streitpunkt einzulassen , von dem er das Bewußtseyn hat , daß er unwesentliche Bestimmungen betreffe . Doch das ist einmal das sußliche Gerede , auf das sich unsere Zeit so viel zu Gute thut , das Gerede von Unterschieden , die nie zu ernsten Gegensäßen oder gar Widersprüchen fortgehen sollen , das Gerede , auf das man sich nur einen Augenblick einzulassen braucht , um es in Eifer zu bringen und sich selbst durch seine eigne That widerlegen zu lassen . Die wirkliche Kirche , die wahre Wissenschaft haben immer nur über wesentliche Bestimmungen gestritten , und wenn in beiden ihre nothwendige Bewegung hervorgebracht werden soll , so muß die Dialektik die ernstlichste seyn und in das Wesen eindringen . Ohne feurige Spannung keine Zeugung - und den Donner darf * ) Ebend . S. 21 , 54 man nicht stumm , den Blik nicht stumpf machen , den Gegensat der Elektricitåt nicht verlöschen , wenn man die Atmosphäre erfrischt und das Erdreich befruchtet haben will . Der größte Mangel jener Vorstellung - indem wir ihn an- geben , nehmen wir für immer von ihr Abschied - ist aber der , daß sie die Ausbildung innerer Gegensäße , welche die beiden Kirchen zur Vereinigung treiben soll , und die zum " Unwesentlichen " herab- gesekten bisherigen Differenzen so gänzlich auseinanderhålt , als håtte Beides , das Erwachen jener Gegensäge und die Abstumpsung dieser Differenzen , gar nichts mit einander zu thun , als wåre nicht Beides Ein und Dasselbe , das Werk Einer Dialektik . Die erloschenen Differenzen und die neuen Gegensåse liegen nämlich nicht so himmel- weit auseinander , als man gewohnlich denkt , sondern sie sind die Erscheinung eines und desselben Gegensakes , nur daß man sich früher über ein einzelnes Object des Bewußtseyns stritt und jekt der Streit in den Gedanken verlegt ist und dessen gesammte Welt durch = zieht . Die Lehre vom Abendmahl hat deshalb so große Wichtigkeit , weil sie die leste Streitigkeit ist , die in der Kirche entstehen konnte und den Uebergang des kirchlichen Bewußtseyns in den Gedanken und in das innere Selbstbewußtseyn vermittelte . Sie hat es wie jedes Dogma mit einem außern Object , mit einem Positiven , dem Bewußtseyn Jenseitigen zu thun , aber dieses außere Object , dieß Daseyende enthält - oder bedeutet - die Vereinigung des Gegen- sakes , der über alle Gegensäke hinausgeht , und verliert seine Neußer = lichkeit , indem es genossen und sein Inhalt oder seine Bedeutung zur Selbstgewißheit des Subjects wird . Der Lutheraner lebt in einer gotterfüllten Welt , in welcher die gottmenschliche Persönlichkeit des Erldsers überall gegenwärtig ist und in der selbst die Materie so hoch gewurdigt ist , daß in und mit ihr das Gottmenschliche genossen wird . Wenn nun die bestimmte Vorstellung , für welche die Idee noch auf dieses besondere Object beschränkt ist , fällt , - und sie ist durch die Aufklärung gefallen , - so bleibt doch die Idee , ja sie wird jekt erst zu ihrer reinen und allgemeinen Form erhoben und das einzelne Dogma ist nun zu einem System oder zur Weltanschauung oder doch zu einer geistigen Atmosphäre geworden , die alles Thun und Denken und Dichten durchdringt und bestimmt . Aus den 55 Trümmern des einzelnen Dogma erhebt sich der philosophische Ges danke oder in vollendeter Weise das System der absoluten Idee oder die Kunst , die in ihren Schöpfungen die allgemeine Versöhnung des Gegensakes zur Anschauung bringt . In derselben Weise hat sich der reformirte Verstand aus der Schranke des bestimmten Dogma hervorgerungen und die Bestimmt- heit desselben zu seiner allgemeinen Sache und Angelegenheit , zu seinem System gemacht und als seine That ausgeführt , indem er den auf Ein Dogma concentrirten Gegensas von Himmel und Erde , Jenseits und Diesseits , Geist und Materie als allgemeinen Gegensas constituirte . Giebt es wohl andere Gegensäge in unserer Zeit als den Einen Gegensaß der alleinigen speculativen Idee und des trennenden Ver- standes , und kann man es låugnen , daß dieser Eine allumfassende Gegensaß die Durchführung des Gegensages ist , der beide evangelische Kirchen bisher trennte ? Kann man es nicht låugnen , so ist auch der Punkt gefunden , in welchem beide Kirchen sich vereinigen und vereinigt haben . Das Dogma , das Positive , die Vorstellung trennen , der Gedanke einigt , und er ist weit genug , sein Element ist flüssig und seine Bewegung durchdringend genug , um auch die schårssten Gegensäße auf Einen Boden zu stellen , sie zusammenzuketten und ihnen das Bewußtseyn zu geben , daß sie Ein Interesse haben und wesentlich zusammengehören . Der Gedanke unirt , nachdem es das geschichtliche Leben all- måhlig , aber sicher gethan hat . Die lutherische Starrheit wurde aufgelöst , indem die reformirte Verständigkeit sich auch bei den Be- kennern der Ubiquitat einschmeichelte und sie dahin brachte , ihre ge = diegene Vorstellung aufzugeben und sie entweder im Gedanken als allgemeine Idee wiederherzustellen oder wenigstens den Gedanken der Trennung von Himmel und Erde zum System zu erheben . Denn den reformirten Gemeinden , wo er ursprunglich zu Hause war , ist dieser Gedanke des abstracten Gegensakes nicht allein geblieben , son = dern er ist eben so sehr - der Rationalismus beweist es in die lutherische Welt eingedrungen . Und das ist der leyte Grund der Union . Die kirchlichen Gegen- såse sind nicht nur in das Selbstbewußtseyn , in diese ideale Welt , 56 wo ihre Zusammengehörigkeit nicht mehr zu verkennen war , ein- gekehrt , sondern sie beide sind in dieser Gedankenform in jeder von beiden bisherigen Kirchen heimisch geworden . Keine dieser Kirchen hat etwas Besonderes für sich behalten , und jede hat , was sie bisher für sich besaß , der andern mitgetheilt . Die Gegner der Union klagen gewohnlich darüber , daß das Princip der Aufklärung von der reformirten Kirche her endlich in die lutherische sich eingedrängt und sie nach dem Falle des Bollwerks , das im Dogma vom Abendmahl gegeben war , durch und durch zer- rüttet habe . Wir sehen darin keinen Grund zur Klage , vielmehr die höchste Bestätigung der geschichtlichen Kraft und der Entwickelungs- fähigkeit der lutherischen Kirche . In dieser erst konnte das Princip der Aufklärung , wie es im reformirten Dogma enthalten ist , in seiner ganzen Bedeutung durchgeführt und zum System vollendet werden , von der lutherischen Theologie und Wissenschaft konnten erst die reformirten Gemeinden die Consequenz ihres Princips zurück- erhalten , und es muß immer die lutherische Gemeinde hochstellen , daß sie ihre Schwester über ihr Princip aufklären mußte . Um so großer ist dieser Ruhm , da das lutherische Bewußtseyn darüber die wissenschaftliche Ausbildung seines Princips weder vergas , noch verz såumte . Selbst die englischen Deisten mußten erst in Deutschland in der lutherischen Kirche Aufnahme finden , ehe sie verstanden und ihre Grundsåse innerhalb der Kirche fortgebildet , von den Schlacken ge = reinigt und zu wissenschaftlicher Bedeutung erhoben wurden . Die englische Kirche als solche blieb von ihnen unberührt , blieb , nachdem sie einige ungluckliche Apologieen dem Feinde entgegengesest hatte , bei ihrem Glauben , oder vielmehr in ihrem wissenschaftlichen Schlafe . Man hat die englische Kirche rühmen wollen , wenn man sagte , ein Buch wie das Leben Jesu von Strauß wurde nach einem Viertel = jahre in ihr vergessen seyn . Aber da man nicht rühmen könnte , daß sie es eben so schnell widerlegen würde , so sagt man gerade von ihr das Schlimmste , was man sagen könnte . Der äußere Anstoß zur Union ging in Deutschland allerdings von der reformirten Kirche aus , aber nur so , daß ihr Verstandesprincip in der lutherischen Kirche um sich griff und hier seine wissenschaftliche Bedeutung erhielt oder 57 zur Weltanschauung wurde . Dogmatisch , wissenschaftlich oder philo- sophisch hat die reformirte Kirche nichts zu dieser Arbeit beigetragen . Wenn wir daher die Moglichkeit der Union darauf gründen mußten , daß jede der beiden Kirchen ihr eignes Princip und das der andern in ihr selbst zur allgemeinen Form und zu einer vollständigen Welt des Gedankens umgebildet habe , so müßten wir eigentlich sagen , daß Die reformirte Kirche zur Union noch nicht reif sey , denn sie hat keine jener Bedingungen in ihr auszuweisen . Allein in der ganzen Zeit , während ihre Schwesterkirche aus allen Kräften rang , hat sie sich doch nicht außerhalb der Welt befunden ? Welchen Dichter können ihre Angehörigen lesen , welchen Philosophen können ihre Lehrer studi = ren , der ihrer Anschauung oder ihrem Gedanken nicht die Einheit des Absoluten , die Einheit der Idee nahe brachte ? Es gibt Nichts in der Welt , was dem Geiste Würde und Beruhigung gåbe und diese Kraft nicht daraus zoge , daß es entweder der Einheit der Idee nachstrebt , oder die Auflosung des absoluten Gegensakes darstellt . Ist dieses Streben in die reformirte Kirche Preußens , die in den westlichen Provinzen seither noch sehr isolirt stand , auch noch nicht villig eingedrungen , so ist sie doch einmal in die elementarische Be- wegung der Zeit hineingezogen , und wenn sie sich nicht bald als Secte sehen will , darf sie sich vom Werk und von der Aufgabe der Union nicht absondern . Andererseits muß sich die lutherische Kirche mit diesen Gemeinden uniren , sie muß es gerade mit dem vollsten und freiesten Bewußtseyn von der Bedeutung dieses Schrittes thun , da sie durch ihre geschichtliche Entwickelung hoher gestellt ist und zu dieser höheren Stufe gerade dadurch gelangt ist , daß sie ihr Princip und das reformirte bis zu jener Form entwickelt hat , wo sie in der Idee ihre Einheit gefunden haben . Sie muß sich uniren , denn sie verdankt ihre lebendigere Bewegung . dem Kampfe und endlich der innern Berührung mit dem reformirten Princip , und sie muß es auch deshalb , weil sie ihre Schwesterkirche von der Vereinzelung , die zur Sectirerei führt , befreien muß . Freilich wollte sie sich gegen die Union strauben , dann wurde sie selbst zur Secte herabfallen , und die Gemeinde , welche das gediegene Lutherthum durch die reformirte Beweglichkeit und Verständigkeit erfrischt und fortgebildet hat , würde weit über sie hinausgehen . 58 Wenn nun die Lehrbestimmungen der symbolischen Bucher durch die Union , d . h . dadurch , daß sie aufgehört haben , Zeichen der Kirche zu sein , aufgehoben sind , so mögen die unirten Kirchen noch so sehr durch Weltanschauung , Sitte , wissenschaftliche Grundsäße und Be- strebungen sich beruhren , es würde zur wirklichen Union doch noch immer Etwas fehlen , wenn die Einheit aus allen ihren noch so viel fachen Bedingungen sich nicht in Einen Punkt , in Eine Spike , in Einen Lichtpunkt des Bewußtseyns gesammelt und zusammengezogen håtte . Es hülse Nichts , wenn sie sich auch noch so sehr gegenseitig ihre Principien mitgetheilt håtten , wenn jede nun in ihr selbst mit ihrem und dem entgegengesekten Princip sich abzuarbeiten hätte und die Einheit der Principien suchte . Es hülfe Nichts , müssen wir wieder sagen , denn das macht die Einheit der religiosen Gemeinschaft nicht aus , daß alle Glieder dasselbe suchen , obwohl dieses Suchen und Ringen für die Verslechtung der Interessen sehr wesentlich ist , sondern wie das Sprichwort die Besikenden selig preist , so ist die Einheit der religiösen Gemeinschaft dann erst fest , wenn sie Einen Punkt , der nicht mehr erst gesucht zu werden braucht , selbst besikt . Wer die Union wie der Verfasser der oben genannten Schrift darin begrundet , daß es den beiden Kirchen Noth thue , sich gegen ihre inneren Gegensäge zu verbinden , macht gerade die Kirche zu einer bloß suchenden und würde ihr sogar das Recht , die Gegensäße ab- zustoßen , absprechen müssen , da er damit doch sagt , sie håtte noch nicht die Gegensäge überwunden und die Einheit , die über ihnen liegt , noch nicht erreicht . Aehnlich ist es , wenn die Vertheidiger des Symbolzwanges heutzutage es zugestehen , daß sie allerdings zu den Lehren der symbolischen Bücher sich nicht bekennen , aber doch mit den ehrwürdigen Verfassern der Symbole in der Verwerfung der = selben Irrthumer übereinkamen . Arme Kirche , deren Einheit die Verdammung ist ! Und können denn diese liebevollen , schwach- müthigen Seelen , die den Inhalt der Symbole nicht bekennen , rein in der Luft , im Leeren stehen , müssen sie es nicht auch versuchen , ihre Vorstellung zu bestimmen , und müssen sie nicht dann in jene Irrthumer , die die nothwendige Dialektik der Sache bilden , selber fallen ? Hinweg von diesen Fragen ! 59 Es gibt eine Einheit , die beide Kirchen so fest und so durch- dringend vereint , daß Nichts mehr sie zu trennen vermag . Die Symbole als solche sind es nicht , was diese Einheit bildet ; denn gelten sie , so müssen sie trennen , sind die Kirchen zusammengetreten , so horen die Symbole auf , bindendes Ansehen zu haben . Wo liegt denn also die bestimmte Einheit ? Sie liegt in der Innerlichkeit , in welche die Symbole zusammengefallen sind , im Selbstbewußtseyn , in welches das objective dogmatische Bewußtseyn sich umgewandt hat , in der Subjectivitat , die die Angst und Qual , mit welcher das dußere dogmatische Object sie bisher gemartert hat , in sich selbst ver = legt hat . Alles , was den menschlichen Geist nur angehen kann , was ihn in seinen eigensten Interessen betrifft und beruhrt , seine Idee und Bestimmung , - kurz , er selbst stand bis jekt außer ihm , war für ihn ein äußeres Object , das endlich um so vernunftloser erscheinen mußte , je mehr es durch die Symbole in zahllose Diz stinctionen und Statute ausgearbeitet und eingeschlossen war . So lange ' hat nun dieses Object auf dem Geiste gelastet , ihn gedruckt und an ihm gebohrt , bis die Scheidewand zerbrach und die äußere Last in ihn selbst hineinfiel . Jekt ist der Gegenstand des Glaubens in die innere Welt des Geistes aufgenommen , der Kampf und Zwie- spalt ist zum innern geworden und der Geist leidet , stirbt und lebt nun in seiner innern Unendlichkeit . Was in der Gegenwart Reli = giositat genannt zu werden verdient , besteht nur in dieser Umkehrung des Geistes , und außer ihr gibt es nichts , was uns Halt und Be = ruhigung gibt . Ihr Eiferer und Pharisder , die ihr den Menschen unerträgliche Lasten auflegt und sie auch nicht mit Einem Finger bewegen wollt , verrathet nur nicht eure Herzenshårtigkeit und sagt nicht , diese Umkehrung des Geistes sey sehr wenig . Es gibt nichts Größeres , ein höherer Gedanke als der der Selbstverläugnung kann in des Menschen Herz und Geist nicht kommen , und weder leicht noch wenig ist dieser Gedanke , denn er ist ja nur möglich durch den Glauben an die Idee , - und ist dieser Glaube so leicht ? ist ihm mit dem Hersagen einiger Formeln , mit der äußern Befolgung von Statuten genug gethan ? Geht in ein Kloster , wenn ihr es nicht mehr in einer Welt aushalten zu können meint , welche die Selbst = verlaugnung und Auferstehung des Geistes im Glauben an die Idee 4 60 für das Höchste , was sie weiß und übt , für ihre einzige Religiosität erklärt . Findet ihr nicht Kloster genug , wenn ihr zu viel seyd , dann errichtet neue ! Die Umkehrung des Geistes und seine Rechtfertigung im Glau- ben an die Idee , nämlich an die Idee der Gott - Menschheit , ist das ewige protestantische Princip , an welchem alle Versuche der Tyrannei und der Hierarchie , wenn sie auch das protestantische Gewand anlegt , scheitern müssen ; es ist , bildlich gesprochen , das Bad der Wieder- geburt , aus welchem der Geist seine ewige Frische und Jugend ge winnt , und nach der gründlichen Arbeit der Aufklärung ist es das Einzige geworden , was den Gemeinden geblieben ist , aber auch das Einzige , was Noth thut . Es kann uns nicht irre machen , wenn Andere dieß Princip anders nennen und der Name auch noch einen Unterschied der wirklichen Auffassung verråth : es thut nichts , im Grunde ist die Sache dieselbe , und mit der Zeit wird sie auch in der That dieselbe werden . Verzweifelt nur nicht , sondern beweist euern Glauben durch die Arbeit für ihn . Der Rationalist nennt es Ge = sinnung und gutes Herz , der Theolog , der am meisten der Idee widerstrebt , nennt es Gefühl : das schadet der Sache nichts , legt nur für ihre Nothwendigkeit Zeugniß ab . Arbeitet nur im Glauben an die Idee , und es wird bald dahin kommen , daß die Rechtschaffen- heit und gute Gesinnung des Rationalisten aus ihrer Oberflächlichkeit in sich gegangen , in ihren wahren Grund umgekehrt und das Gefühl der neuern Theologie aus seinem Schlafe erwacht und zum Selbst = bewußtseyn der Idee geschärft seyn wird . Die gesunde Kraft der Gemeinden ist längst über das Formelwerk ihrer Führer hinaus- gegangen , und steht schon in dem Princip , welches die Theologen erst suchen . Die königliche Erklärung der Unionsacte mußte es selbst aus- sprechen , daß die symbolischen Lehrbestimmungen durch die Union aufgehoben seyen , wenn sie sagte , daß die Verschiedenheit einzelner Lehrpunkte der einen Confession nicht mehr ein Grund seyn dürfe , der andern die kirchliche Gemeinschaft zu versagen . Wie ist es nun zu fassen , wenn nach derselben Erklärung die Union keineswegs die Aufhebung des bisherigen Glaubensbekenntnisses bedeutet und bezweckt ? Das Gesez bleibt auf diese Frage stumm und überläßt die Antwort 61 und die Lösung des Widerspruchs der Geschichte und Wissenschaft . Uns kann die Lösung kein Geheimniß mehr seyn . So wie sie was ren und als kirchliche Sagungen galten , können die Bekenntnißschrif = ten nie wieder gelten , - oder die Union müßte in demselben Augen- blicke , wenn sie diese Geltung wiedererhalten könnten , aufgehoben werden , aber eben so wenig ist ihre Aufhebung als reine Vernich- tung und der Geist in Bezug auf sie als bloße tabula rasa zu den = ken . Eine andere Bestimmung als die der Gott - Menschheit kann in ihnen nicht aufgewiesen werden , wenn sie auch darin auseinan- dergehen , daß das lutherische Bekenntniß den Sag : deus est homo et homo est deus * ) bis zur lekten Consequenz durchführte und das reformirte unterhalb dieser hochsten Spike zurückblieb . Diese Be- stimmung , denn eine hohere gibt es nicht , bleibt auch noch jekt und bleibt immer , selbst nachdem sie aus ihrer statutarischen Form in die Innerlichkeit des Geistes zusammengefallen ist . Jekt kommt es darauf an , daß diese ewige Wahrheit aus der innern Welt des Geis stes und als die innere Bestimmtheit seiner Idee sich entwickle . Ohne Gegensäße , wir müssen sogar sagen - ohne wesentliche Ge = gensäge wird diese Entwicklung nicht geschehen können , das Vorspiel dieser Differenzen können wir schon in unsern Tagen sehen und die Gegensåge entsprechen sogar dem Gegensake des auf Einheit drin- genden lutherischen und des verständig trennenden reformirten Be- kenntnisses , aber die Einheit des religiosen Lebens vermogen sie nicht mehr zu stören . Denn während dieses auf dem Grunde der Selbst = verläugnung , der Umkehrung des Geistes und der Rechtfertigung durch den Glauben allein beruht , sind jene Gegensäke wissenschaft = liche Richtungen , die in demselben Augenblicke , wo sie unendlich auseinandergehen , durch die innere Dialektik der Idee zusammenge = halten werden . Die Kirche wurde zwar einen solchen Kampf der wesentlichen Gegensäße nicht ertragen , ja sie würde nicht einmal begreifen kön nen , wie es möglich sey , daß Gegensäke durch ihren Streit die Ein = heit des Gesammtlebens nicht stören sollten . Sie kann sich einmal die Einheit nicht anders , denn als das gemeinsame Bekenntniß zu * ) Form . Conc . P. I. art . VIII . 6 . 62 ihren Statuten denken und muß deshalb Jeden , der nicht aus Schwache und wegen der Trägheit , die dem gewohnlichen Volke eigen ist , son- dern wegen seiner wissenschaftlichen Ueberzeugung gehindert ist , alle ihre Sakungen zu bekennen , immer als einen Keker betrachten und , wenn er sich von seiner verschiedenen Ueberzeugung nicht trennen will , von ihr ausschließen . Aber die Kirche als diese sichtbare Macht ist eben gefallen und durch die Union aufgehoben , wenn ihre Unterschei- dungslehren , die ihr die sichtbare Bestimmtheit gaben , aufgehoben sind , und an ihre Stelle ist die Gemeinde , die religiose Gemeinschaft getreten . Die Kirche beschränkt , sie ist beschränkt durch ihre Unter- scheidungslehren und durch ihre Schranke ausschließend ; die Ge- meinde ist universell , sie ist Eins durch das innere Princip , welches ihre Glieder in der Selbstverlåugnung übt und im Glauben recht- fertigt , und die Gegensäge in ihr können nie die Einheit zerreißen , da eben Jeder sich selbst verläugnen muß , um in seinen Gegensas ein- zugehen und ihn als solchen zu erkennen , der ihm wesentlich angehört . Die Gemeinde ist auch über den Widerspruch erhaben , an wel chem die Kirche , zumal diejenige Kirche , die alle ihre nothwendigen Bestimmungen entwickelt hat , leiden und endlich untergehen mußte . Wir meinen jenen Widerspruch , daß das formelle und materielle Princip ein verschiedenes sind , ihre Einheit nur eine vorausgesekte ist und daß die zugestandene Freiheit , diese Voraussehung zu unter- suchen , sobald mit ihr Ernst gemacht wird , immer wieder zu einer nur scheinbaren herabsinkt . Die heilige Schrift soll die Norm des Glaubens seyn , nach ihr sollen auch sogar die Bekenntnißschriften beurtheilt werden dürfen , aber wehe dem Kritiker , der von dieser Er- laubniß Gebrauch macht und einen Widerspruch zwischen der Schrift und dem Symbol entdecken sollte . Augenblicklich würde ihm die Kirche ihren andern Sak entgegenhalten , nämlich den Sak , daß die Symbole die in der Schrift enthaltene Wahrheit und die richtige Erklärung und Auffassung derselben seyen , also auch die Schrift nur nach der Anleitung der Symbole zu lesen und zu erklären sey . Die Kirche , welche diesen Widerspruch nicht vollständig entwickelt hat und entweder allein die kirchliche Sahung herrschen låst oder , wie die re- formirte Kirche , mehr oder weniger einseitig das formale Schriftprin- cip geltend macht , beweist nur ihren abstracten , unlebendigen Cha- 63 rakter , während die lutherische Kirche , die jenen Widerspruch in seis ner ganzen Schroffheit zum Gesek erhoben hat , auch in dieser Frage wie in allen andern die Forderung des Höchsten , nämlich der Einheit des formalen und materialen Princips ausgesprochen hat . Diese Forderung des Hochsten ist in der Union erfüllt . Die Innerlichkeit , in welche der Geist eingekehrt ist , um an seiner Umkehrung und Selbst : verlaugnung sich abzuarbeiten und seine Rechtfertigung zu gewinnen , ist die reine Form der Unendlichkeit des Selbstbewußtseyns , in welche alle einzelnen bestimmten Formen der Anschauung und Vorstellung zusammengefallen sind und die an Allem , was gelten und anerkannt werden soll , wiedergefunden oder wiederhergestellt werden muß . Sie ist kritisch . Sie ist aber an ihr selbst Inhalt , sie ist sogar aller Ins halt des Geistes , denn in ihr besikt sich der Geist in seiner reinen Unendlichkeit oder in ihr ist er bis auf sein erstes , ursprüngliches Element zurückgegangen , das sich selbst und durch seine eigene , innere Kraft zu einer Welt , zum Weltsystem entfaltet . Die Entwicklung und Selbstbestimmung dieser einfachen Form , die an ihr zugleich aller Inhalt ist , wird nun zwar keine andern Bestimmungen erzeu- gen als diejenigen , die in der Schrift und im Symbol enthalten sind , aber als Kritik dieser Bestimmungen und als die höchste Ein heit von Form und Inhalt hat sie zugleich den kirchlichen Widerspruch zwischen der Autoritat von Schrift und Symbol in sich aufgehoben , da sie nun beide derselben Kritik unterwirst , beide als geschichtliche Erscheinungsformen derselben Wahrheit betrachtet , die sie selbst zur Idee erhebt . Vor einigen Jahren war die Philosophie noch so sehr an die alten Formen gewohnt , daß sie zuweilen bedenklich den Kopf schutz telte und es doch noch eine große Unvollkommenheit nannte , ja es der Union zum Vorwurf machte , daß sie die beiden vereinigten Kir- chen nicht unter ein neues tüchtiges Symbol zusammengebracht habe . Als ob die Union nicht vielmehr die Aufhebung der sichtbaren Kirche und ihres äußern Merkmales , der symbolischen Sakung wåre ; als ob nicht die aus dem äußern Kirchenwesen hervorgegangene Gemeinde im Princip der Selbstverläugnung und der Rechtfertigung durch den Glauben diejenige Einheit besaße , in welcher auch wesentliche Gegen- såke ohne Gefahr für ihre freie Entwickelung und für das Bestchen 64 - des Ganzen ertragen werden können und müssen . Ein Symbol , welches , wie man es stolz ausdrückte , über den Gegensäßen stånde , würde im Gegentheil von neuem äußere Spaltungen hervorgerufen haben ; denn bildet es eine äußere sichtbare Einheit , so muß es auch eine äußere Trennung stiften , sie billigen und nothwendig fordern , wenn sich solche Unglückliche finden , die ihm ihre Zustimmung nicht geben können . Das Symbol der Selbstverläugnung und der Recht = fertigung bedarf nicht mehr einer äußern Urkunde , es ist inneres Princip geworden , in das Gemüth , in Sitte , Wissenschaft , in alle Veußerungen des Geistes eingedrungen , und ist es auch von Man = chem noch verkannt , von manchem Protestanten und von den Kezerrichtern am meisten - geldugnet und misverstanden , so hilft auch kein Symbol , und nur die Macht der Sitte und Wissenschaft wird das Princip der Innerlichkeit und Freiheit aufrecht erhalten . Will man aber ein tüchtiges Beispiel haben , wohin eine symbolische Vereinigung beider Kirchen führe , so lese man die Vereinigungsur- kunde , die für die Landeskirche Badens bestimmt ist . Einer ihrer Erläuterer will ihre Zweckmäßigkeit und Weisheit rühmen , allein wenn er z . B. sagt * ) : " Die Urkunde hat den Begriff des Sacra = ments nach den Bekenntnissen beider Landeskatechismen beschrieben und ergänzt , ohne die Möglichkeit besonderer Vorstellungen aufzuru- fen oder niederzuschlagen , " - was will dieser Ruhm anders sagen als daß die Unterschiede mit einiger Klugheit abgestumpft oder viel = mehr nur umgangen seyen ? Es ist aber in der That das Geringste , was man an einem Symbol , worin die Kirche doch ihre Sichtbarkeit besiken soll , rühmen könnte , daß es nichts Bestimmtes sehen lasse . Weisheit müssen wir es daher nennen , daß der Stifter der Union der vereinigten Kirche Preußens nicht das Joch eines neuen Symbols auflegen ließ . Und was für ein Joch håtte es werden müssen ? Entweder håtte es doch nur ein Symbol werden können , das mit seiner dürftigen Unbestimmtheit der Kirche , die sich zu ihm be = kennen mußte , nur zum Zeugniß ihrer Armuth gedient håtte , oder håtte es eine bestimmtere Sprache angenommen , so wurde es durch * ) Erläuterungen der evangelisch - protestantischen Kirchenvereinigungs- urkunde des Großherzogthums Baden , von Dr. K. F. Rinck . 1827. S. 209 . 65 1 die geistige Entwicklung der nächsten Jahre schon überschritten seyn . Dagegen war es vollkommen angemessen , daß im Cultus die Ein- heit beider Kirchen vorbereitet und begründet wurde . Die Agende ist nach der königlichen Erklärung vom Jahre 1834 keineswegs dazu bestimmt , in der evangelischen Kirche an die Stelle der Bes kenntnißschriften zu treten , und sie vermag es auch nicht , da sie als Ordnung des Cultus das Gefühl und die Anschauung erweckt , be = schäftigt und gestaltet und sich nie bis zu jener Spike der Reflexion erheben kann , wo die symbolische Differenz hervorbricht . Die An- schauung ist aber auch eben deshalb diejenige Sphäre , in welcher alle wesentlichen Gegensäße der evangelischen Gemeinde sich berühren und zusammentreffen können , und die Form , die sie in der Agende erhalten hat , ist ja so wenig für eine ewige unveränderliche Sakung erklärt , daß die fernere Entwicklung des Lebens der Gemeinde , fo bald nur wirklich eine Entwicklung da ist und es nicht bei dem bloßen Gerede davon stehen bleibt , auch ihre angemessene Form der Anschauung und des Cultus finden wird . Wir betreten , sobald wir von der Agende sprechen , den Boden des Staats , also den Boden derjenigen Form des geistigen Lebens , in welche sich die Form der sichtbaren Kirche aufgelost hat und ge = rade durch die Union aufgelost hat . Wir hören die Einreden , die uns bei diesen Worten gemacht werden , wir haben sie längst und oft genug gehört , sie können uns nicht irre machen und wir werden sie bald eine nach der andern dahin , wo sie hingehoren , in das Ge- biet der abstracten Theorieen verweisen , zuvor bemerken wir noch , daß die Union als solche ein Werk des Staates ist , nur vom Staate ausgehen konnte , wenn sie Erfolg haben sollte , und daß sie selbst schon der stärkste Beweis von der Nothwendigkeit ist , mit welcher die sichtbare Kirche in den Staat sich aufhebt . Sind , wie es sich uns wirklich so zeigte , die Bedingungen da , unter welchen die Union eintreten mußte und nicht mehr zurückgehalten werden konnte , dann ist so viel wenigstens gewiß , daß die Kirche das Werk selbst nicht vollbringen , ja daß sie die Union nicht zulassen durfte , sollte sie auch nur wie ein Sterbender dagegen protestiren . Denn nichts ist der Union fremder als die Absicht , die vereinigte Gemeinde durch einen ausschließenden symbolischen Sak , durch ein positives Statut zusam 5 66 menzuschließen , die Kirche aber kann sich selbst nie ohne eine posi tive symbolische Bestimmung , ohne eine in Såken abgeschlossene Formel denken , und von ihr das Gegentheil fordern , hieße ihre Selbst = auflosung fordern . Die eigene Ausbildung der Kirche hat sie aber auf den Punkt gebracht , wo diese Forderung an sie gestellt wird , ge- gen ihre eigene Entwicklung , gegen ihren eigenen Willen kann sie nicht protestiren , und wollte sie es dennoch thun , so hilfe es ihr doch nichts , denn auch so wurde sie sich nur auflösen und das Resultat ihrer Geschichte verlaugnen . Die Union ist die Einheit wesentlicher Ges gensage : aber kann die Kirche jemals sich als solche Einheit consti- tuiren ? Nimmer ! Als rein positive Macht , als eine Anstalt , die im- mer ihre sichtbare Einheit das Merkmal ihrer Einheit , sen es auch nur in Einem symbolischen Sak - haben will , kann sie we- sentliche Gegensåße nicht in ihr ertragen . Aber der Staat kann es , er kann es allein , denn er nur als diese Realitat immanenter , mensch licher Zwecke , als freie Entwicklung des Vernünftigen , gibt allem , was zu dieser Entwicklung gehört , freien Spielraum , er eifert , grout , erwurgt nicht , er verliert auch bei der lebhaftesten Entwicklung nicht die Geduld und kann die Gegensäge , die in der Entwicklung sich ges stalten , ruhig ertragen . Der Staat erkennt sogar die wesentlichen Gegensäge als sein wahres Element an , wenn er die getrennten Kir- chen in Eine Gemeinde verbindet und diese so im Gegensaße einige Gemeinde als diejenige , die sein Wesen bilde und darstelle , bezeichnet . In der Cabinetsordre vom 28. Februar 1834 ist der Beitritt zur Union als Sache des freien Beschlusses bezeichnet : der Staat will die Geschichte nicht erzwingen . Aber die geschichtlichen Mächte , ge = gen welche Zwang håtte ausgeubt werden können , die gesonderten evangelischen Kirchen , waren ja im Grunde nicht mehr als solche vor = handen , es gab keine Kraft mehr , die dem Zwange unterliegen konnte . Die Union war vielmehr als Zustand bereits da , und der Staat hatte weiter nichts zu thun , als ihn anzuerkennen , d . h . dasjenige , das in der Form der Zufälligkeit da war , zu berechtigen , das Resultat der Geschichte zu erkennen , den Zustand zu freier That zu erheben . Da = her nun , weil das Nothwendige , die Union , der allgemeine Zustand war , weil der Staat und nur der Staat - denn die Kirche kann nicht wesentliche Gegensåse in ihr dulden - diesen Zustand allein 67 berechtigen konnte und ihn als Resultat der geschichtlichen Entwicke lung berechtigen mußte , darum heißt es zugleich im königlichen Bez fehle , daß das Unchristlichste , die Absonderung zu einer besondern kirchlichen Gesellschaft im Gegensake gegen die Union nicht gestattet werden dürfe . Denn diese Absonderung wäre Auflehnung eben so sehr gegen den Zustand , den die Kirche durch ihre geschichtliche Ents wicklung selbst gebildet , wie gegen diejenige Form der Gemeinde , die der Staat berechtigt hat . Wenn die Widersacher der Union durch = aus wollen , so ist der Staat so besonnen , in seinem Rechte und Zuz stande so stark , daß er ihnen dasselbe gewähren wird , was er andern Secten nicht versagt . Aber wollt ihr denn eine geschichtlose Secte werden ? eine Secte , deren einzige geschichtliche Documente in Klas gen und ohnmachtigen Beschwerdeschriften gegen die unwiderstehliche Nothwendigkeit der Geschichte bestehen ? Doch das muß wenigstens den Gegnern der Union zugestanden werden , daß sie besser als die Apologeten den Zusammenhang zwischen der Union und den neuern wahrhaften Principien von der Staats- gewalt wenn nicht eingesehen , 1 Etnsicht ist bei ihnen nicht zu su = chen , aber doch bemerkt und nach ihrer Weise beklagt haben . Manche Apologeten , so der oben angeführte Schriftsteller , sprechen von der Union , ohne auch nur den Staat zu erwähnen , sie glauben auch in der Union immer noch das sichtbare Fähnlein der Kirche er = heben zu können , meinen , das grobe Geschuß und Gewehrfeuer der Kirche , Excommunication , Verkeherung , Hinrichtung wenigstens in effigie , Hungertod soy ihnen als Schuhwaffe gegen ungesalbte Phi losophen geblieben . Also , was ist der Staat heutzutage geworden , was ist seine Idee ? Hort ihr's ? Darauf kommen wir zu sprechen und wir wollen nun sehen , was ihr dagegen aufzuweisen habt . Die Presbyterial : Verfassung . Synoden , diese grellste Sichtbarkeit der Kirche , haben nur Sinn und Bedeutung , wenn sie mit unerbittlicher und eifersuchtiger Strenge über die Aufrechterhaltung des kirchlichen Lehrbegriffs was 5 * 68 . chen und ihre Aufsicht über das gesammte Leben der Gemeindeglie- der durch das Recht der Excommunication zu etwas mehr als zum bloßen Scheine machen dürfen . Wer daher Synoden ohne Symbol = zwang will , wer Synoden fordert und ihnen den Blisstrahl des Ban- nes nicht zu Gebote stellen will , fordert ein Unding . Synoden , die auf dem Grunde der Presbyterial - Verfassung er = richtet sind , unterhalten immer die Tauschung , als sey in ihnen die Kirche in ihrer reinen Selbstständigkeit gegen den Staat repråsen- tirt , und da sie beständig erfahren müssen , daß diese Selbstständigkeit in der wirklichen Welt ihnen gar nicht zugestanden werde , so unter- halten sie in der Gemeinde eine beständige Unruhe , so nahren sie die Einbildung , daß die Kirche vollkommen unabhängig vom Staat ihre Angelegenheiten leiten und durch Geseze ordnen musse , und entfrem- den sie die besten Kräfte des Geistes den vernunftigen und sittlichen Måchten der Wirklichkeit . Ist es aber so weit gekommen , daß der Staat in seiner wahr- haften Idee sich erfaßt hat , während die Kirche ihr sichtbares Zei = chen , das Symbol nicht mehr besikt , und fordert man dennoch Sy- noden , so bleibt für die Kirche nur die untergeordnetste Polizei- übung übrig und ihre Apologeten scheinen dann eigentlich nur da zu seyn , damit die Kirche auch von ihrem Standpunkte aus ihren Fall ausspreche . Die Beweise liegen nahe . :: Unter der Herrschaft der Herzoge von Cleve war die Reforma- tion auch in Jülich , Berg , Cleve und Mark eingedrungen : über Soest kam das lutherische Bekenntniß , Wesel wurde der Hauptsiz und der Ausgangspunkt der reformirten Lehre . Den schwachen Hers zögen fehlte die Entschiedenheit , sich bestimmt für oder gegen die Re- formation zu erklären . Johann erließ zwar im Jahre 1525 einen Befehl gegen die Verbreitung der lutherischen Kekerei , " versuchte aber unter der Anleitung des Erasmus selbst zu reformiren . Sein Nachfolger , Wilhelm der Reiche , war der Reformation nicht abge = neigt , aber er wagte es nicht , sich von der Unentschiedenheit in kirchli- chen Dingen , die zum Theil in seiner Bildung durch Erasmus be- grundet war , loszureißen und die Zugeständnisse , die er gab , konnten den evangelischen Gemeinden wohl einige Sicherheit geben , sie aber " 69 nicht befriedigen . Erst unter dem lekten cleveschen Herzoge , Jo- hann Wilhelm wurde der Religionshaß machtiger , konnte aber nicht mehr das Bekenntniß der verbesserten Lehre unterdrücken . Die Gemeinden waren unter einer so schwachen , unentschiede- nen Regierung sich selbst überlassen , die lutherischen lebten ohne eine bestimmte Verbindung und nur die reformirten vereinigten sich seit dem Jahre 1568 eigenmächtig zu Synoden . Von einer rechtlichen Organisation der Kirche , von der Ausbildung ihres Verhältnisses zum Staate konnte keine Rede seyn . Als Brandenburg und Pfalz- Neuburg 1609 die clevesche Erbschaft in Besik ' nahmen und an- fangs gemeinsames Regiment hielten , galt Johann Sigismund schon får reformirt und war man auf die öffentliche Erklärung seines Be- kenntnisses zur reformirten Kirche bereits gefaßt und vorbereitet . Der Pfalzgraf Wolfgang Wilhelm , damals noch eifrig lutherisch , eilte daher , die lutherischen Kirchen in eine engere Verbindung mit einander zu bringen , gegen die Gefahren , die man von den Refor = mirten her fürchtete , zu sichern und wohl auch zugleich die lutheri- schen Gemeinden in Cleve und Mark für sich gegen Brandenburg zu gewinnen . Durch diese eigenthumlichen Verhältnisse geschah es , daß die lutherische Kirche dieser Länder in das Wesen der Synodal = verfassung hineingezogen wurde . Die lutherischen Prediger von Cleve traten 1612 auf der Generalsynode zu Dinslaken zusammen , diejenigen von der Grafschaft Mark zu Unna und an beiden Orten verpflichteten sie sich durch die Unterschrift einer streng lutherischen Confession zur Beständigkeit in dem Bekenntnisse . Cleve und Mark kamen durch den Erbfolgevergleich an Bran- denburg . Während die reformirten Gemeinden an der Befestigung ihrer Kirchenordnung arbeiteten und ihre Verfassung 1662 unter Modificationen von Brandenburg bestätigt erhielten , blieben die lu = therischen nicht zurück ; aus ihren Synodal - Verhandlungen ging end- lich eine Kirchenordnung mit dem ganzen Apparat der Presbyterien und Synoden hervor und erhielt in dem Jahre 1687 die Bestäti = gung mit dem Vorbehalt , daß dem Landesherrn das Rechte bleibe , sie zu jeder Zeit zu vermindern , zu vermehren und nach Gelegenheit zu ändern und aufzuheben . Die Gemeinden in Cleve und Mark , die unter einem evangelis 70 schen Landesherrn standen , konnten sich ruhiger und mit größerer Sicherheit entwickeln als die Gemeinden in Julich und Berg . In dem brandenburgischen Antheil der cleveschen Erbschaft wachte der Staat darüber , daß die Macht der Synoden nicht über ihr Maß getrieben wurde , die Censur durste über den Prediger nicht von der Synode ausgeibt werden , sondern die Acten der Untersuchung muß- ten an den Landesherrn eingeschickt werden und dieser hatte sich die Entscheidung und Bestimmung der Strafe vorbehalten * ) . Die Er = communication durfte nicht publicirt werden , ehe nicht an den Lan- desherrn unterthänigster Bericht eingeschickt und darüber gnädigst ver- ordnet worden " ** ) . In Jülich und Berg dagegen war nach dem Uebertritt Wolfgang Wilhelm's zur romisch - katholischen Religion der Conflict zwischen der Kirche und dem Staat um so großer geworden , als man sich damals nur schwer , d . h . nur unter Kämpfen und Wi- derstreben darein finden konnte , daß ein katholischer Landesherr als Landesherr auch über die kirchlichen Angelegenheiten der evangelischen Gemeinden in seinen Landen die oberste Entscheidung habe . Die lutherische Kirche in Julich und Berg einigte sich auf der General- synode zu Volberg 1677 über das Statut , in welchem sie ihre Ver- fassung bestimmte , die reformirte Kirche entwarf ihr Verfassungsge = seg im Jahre 1654. Die Landesregierung weigerte sich aber , der reformirten Kirchenordnung ihre Bestätigung zu geben , indem sie richtig bemerkte , daß nach ihr der geistlichen Censur ein unbeschrank- tes Recht zugeschrieben würde . Dennoch bewirkte es Brandenburg in mehreren Recessen und Religionsvergleichen mit dem Pfalzgra fen Philipp Wilhelm , daß den reformirten Gemeinden in Jülich und Berg die Ausübung und Vollziehung der kirchlichen Disciplin so unbeschränkt überlassen wurde , daß ein corrigendus vel corre- ctus sich unter keiner Bedingung an die weltliche Obrigkeit wenden durfte und der Obrigkeit die Einsicht und Entscheidung über die Rechtmäßigkeit des kirchlichen Gerichts nicht zustehen sollte . Selbst * ) Clevesche und Märkische Kirchenordnung ( der reformirten Gemeinden ) § . 45-48 . Siehe : Die älteren Presbyterial - Kirchenordnungen der Länder Julich , Berg , Cleve und Mark , herausgegeben von K. Snethlage , mit einem Vorwort von Gråber . Leipzig 1837 . ** ) Clevesche und Märkische evangelisch - lutherische Kirchenordnung § . 152 . 71 für kirchliche Visitationen war die Nachsuchung der Adjunction eines obrigkeitlichen Commissarius für unnothig erklärt * ) , d . h . Branden- burg sekte in Julich und Berg die Kirche , die es in seinem Gebiet der Landeshoheit unterworfen hatte , außer aller Beziehung zum Staate und gab der reformirten Kirche in Jülich und Berg an jenen Recef = sen den Schußtitel , unter dem sie bei ihrer Kirchenordnung bleiben konnte . Dieser schreiende Widerspruch kann nur mit der Noth , die von dem pfälzischen Fürstenhause her der evangelischen Kirche zu drohen und die nur durch die formellste Selbstständigkeit derselben ge- sichert zu seyn schien , entschuldigt werden . Gesühnt wird er aber , indem nun Preußen selbst mit den Ansprüchen zu kämpfen hat , die es damals erweckt und autorisirt hatte . Såmmtliche vier Kirchenordnungen kommen nun darin überein , daß der Prediger wederöffentlich noch absonderlich " anders Etwas lehren , schreiben und durch den Druck ausgeben solle , als das Wort Gottes und dasselbe , wie es in den symbolischen Schriften wiederholt und ausgelegt ist ** ) . Als Symbole gelten in den reformirten Kir- chenordnungen der Heidelbergische Katechismus , in den lutherischen sämmtliche Theile der symbolischen Sammlung , nur nicht die Ein- trachtsformel . Und mit der unverlekten Aufrechterhaltung der Sym = bole war es diesen Kirchenordnungen in der That entschiedener Ernst ; ein System der gegenseitigen Beaufsichtigung diente dazu , alle Ab- weichungen von der symbolischen Lehre , deren sich Einzelne schuldig oder verdächtig machten , an den Tag zu ziehen , anzuklagen , und der Bann gab dieser Glaubens - Polizei , dieser Inquisition die Waffe , um threm Verdachte oder Urtheilsspruch Nachdruck zu geben . Wir sagen : ,, Verdacht " , denn dieser ist vor dem Glaubens - Tribunal ein wich = tiges Ding und muß es seyn , da die polizeiliche Aufsicht in dieser Beziehung sich auf ein feines Gift richtet , daß sich nicht nur leicht * ) Die älteren Presb . - Kirchenordnungen , herausg . v . Snethlage , S. 212 , 213 . ** ) K. D. der christlich reformirten Gemeinden in Jülich und Berg , § . 22. Reformirte Clevische und Märkische K. O. § . 20. Summarischer Be- griff , wie es der Kirchendisciplin halber bei den unveränderten Augsburgischen Confessionskirchen im Fürstenthum Júlich und Berg soll gehalten werden . Cap . I. Clevische und Märkische evang . = lutherische K.-D. , §.22 . 72 verstecken , sondern auch unter den mannichsfachsten Formen verbergen kann . Der Bose erscheint ja auch zuweilen als Engel des Lichtes . So darf nun keine Schrift vom Prediger durch den Druck ausgege = ben werden , es sey denn , daß Synodi Deputati alles übersehen und erbaulich geachtet haben " * ) . " Ein jedweder Prediger soll der Cen = sur unterworfen seyn , " und er verfällt derselben nicht nur durch " årgerliches Leben " , sondern auch durchaufrührerische und verderb- liche Lehren " ** ) . " Der Aeltesten Amt ist , neben dem Prediger zu wachen über die ganze Heerde und fleißige Aufsicht zu haben auf die Lehre , Leben und Wandel Beides , der Prediger und Zuhörer " *** ) . Die aber in Leben und Lehre irren , " sind der Excommunication unterworfen † ) . Mehr kann die Kirche in neuern Zeiten nicht verlangen , mehr als diese innere Jurisdiction und Polizei kann sie nicht ausüben , aber daß schon diese Zugeständnisse , die ihr nachgegeben wurden , viel zu viel waren und ihre Kraft bei weitem überstiegen , bewies die Kir = che selbst , indem sie allmählig den himmlischen Blisstrahl in Ruhe- stand versekte und ihre ganze Sorge auf die kleinlichsten polizeilichen Bestimmungen richtete . Außerhalb des Staates sich haltend haben jene Kirchen es nicht einmal zu einer tüchtigen , gemeinsamen Gestal = tung ihres Cultus bringen können und über der Vielgeschäftigkeit der Presbyterien und Synoden vergaßen sie ihren Glauben , konnten sie nicht an wissenschaftliche Arbeiten denken und zerſickerten sie in eine zelne Atome . Die Confession , welche die lutherischen Prediger 1612 auf der Synode zu Unna unterschrieben hatten , wurde zum lekten Male auf der Synode zu Schwerte 1717 unterzeichnet . Seit dem Jahre 1771 wurde auch von den Ordinanden die Bekenntnißformel gar nicht mehr unterschrieben , der General - Inspector ließ vielmehr die symbolischen Bücher und zwar mit der Clausel , weil " unterzeichnen . Diese Ein- richtung dauerte nur bis zum Jahre 1796 und ein Zufall reichte hin , * ) K.-D. der ref . Gem . in Jülich und Berg , § . 29 . ** ) Ebend . § . 47.48 . *** ) Ebend . § . 58 . † ) Ebend . § . 134 . 73 die ganze Institution über den Haufen zu werfen . Das Confes- sionsbuch verlor sich nämlich auf einem Transporte , und seitdem wur- den die Ordinanden nur darauf verpflichtet , die Religion Jesu nach dem Inhalt der heiligen Schrift und mit bescheidener Rücksicht auf die symbolischen Bücher der lutherischen Kirche zu lehren " * ) . Was der Pietismus und die Aufklärung zernagt und morsch gemacht hat- ten , fiel anderwårts im Begriff und in der Wissenschaft zusammen , um in deren Bereich zu einem neuen Leben aufzuerstehen ; hier war der Zufall der deus ex machina , der der Aufklärung die Krone auf- sekte , aber an die Stelle des Alten keine neue gediegene Schopfung zu sehen wußte . Die Synoden , Inspectionen und die gegenseitige , vom Geses geforderte argwohnische Beaufsichtigung hatten die Confession nicht erhalten , die Subjectivitat nicht beschränken können , und das Ende der ganzen Geschichte war kein anderes , als daß das Ich sich selbst überlassen dastand , und nach seiner willkührlichen , ungebildeten Ein- sicht bestimmte , was ihm von den symbolischen Buchern gelten solle . Die Begeisterung , mit der das zweihundertjährige Bestehen der Sy- node , derselben Synode , die die unbedingte Anerkennung des Sym- bols forderte , zu Hagen gefeiert wurde , konnte sich in symbolischer Hinsicht nicht höher versteigen , als daß die Geistlichen sich aufs neue " verpflichteten , die evangelische Religion mit weiser Rück- sicht auf die offentlichen Bekenntnißbücher vorzutragen " ** ) . Was es aber mit dieser weisen Rucksicht für eine Bewandtniß habe , zeigen die Worte , mit denen die Abendmahlsfeier an demselben Jubelfeste eingeleitet und begleitet wurde . Jesus Christus heißt daselbst der große Held der Menschheit , der Weise , Heilige und Gottliche , " an welchen diese Feier des Abendmahls " erinnere " *** ) . " Und dennoch wurde in der Vorlesung , die am zweiten Tage der Secularfeier gehalten wurde und sich mit der Frage beschäftigte , was die Synoden gewirkt hätten , behauptet , sie hätten " die Gefahren * ) Die zweihundertjährige Jubelfeier der markischen evangelischen Synode . Hagen 1812. S. 12. 13 . ** ) Ebend . S. 140 . *** ) Ebend . S. 141 . 74 abgewehrt , die dem lutherischen Lehrbegriff drohen konnten " ? * ) Wir wissen nicht , was es alles für Gefahren waren , die da drohen ,, konn- ten " , aber das wissen wir , die Gefahren , die wirklich gedroht haben , die den lutherischen Lehrbegriff gestürzt haben , die sind von den Sy- noden nicht abgewehrt . Im Gegentheil ! Wenn in jener Vorlesung von den Synoden gerühmt wird , sie hatten " acht protestantisch die Autorität der Bibel und der Vernunft behauptet " ** ) , so beweist die- ser köstliche Geschichtsschniker , daß die Synoden eben jenen Gefahren nicht widerstanden haben , daß sie vielmehr mit ihrer wesentlichen Be- ſtimmung untergegangen sind . Die einzige protestantische That , die der Jubelredner von den Synoden rühmen konnte , ist nur die , daß man sich in der Wollner'schen Periode gegen den " Glaubenszwang " erklärte . Aber haben denn damit die Synoden sich nicht vielmehr gegen sich selbst , gegen ihr zweihundertjähriges Bestehen erklärt , ha- ben sie nicht damit gegen sich selbst protestirt und die Art an ihre Wurzel gelegt ? Und was haben sie denn für die " Autorität der Vernunft " gethan ? Wo sind ihre Werke ? Etwas Anderes ist es , die Autorität der Vernunft , behaupten , " und etwas Anderes , Thaten der Vernunft vollbringen . Thaten gibt es bei ihnen nicht . Für den Cultus haben die Synoden nichts zu Stande bringen können . Weder über ein gemeinsames Gesangbuch , noch über eine gemeinsame Liturgie haben sie sich geeinigt ; es scheint , die organisi- rende Kraft , welche die lutherische Kirche anderwärts bewiesen hat , ist ihr durch die Verwicklung mit dem Synodenwesen gänzlich ent = zogen worden . Die republikanische Form und der dreijährige Wechsel des Inspectoriums verhinderte und machte völlig unmoglich jene Ein- heit , mit der ein Gedanke beständig festgehalten werden muß , und ließ noch weniger einen nothwendigen Gedanken zum Beschluß und zur Ausführung kommen . Gegen die Particularitat , Eigensinn , Beschränktheit der Einzelnen fehlt es außerdem dem Inspector an aller Autorität , Indolenz mußte Manchen vor Unannehmlichkeiten , die mit durchgreifenden Maßregeln und mit der entschiedenen Durch = führung derselben immer verbunden sind , zurückschrecken und Andere * ) Ebend . S. 184 . ** ) Ebend . S. 186 . 75 suchten durch schwache Nachgiebigkeit die wiederholte Wahl zum Vor- sis zu sichern . An eine Einheit des Plans , an Sicherheit und Kraft der Ausführung ist unter solchen Umständen nicht zu denken . Da die Synoden für die Gestaltung des Cultus und für die Entwicklung des kirchlichen Bewußtseyns nichts thaten , und ihrer ganzen Einrichtung nach den Weg , der zu bedeutenden und erfolg reichen Thaten führt , verfehlen mußten , kurz , da ihnen die Gabe zur Gesekgebung und zu den höhern Gebieten der Verwaltung versagt war , so legten sie sich auf die Polizei . So erklärten sie nun den Wirthen und Gåsten , den Scheibenschůzen , den Tänzern und allerlei anderen lockern und lustigen Leuten den Krieg , und nannten diesen heiligen Krieg Wirksamkeit für den Cultus und für die sittliche Ord- nung in den Gemeinden . Die Wirthe und Gåste wurden der Cen- sur unterworfen , um die Abstellung der Unordnung bei dem Schei = benschießen wurde gebeten - diese Bitte ist eine That der Synode von 1772 und 1738 wurde beschlossen , das , weltliche Tanzen für der Sittlichkeit gefährlich zu erklären " und die Tänzer ,, nach ver- geblicher Anwendung der Grade der Ermahnung vom Abendmahl ab- zuweisen . " Aber nie haben diese Heldenthaten , diese Bitten und Beschlüsse die Bestätigung der Regierung erhalten können . Wenn also die Synoden im Großen nichts leisteten , im Kleinen fehlgriffen , und zwar so weit von allem Maß abwichen , daß ihre Hauptbeschlüsse unmöglich von der Regierung genehmigt werden konnten , was haben sie dann geleistet ? Nichts , als daß sie im 17ten Jahrhundert den kirchlichen Lehrbegriff aufrecht erhielten . Doch das thaten sie eigent = lich nur im Augenblick ihrer Constituirung , das håtte auch in der Einheit mit dem Staate geschehen können , und sie haben sich selbst preisgegeben , als sie die unbedingte Giltigkeit des Symbols nicht mehr durchsehen konnten . Viel ruhiger und dem Todten , dessen Andenken man feierte , angemessener war die Gedächtnißfeier der Einführung der Synodal- verfassung , welche die lutherische Synode von Cleve beging . Die Feier beschränkte sich auf eine Vorlesung , welche der Inspector der Synode in der Kirche zu Dinslaken hielt . Die Besonnenheit des Redners wußte die Verhältnisse auch ganz anders zu beurtheilen , 76 wenn er sagte * ) : " Zweihundert Jahre hat nunmehr unsere Synode bestanden . Wie lange sie noch bestehen werde , wissen wir nicht . Aber ein gar langer Bestand ist wohl nicht zu erwarten . Ihre schon- ste Bluthenzeit ging mit dem 17ten Jahrhundert dahin . Ihre rei = feren Jahre schwanden mit dem 18ten voruber . Und nun , da sie mit jedem Jahr sichtbar an Kräften abnimmt , nun soll es uns nicht befremden , noch zu sehr betrüben , wenn das Loos alles Sichtbaren sie trifft . " Sehr richtig ! sehr würdig ! Nur ist es wieder jener Ge = schichtsschniker , wenn der Redner schließt : genug , wenn der gemein- nůzige , brüderliche , edel freie , protestantische Geist , der in der Sye node lebte , fortdauert . " Die Entwicklung des freien protestantischen Geistes ist es ja vielmehr , die das Synodalwesen gestürzt hat . " Die clevesche Erbschaft kam endlich vollständig unter Preußens Scepter . Die Kirchenordnungen waren damals nichts weiter als " ehrwürdige Denkmäler einer guten alten Zeit " ** ) , und selbst ihr eifrigster Vertheidiger muß es eine in der That beklagenswerthe Er = scheinung in der Kirche und ein Zeugniß von nicht geringem Ver- fall " nennen , daß die alten Gesezbucher wo nicht verloren , doch nur sparsam zu finden , hie und da mit Staub bedeckt und bei vielen Gemeinden und selbst bei Vorstehern der Kirche fast ganz in Verges- senheit gerathen waren " *** ) . Dennoch wurde das vom Staub Be- grabene wieder hervorgezogen und mit vielem Eifer - so weit es Declamationen vermögen wieder aufgefrischt . Man berief sich auf die alten Rechte der Kirche , die durch Verträge , Reverse und Garantieen der Gemeinden gesichert seyen , als die Regierung die kirchlichen Verhältnisse der evangelischen Gemeinden in Westphalen und in den Rheinprovinzen zu ordnen unternahm und die gefürchtete Errichtung königlicher Consistorien die " Freiheiten " der Kirche zu be- drohen schien . Die Staatsregierung wollte keineswegs und erklärte auch den aufgeregten Gemeinden zu wiederholten Malen ihren Wil- len , daß sie keineswegs die vollige Aufhebung der alten Verfassung - * ) Ebend . S. 227 . ** ) Die ältere Presbyt . - K. - D . herausgegeben von K. Snethlage . Vorwort von Gråber , S. 3 . *** ) Dasselbe Vorwort , S. 2 . 77 beabsichtige , aber nicht weniger klar und entschieden sprach sie es aus , daß die alte Kirchenordnung nur unter denjenigen Modificationen be- stätigt werden könne , welche die neueren Verhältnisse verlangten . Ihren ernstlichen Willen gab die Staatsregierung auch damit zu erz kennen , daß sie Provincial - Synoden berief und ihnen den Entwurf einer neuen Synodalordnung zur Begutachtung vorlegte . Auf die- sem Wege konnte aber das Werk keinen gedeihlichen Fortgang haben , da das Alte in die Form der Theorie übergegangen war , da es in dieser Form in der Berührung mit den neueren Staatsverhältnissen und ohne die Basis des früheren symbolischen Gehalts über sich selbst und über die Forderungen der neueren Zeit völlig unklar seyn mußte , und es blieb somit der Staatsgewalt nichts weiter übrig , als die Consistorien und die Abtheilungen für Schul- und Kirchensachen in den Regierungen einzurichten und endlich aus ihrer Vollmacht die neue Kirchenordnung für die evangelischen Gemeinden in der Rhein- provinz und in Westphalen zu proclamiren . : Die officielle Dialektik zwischen den Ansprüchen der neuern evan- gelischen Kirche und dem Staate werden wir sogleich kennen lernen , wenn wir die Verhandlungen der rheinischen Provincial - Synodal = Versammlungen nåher prüfen werden . Ehe wir aber diesen großen Krieg in Augenschein nehmen , wollen wir zuvor auf die Theorie , die in unsern Tagen die Selbstständigkeit der Kirche vertheidigt , einen Blick werfen . Eigentlich können wir aber nicht einmal auf diese Theorie einen Blick werfen , wenn nämlich nur von Bestimmten , Gestalteten zu sagen ist , daß es wirklich gesehen werden könne . Denn jene Theorie hat das Eigenthumliche , so unbestimmt zu seyn , daß sie sich vor dem Blicke auslöst , wie Dunst vor dem Lichte vergeht , und höchstens einen etwas wässerigen Niederschlag zurückläßt . Von der Wirklichkeit kennen die Vertheidiger der Presbyterial- und Synodal - Verfassung nichts . Wenn z . B. Schuderoff , um die Eigenthumlichkeit der Consistorial - Verfassung zu beschreiben , sagt * ) : " Die Einrichtung und Ordnung des gesammten Kirchenwesens un- * ) Kleine Schriften kirchenrechtlichen und religionsphilosophischen In = halts . 1837 , S , XI . 78 terliegt dem Bedunken des Landesherrn , was er will , beschließt und durch seine Consistorien verkundigen läßt , hat , wie das französis ſche tel est notre plaisir , Gesezesgiltigkeit " , so brauchen wir ihn doch bloß zu fragen , wo denn dies nårrische Ding von Verfassung oder Einrichtung existire , um ihn stumm zu machen . Wer über Verfassungen reden will , muß sie kennen ; wer über Consistorial - Ver = fassung sprechen will , muß es zuvor wissen , daß in ihr der Fürst gar nicht seine Eigenthumlichkeiten und Besonderheiten den Gemeinden auszudringen " * ) vermag , sondern daß nach der sonstigen Verfassung der verschiedenen Staaten ein höchst genauer , sorgfältiger und gewis- senhafter Instanzenzug durch die besondern Abtheilungen der Regie- rung , durch die Consistorien , Ministerien und obersten Kirchenråthe hindurchgeht , ehe es zu der lekten Entscheidung des Fürsten kommt . Alle Bestimmungen wachsen und bilden sich je nach ihrer Wichtigkeit jahrelang durch jene Instanzen von unten nach oben hinauf , bis sie erst in ihrer lekten Reise der Bestimmung des Landesherrn vorgelegt werden , nicht zu erwähnen , daß sie durch die Eigenthumlichkeit des gesammten Volks- und Staatslebens , so wie durch die geschichtliche Entwicklung , oft durch die Entwicklung mehrerer Jahrhunderte als nothwendige Aufgabe der Gesezgebung aufgestellt werden . Auch die Theorie , welche die Vertheidiger der Presbyterialver- fassung bekämpfen , kennen sie nicht . So meint Schuderoff , vom Territorialprincip werde die " Oberbischöflichkeit der Regenten " ge = lehrt ** ) , er kennt also noch nicht einmal das ABC dieses Princips . Bihmer hat es doch deutlich genug ausgesprochen , daß die Fürsten als solche , als Landesherren , in der Vollmacht der Staatsgewalt und in rein weltlicher , nicht in kirchlicher Eigenschaft ihr Recht in geist = lichen Dingen ausüben , daß sie also nur Eine , nicht zwei Personen darstellen *** ) , Von einer Dberbischöflichkeit der Fürsten ist also gar nicht die Rede . Ein Anderer sagt nun sogar , daß Territorialsystem sey ausgegangen von " Ungläubigen und Widersachern des Christen = * ) Ebend . S. 17 . ** ) Ebend . S. VII . *** ) Böhmer , jus eccl . Prot . tom . V. 1744. p . 16 . 79 thums " * ) , scheint also nicht zu wissen , wer Böhmer und Tho masius , von denen dieß System als solches ausgegangen ist , gewesen seyen . Doch eine solche Unkenntniß und Unbekanntschaft mit der Wirklichkeit , Geschichte und wissenschaftlichen Theorie ist einmal bei den Gegnern des Territorial - Princips immer zu erwarten und man ist sie bei ihnen schon gewohnt geworden . Meint doch jener Anklåger der ungläubigen Territorialisten , eine Folge des bisherigen lediglich vom Staat geubten Kirchenregiments " sey die gewesen , daß die symbolischen Bucher der evangelischen Kirche zu unabänderlichen Nor men geworden sind " ** ) . Sonderbar ! daß die Ungläubigen auf ein- mal zu dem Ruhme kommen oder den Vorwurf erhalten , den kirchs lichen Lehrbegriff befestigt zu haben . Um so sonderbarer , da sie es vielmehr waren , welche die Gewissens- und Lehrfreiheit , die von der Kirche als solcher nie zu erreichen ist , im Staat gesichert haben und nur die Synoden ihre einzig mögliche Eristenz und Aufgabe in dem Bestehen und in der Bewachung des Symbols haben können und , als sie wirklich bestanden , auch hatten . : " Das ist aber eben das Neußerste der Verwirrung , daß diejenis gen am meisten auf die Presbyterial - Verfassung dringen , denen die Bestimmtheit des dogmatischen Gehalts entweder ganz verloren ge- gangen oder in ein unklares Gefühl zusammengeschrumpft ist . Einen wesentlichen Inhalt können sie dem Institut , das sie fordern , den Presbyterien und Synoden nicht geben . Kirchliches Leben " *** ) ist die ungeheuer dürftige , bestimmungslose und durch ihre Leerheit fast zur Verzweiflung bringende Abstraction , die sie immer im Munde führen , aber nie zum bestimmten Gedanken erheben können . Kirch = liches Leben im Munde dieser Leute ist nichts als die schwindsuchtige Scheu dessen , der mit der nicht nur lebensvollen , sondern bestimmt und großartig gestalteten Wirklichkeit nicht mehr harmoniren kann , es ist der Haß gegen die Vernunft , die im Staat nicht nur lebt und vegetirt , sondern denkt , will , handelt und entscheidet , es ist die lekte * ) Baumer , die Presbyterial - Verfassung in ihrer Begründung und in ihrem Werthe . Hamm . 1823. S. 42 . ** ) Ebend . S. 48 . *** ) 3. B. Schuderoff , über die Consistorial - Verfassung . 1831. S. 3 . 80 1 ohnmachtige Protestation des vernunftlosen Positiven gegen die con- sequente Entwicklung der Vernunft , die in Sitte , Wissenschaft und Anschauung eingedrungen ist , ja es ist der lekte Angriff der Hierar- chie eines leergewordenen Jenseits gegen die Göttlichkeit und vollen- dete Organisation des Disseits , das ja die Kräfte des Jenseits in sich aufgenommen und verzehrt hat . Der Rationalist handelt ganz im Sinne seines Princips , wenn er auch im wirklichen Leben die Tren- nung des Jenseits und Diesseits durchführen will , nur ist ihm sein Jenseits ein unbestimmtes Leben und Weben , und indem er es als das höchste Wesen beibehält , wird ihm die Wirklichkeit zu einer ver- nunftlosen Existenz , zur Willkür oder zu einer Welt , von der er weiter Nichts weiß , als daß es in ihr Fresser und Säufer , Tänzer und Buhler gibt . Hüben und Dråben hat der Rationalist die Ver = nunft und die Augen , solche zu sehen , verloren . In der Gehaltlo- sigkeit , Leerheit und Unbestimmtheit trifft mit ihm das Gefühl , das auch sein eignes Reich dem Staat gegenüber besigen möchte , überein , es verkennt ebenso den Reichthum der Bestimmungen , die der Staat in sich aufgenommen und entwickelt hat , und beide gleichen sich in der stolzen , frommen Salbung , mit der sie auf den unendlichen Dr- ganismus des Staates herabsehen . Hierarchen sind sie Alle . Aber was für welche ! Die Hierarchie des Mittelalters hatte doch ein Dogma , an dessen Bekenntniß sie Seligkeit oder Verdammniß knupste , sie hatte einen zum Theil noch rohen Staat sich gegenüber , und die Påpste , welche den Sinn der Hierarchie gefaßt hatten , waren Weltrichter und führten das jungste Gericht aus , dem Fürsten wie jeder Andere untergeben waren . Aber kirchliches Leben ! Was ist damit gesagt , gedacht , gethan ? Kirchliches Leben , sagt Schuderoff , ist nichts Anderes als harmo- nisches Zusammenwirken der Gesammtheit zur Erreichung des durch den Begriff der Kirche gegebenen Zweckes " ; die Kirche ist " die Ge- meinde der Gläubigen und ihr Zweck gemeinsames Streben der Ge- meindeglieder zur Uebung des das Leben veredelnden christlichen und in liebender Gemeinschaft thätigen Glaubens " * ) . Das sind doch schöne Worte ! Der Eifer der frommen Salbung komme über den , * ) V. a . D. 81 - der an ihnen måkelt ! Aber , bei Allem , was der gesalbte Eifer verz mag ! es hilft nichts : wir müssen es doch in Erinnerung bringen , daß die Gemeinde der Gläubigen die unsichtbare Kirche ist , die nichts mit Presbyterien und Synoden zu thun hat , die dieser Formen nicht bedarf , und wenn sie erscheint , in der Sitte des Staates erscheint . Das Reich , das Christus stiften wollte , sagt Bäumer , ist ein Reich der Wahrheit und Gerechtigkeit " * ) . Ist denn der Staat ein Reich der Unwahrheit und Ungerechtigkeit ? Wenn jene Leute sagen soll = ten , aber das sagen sie nicht und die Frage danach kommt ihnen nicht einmal in den Sinn , - was denn Wahrheit und Gerechtigkeit sey , so wurden sie nichts auffinden , was nicht im wirklichen Den- ken und Handeln des Staats , in der Volksbildung , in der Wissen = schaft , in den Geseken und in der Sittlichkeit des Staats vorhanden wäre und sich beständig realisirt . Der Staat ist ihnen aber von vornherein das Unheilige , Unwahre , er ist ihnen nur ein aufgepuster materieller Klumpen von Atomen , und so erfreuen sie sich nun an dem , Streben " nach Nichts , an dem harmonischen Zusammenwir = ken " zu Nichts . Der Staat ist für sie gar nicht da : denn würden sie sonst von einer ,, Kirche " reden , ohne auch nur den Staat zu_er = wähnen , ohne daran zu denken , daß die Gemeinde erst im Verhålt = niß zum Staate , erst im Staate , erst durch die Anerkennung ' vom Staate her zur Kirche wird ? Als gåbe es in aller Welt keinen Staat , als wåre von ihm nicht das ganze Material der rechtlichen und sitt = lichen Wirklichkeit in Besik genommen , lassen sie die Kirche auf ein- mal ins Leben " treten , zu bestehender Ordnung " übergehen , sich zu einer Anstalt " machen und - naturlich nach gemeinschaft = licher Verabredung " - in " Veranstaltungen und in Geseken " ihre Ordnung bestimmen ** ) . Selbst wenn als Princip und Ausgangs- punkt der Kirche die positive himmlische Offenbarung , der positive göttliche Wille noch entschieden behauptet wird , kann doch ihr recht = liches Bestehen nur durch den Willen und die Anerkennung des Staats begründet werden , denn in der freien , weltlichen Wirklichkeit kann das Positive nicht mehr als solches und nur deshalb , weil es " " * ) Die Presbyterial - Verfassung S. 8 . ** ) Schuderoff a . a . D. Baumer a . a . D. S. 19 . 6 82 positiv ist , gelten , sondern durch die Freiheit , durch das Recht und dessen Entwicklung muß es hindurchgehen . Es muß nun gelten , weil es vernunftig und in der Idee der Freiheit , des Rechts , der Sitt lichkeit an sich enthalten ist . Hier gilt nicht ein Gewaltstreich , nicht der Zufall , das Unerklärliche ; die Kirche kann nicht wie ein Meteor ohne Weiteres vom Himmel fallen und in der Welt , weil sie vom Himmel gekommen sey , gelten wollen . Sie ist vielmehr erst Kirche , fie hat erst rechtliches Bestehen , wenn der Staat es anerkennt , daß ihr Zweck sein immanenter Zweck , der in seiner Idee selbst enthal tene und sich vernunftig begrundende Zweck sey . Mag der historis sche Grund - sagt ein Jurist * ) und seine klaren Worte müßten die Theologen über ihr verworrenes Reden schamroth machen - mag der historische Grund , dem die Kirche ihre Entstehung verdankt , mag der sittliche Grund , der ihre Mitglieder verpflichtet , sich ihr an zuschließen , seyn , wer er immer will , der rechtliche Grund ihrer Exi- stenz im Staate ist immer nur der erklärte Wille der Staatsgewalt . Diese Rechte der Staatsgewalt - daß nämlich durch ihren Aus- spruch die Kirche rechtliches Daseyn erhält - sind unveräußerlich , denn sie beruhen , wie alle ihre Rechte , auf einer durch die Vernunft gebotenen Pflicht , auf der Pflicht , die Idee des Staates darzustellen . Indem die Religion zu einer öffentlichen Angelegenheit wird , wird sie zugleich zu einer rechtlichen Angelegenheit . " Ist nun dieses Recht der Idee des Staates unveräußerlich , wenn die Kirche in transscen denter Weise sich in einem positiven göttlichen Willen begrundet , was kann dann wohl die Abstraction des kirchlichen Lebens , das nur ein Streben ins leere Nichts ist , gegen das vernunftige Recht des Staates zu bedeuten haben ? Nichts , wie es selbst Nichts ist . Lassen wir daher nur jenes Streben in sein Ende auslaufen und dahin gelangen , wohin es will , so beweist es selbst , daß es zu nichts kommt und tief unter der vernünftigen Idee und Organisa- tion des Staats steht . Die Competenz der Presbyterien , Synoden und ihrer Vorsteher , sagt Baumer , bezieht sich allein nur auf die Aufrechthaltung und immer vollkommenere Ausbildung der äußern * ) Wilhelm Schmis , die Kirchenordnung für die evangelischen Gemeinden der Provinz Westphalen und der Rheinproving . Berlin 1837. 5 , 10 , 13 , 83 Gesellschaftsordnung in der Kirche " * ) . Sa wohl ! nur der äußern Gesellschaftsordnung ! denn ein wesentlicher , ein bestimmter Gehalt , ein geistiges Interesse ist nicht da . Und man schämt sich also nicht , das ganze Interesse der Kirche auf diese äußere Ordnung zu be = schränken , während der Staat in seinen Formen alle Interessen , die den Geist nur beschäftigen können , enthält , entwickelt und befriedigt ? " Es gilt der äußern Drganisirung der Gemeinden " rust Schuderoff ** ) . Aber was beseelt denn diesen Organismus ? Nichts ! Nichts ! Daß es Nichts ist , spricht der Freund der Presbyterien und Synoden selbst aus , wenn er diese Formen nur für ein Mittel der Pfiffigkeit erklärt ; nämlich , indem es Allen möglich gemacht wird , an den Kirchenangelegenheiten - aber welche sind es denn ? - Theil zu nehmen , durch dieses Mittel ,,, durch diese psychologisch = moralische Einwirkung sollen die Menschen zu kirchlichen gemacht werden " *** ) , Da der wesentliche Gehalt deskirchlichen Lebens " unbekannt bleibt , so kommt diese ganze psychologisch - moralische Einwirkung " auf jene Idee der Aufklärung hinaus , welche Verbindungen stiftete , den Mit = gliedern die Einbildung gab , sie wirkten für große Zwecke mit , aber eben dieser Zweck war unbekannt , war ein Geheimniß , nature lich , weil er selbst Nichts war , Nichts seyn konnte , da alle vernunf tigen Interessen draußen in der Wissenschaft lagen und hier offentlich genug verhandelt wurden . Kommt es einmal zu einer wirklichen Angabe , was denn in jenen Formen Inhalt seyn solle , so fällt die Sache entweder ins Lappische oder ins Lächerliche . ,, Die Obliegen heit des Kirchencollegium , sagt Schuderoff + ) , wäre , die seiner Auf sicht befohlenen Gemeindeglieder freundlich und auf acht patriarcha lische Weise zu einem ehrlichen und des Christen würdigen Lebens = wandel zu führen . " Ist denn der Staat ein Bordell ? Ist das christliche Princip in ihn gar nicht eingeschlagen ? Ist es nicht viele mehr in seinen Institutionen , Gesehen , in seinen offentlichen Anstal ten zur Sittlichkeit geworden , und wird nicht Jeder , der sich wirklich * ) Baumer a . a . D. S. 56 . ** ) Ueber die Consistorial - Verfassung , S. 9 . *** ) Ebend . + ) X. a . D. S. 11 . 6 * 84 - zu einem Glied des Staats macht , in die Sphäre und Bewegung der Sittlichkeit mit hineingezogen ? Die sentimentale Forderung des " Patriarchalischen " ist die Laugnung oder Beleidigung der Idee und Geschichte , die den Staat geschaffen hat . Sie rasirt entweder freilich nur für den , der sie aufstellt - die ungeheure , umfassende Gestalt des Staats vom Erdboden hinweg , oder sie sieht , in der Meinung , etwas besonders Schönes und Erhabenes zu besiken , auf die Einrichtungen des Staates und auf die Vernunft desselben ver achtlich herab . Diez Milch- und Honig - Wesen des Patriarchalischen ist in der That der grenzenlose Stolz , der dem Staat die Sittlich- keit , deren Begriff und Wirklichkeit , also ihre Idee selbst abspricht . Dieser Stolz der patriarchalischen Theokratie ist überhaupt das Ein- zige , was Presbyterien , wenn sie auch ganz aus Weltlichen bestån = den , im neueren Staatsorganismus besiken und pflegen können , denn der Staat hat nicht auf sie gewartet , damit er die Erscheinung und That der Freiheit und Sittlichkeit sey . " Und dann will doch auch die Kirche gefegt , die Kirchenstuhle wollen von Staub und Unrath befreit werden " * ) . " Begräbnißstel = len unterliegen besondern geseklichen Vorschriften . Ich mache nur auf Umfriedigungen , auf Leichensteine , Grabschriften und Verzierun = gen durch Baume , Blumen und Straucher - ( wie genau zählt der Gesezgeber das Einzelne der Reihe nach her ) aufmerksam " ** ) . Nun weiß doch der Staat , was er noch bisher versäumt , was er der Kirche wider alles Recht entzogen hat . Nun wissen doch Pres = byterien und Synoden , was sie zu thun und woruber sie Geseke zu geben haben . Fegt die Kirchen , reinigt die Kirchenstuhle , gebt Ge = seke über die Verzierung der Gråber durch Bäume , Blumen , " und vergesset die " Straucher " nicht . Wie råcht sich die Vernunft ! Was der Staat seinen untersten Polizeidienern überläßt , ist jekt der wichtige Gegenstand der kirchlichen Gesetzgebung . " Der Staat ge = staltet die Idee der Sittlichkeit zu Gesezen , Institutionen , die Kirche ist zur Polizeianstalt geworden , die über Spinneweben und Staub in den Kirchen und über die Baumpflanzungen auf Kirchhofen wacht . * ) Schuderoff , kleine Schriften , 5. 8 . ** ) Ebend . S. 9 , 85 Fegt denn also die Kirchen , aber last mir ja kein Spinngewebe han- gen ! Pflanzt Baume auf Kirchhofen und verbindet , um doch ein Uebriges zu thun , das Nuzliche mit dem Guten , pflanzt etwa Maulbeerbäume für die Seidenzucht ! 1 .. Durch die Cabinetsordre vom 5ten März 1835 erhielt die Kir- chenordnung für die evangelischen Gemeinden der Provinz Westphalen und der Rheinprovinz Gesekeskraft . Die für unsere Frage wichtige ren , Bestimmungen sind folgende . Insbesondere sollen nach § . 15 die Aeltesten diejenigen , welche durch Nichtbesuchung des Gottes = dienstes Anstoß geben , dem Prediger anzeigen . Zum Geschäftskreis der Kreissynoden gehört die Aussicht über die Pfarrer , aber sie bezieht sich nur auf Amtsverwaltung und Lebenswandel ( § . 37 , 38 ) . Die Protokolle der Kreis - Synoden werden an das Consistorium gesandt ( § . 43 ) . Die Provincial = Synode wacht ( § . 49 ) über Erhaltung der Reinheit der evangelischen Lehre in Kirchen und Schulen . Die Beschlusse der Provincial = Synode treten erst dann in Kraft , wenn sie die Bestätigung der competenten Staatsbehörden erhalten haben . Die oberste Verfügung in Sachen der Kirchendisciplin kommt dem königlichen Consistorium zu ( § . 125 , 126 ) . Die Kirchenviſitation wird von den Superintendenten gehalten , und zu den ersten Gegen- stånden , auf welche sich die Aufmerksamkeit des Superintendenten zu richten hat , gehören ( § . 145 ) Lehre und Betragen des Pfarrers . Die Aufsichtsbehörden über das Kirchenwesen sind § . 148 : das Ministerium der geistlichen Angelegenheiten , das Provinzial = Consistorium und die Regierungen . Neben dem Consistorium und den Regierungen beaufsichtigt ein vom Landesherrn ernannter Geist = licher , welcher dirigirendes Mitglied des Provincial - Consistoriums ist , unter dem Titel General = Superintendent nach den ihm von dem Ministerium der geistlichen Angelegenheiten ertheilten Instructionen die Superintendentur - Sprengel der Provinz . Der General = Super- intendent wohnt den jedesmaligen Verhandlungen der Provincial- Synode bei , um die Rechte des Staats wahrzunehmen , und kann an die Synode Anträge machen . Die Cabinetsordre , welche dieser Kirchenordnung Gesekeskraft ertheilte , erklärte zugleich , daß es mit Aufhebung aller entgegenge = sekten frühern Bestimmungen " geschehe . 86 " Die erste rheinische Provincial - Synodal = Versammlung trat 1835 zu Neuwied zusammen , und sie begann ihre Arbeiten mit der Berathung über das erste Proponendum , das vom Consistorium auf- gestellt worden war und die Entwerfung einer Instruction über die Ausubung der Kirchenzucht betraf . Die Synode berieth sich über die , Grundsäge , die bei der Kirchenzucht als leitende Ideen zu be = trachten " seyen * ) , und sehte eine Commission nieder , die einen Ent- wurf zu jener Instruction ausarbeiten solle . Besonders wurde bei der Besprechung der Grundsäge daruber berathschlagt , ob auf das Verfahren eines Protestanten , der vor der Abschließung einer Ehe mit einer Braut der katholischen Confession das Versprechen gibt , alle in der Ehe zu erwartenden Kinder im katholischen Glauben zu erziehen , die Kirchenzucht in Anwendung zu bringen sey ? Die Frage wurde bei der Abstimmung fast einstimmung bejaht . " Wenn die Frage abstract , d . h . in der reinen Form der Collision gehalten wird , so ist sie allerdings schon von vorn herein bejaht , so ist es leicht , sie zu bejahen , aber mit ihrer Bejahung auch nicht mehr als Nichts geschehen . Die geseßgebende Weisheit besteht nicht darin , daß eine Collision in ihrer abstracten Schårse befestigt oder als theoretischer Gegensak hingestellt wird , diese reine Fassung des Gegensakes ist vielmehr nur die Voraussezung des Gesezes . Das Gesez selber muß aus der abstracten Theorie heraus treten , die wirklichen Verhältnisse berücksichtigen , d . h . , wenn es nicht den theoretischen Gegensaz im wirklichen Leben zu einem Kriegszustand der Principien befestigen will , die Anspruche auch der andern Seite anerkennen und auf dem Grunde dieser Anerkennung sich bestimmen . Was ist wohl damit gethan , wenn beide Kirchen diejenigen Eheleute , die ihnen ihre Kin der entziehen , in den Bann thun ? Von beiden Seiten bedrängt und in derselben Weise bedroht , würden die Eheleute für keine Seite sich entscheiden können , und sie würden in einer leeren Mitte stehen , in welcher jede Bestimmtheit aufhort . Ganz anders noch als die evans gelische Kirche - denn diese muß doch die unsichtbare Kirche der Gläubigen in allerlei Volk anerkennen - muß die katholische Kirche * ) Verhandlungen der ersten rheinischen Prvovincial = Synodal = Ver = sammlung . S. 6 . 87 auch die Ehefrau , welche ihr ein Kind zu entziehen wagt , von sich ausschließen und ihr die Theilnahme an ihrem Gnadenschaße versagen . Als die allein seligmachende Kirche muß sie es als einen Verrath , als eine Verachtung ihrer Würde und als einen Seelenraub verdam- men , wenn eine Braut darein einwilligt , daß auch nur ein Theil der in der Ehe zu erwartenden Kinder zum Bekenntniß einer andern Kirche erzogen werden solle . Eine Ehe , deren Fruchte nicht ihr an- gehören und geweiht werden sollen , kann sie nicht einsegnen ; der Frau , die ihre Kinder nicht zu ihrem Bekenntniß führt , kann sie ihre Segnungen nicht ertheilen , und sie muß sie als eine Abtrünnige , Abgefallene , aus ihrem Bekenntniß Ausgeschiedene betrachten . Sobald die katholische Kirche öffentlich vom Staate anerkannt ist , und nicht nur als geduldete im Staate dasteht , so muß und darf sie verlangen , daß das Gesez und das offentliche Recht durch ihr Princip bestimmt werde , mit ihm in Gleichklang stehe und in keinem Falle ihm widerspreche . In keinem Falle ! Sie kann es nåmlich auch nicht einmal dem Zufa überlassen , ob ein katholischer Mann mit einer Protestantin in Che tritt , wenn die Kinder in der Re- ligion des Vaters erzogen werden sollen , - eben so wenig gilt ihr der Zufall der Geburt , ob mehr Knaben oder Mädchen aus einer gemischten Ehe hervorgehen , wenn die Kinder je nach dem Ge- schlecht der Religion ihrer Eltern folgen sollen , - sondern in jedem Falle muß sie ihre Anspruche geltend machen , und zwar immer so , daß alle Kinder ihr zugeführt werden . Stellt nun diesen Anspruchen die evangelische Kirche die ihrigen entgegen , so hat das keine andere Bedeutung , und sie thut damit nichts Underes , als daß sie ihre Unfähigkeit zur Gesezgebung erklärt , oder ihren abstracten , der Wirklichkeit entfremdeten Charakter zu er = kennen gibt . Sie bleibt wie die katholische Kirche beim abstracten Postulat stehen , - die Kräfte der Durchfuhrung fehlen ihr eben so sehr wie der katholischen , - sie begnügt sich mit einer Demonstra = tion , die Mancher sentimental bewundern und als den Ausdruck der Gesinnung und des Herzensbedürfnisses als etwas Außerordentliches betrachten wird , aber die Sache ist damit nicht entschieden , kann damit , weil der Demonstration der Nachdruck der That mangelt , nicht entschieden werden , und die Kirche beweist wieder nur , daß sie 88 in ihrem Unterschiede vom Staate nicht mehr existirt , und daß der Staat vielmehr die Interessen der Religion und der Sittlichkeit zu den seinigen gemacht hat , und sie auch wirklich durch das Gesek be = stimmt . Durch jene Demonstration und Aeußerung ihres Bedürf nisses hat nicht einmal die Kirche dem Staate geholfen , sie hat ihm die Bahn , die einzuschlagen sey , nicht angewiesen und das Gesez , durch welches der Streit der kirchlichen Anspruche zu entscheiden sey , hat sie nicht im Geringsten vorbereitet . Weder die evangelischen , noch die katholischen Anspruche kann der Staat anerkennen , und das Gesek , welches er erläßt , um in seiner Sphäre die Familiensittlich- keit und die Religion aus dem Zerwürfniß zur Einheit zurückzufüh- ren , erlåßt er rein aus seiner allgemeinen Vollmacht und aus seinem umfassenden Bewußtseyn , daß die Familie und die Religion Machte sind , die ihm angehoren , Momente seiner Entwicklung sind und dem Bereiche seiner Gesekgebung unterworfen seyn müssen . Bedarf es eines schlagenderen Beispiels dafur , daß die Kirche nichts mehr ist , nichts mehr vermag , nicht mehr Geseke geben kann , daß die Reli = gions - Interessen , die inneren Interessen des Staats sind ? Beweise doch die Kirche das Gegentheil , gebe sie doch ein Gesek ! Aber sie kann es nicht , sie kann nicht einmal das Gesez abfassen , wenn sie in der Abfassung rein als Kirche verfahren will . Troß einem so schlagenden Beweise ihrer Ohnmacht und Un- fähigkeit zur Gesekgebung , besteht die Kirche darauf , daß sie Kirche und gegen den Staat selbstständig sey . In ihrer Sizung am 26. August erklärte die Provincial - Synode zu Neuwied , daß sie sich " als eine perennirende Behörde betrachtet . Auch hält sie es für zweckmäßig , für die Zwischenzeit von einer Versammlung zur andern zwei Geistliche und zwei Aelteste dem Provincial - Synodal = Modera- men beizuordnen , um dasselbe in der Ausrichtung der ihm übertra = genen Geschäfte zu unterſtüken , und bemerkt , daß diesem aus dem Moderamen und der gedachten Deputation gebildeten collegio qua- lificato die dem Moderamen in der Kirchenordnung gegebenen Be- fugnisse zukommen müssen " * ) . Ehe endlich die Synode ihre Ver = handlungen zu Neuwied schloß , erklärte sie , daß sie ihr collegium * ) Ebend . S. 19. 20 . " 89 qualificatum ermächtigt , sich , so oft es unumgänglich nöthig ist , an einem gelegenen Ort zu versammeln " * ) . Mit allen diesen Erklärungen , Betrachtungen und Ermächti gungen war der Krieg gegen den Staat erklärt und durch das Bei spiel der Synode jeder Hierarch zum Kriege ermächtigt . Die Kirche schien in Gefahr , ihre Selbstständigkeit durch den Staat unterdrückt und die Presbyterial - Verfassung durch die Vermischung mit Ele = menten der Consistoral - Verfassung " ** ) um ihre Freiheit gebracht . Die Befangenheit , die einmal in die Vorstellung von den Freiheiten und Vorrechten der Kirche gegen den Staat eingeengt war , die Nichts für die Kirche schaffen konnte , und Alles , was der Staat that , arg = wohnisch betrachtete oder als einen Eingriff in die Rechte der Kirche ansah , mußte die unklarste Aufregung und die verworrenste Unruhe erzeugen . Und welche Gefahr für die Kirche mußte es seyn , daß Manchem durch die neue Kirchenordnung , so wie durch mehrere An ordnungen der Staatsregierung " alte Vorrechte geschmålert erschienen und ihre gegenwärtige Stellung verdunkelt wurde " *** ) . Der lekte Stoß , glaubte man endlich , werde der Kirche gegeben , als die von dem Ministerium der geistlichen Angelegenheiten dem General - Super- intendenten ertheilte Instruction den Geistlichen und Gemeinden der Provinz unterm 28. Sept. 1836 mitgetheilt wurde . " Man glaubte , die Stellung des General - Superintendenten als eines geistlichen Vor = gesekten zur Beaufsichtigung der kirchlichen Angelegenheiten stelle diese Instruction dar als eine aus der Consistorial - Verfassung hervorgegan- gene und mit der Presbyterial - Verfassung , nach welcher die Leitung der kirchlichen Angelegenheiten in der Kirche selbst beruht und durch die von ihr gewählten Repräsentanten ausgeibt wird , in wesentlichen Punkten unvereinbare " + ) . Als käme es darauf an , wie man die Sache verstehen " wolle " und nicht vielmehr darauf , wie man sie ver = stehen musse , und sogar nach dem Gesez verstehen müsse , argumen- tirte man : wenn man die Kirchenordnung im Sinne der Presby = * ) Ebend . S. 27 . ** ) Verhandlungen der zweiten rheinischen Provincial = Synodal = Ver = sammlung , gehalten zu Coblenz . Barmen 1838. 6.75 . *** ) Ebend . † ) Ebend . S. 81 , 90 terial - Verfassung verstehen und anwenden wolle , so streite jene In- struction auch mit der Kirchenordnung " * ) . Wie man aber die Sache verstehen wollte , und wie weit man in diesem ,, Verstehen wollen " gehen wollte , zeigt das Vorwort von Gråber zu der oben angeführten Sammlung der älteren Kirchenordnungen . Das " un- sern alten , so wie der neuern Kirchenordnung zu Grunde liegende Princip , heißt es hier ** ) , ist offenbar das des Socialrechtes der Kirche , ihre eigenen Angelegenheiten zu ordnen und zu leiten , und zwar durch die von ihr selbst gewählten Repräsentanten . " Darnach müsse auch § . 148 der neuen Kirchenordnung , der von der Staats- aufsicht über das Kirchenwesen handelt , zu erklären " seyn . Nein ! gestrichen müßte dieser Paragraph werden , wenn das Princip des Socialrechts der Kirche bestände , und wenn nicht vielmehr durch die Cabinetsordre vom 5. März 1835 der neuen Kirchenordnung , mit Aufhebung aller entgegengesekten früheren Bestimmungen " Gesekes- kraft ertheilt wåre . Da die Worte des Gesezes vollkommen klar und deutlich sind und zu gar keinem Zweifel über ihren Sinn Anlaß geben können , so hätte man wenigstens eben so offen sprechen und sich nicht mit Erklärungsversuchen , die in sich selbst zerfallen , quålen sollen . Die Bedenken der Gemeinden trug der Präses der ersten Sy- node , Gråber , unterm 18. Januar 1837 dem Consistorium vor , dieses erwiederte aber in seinem Erlaß vom 17. April : daß die freie Presbyterial - Verfassung in dem Sinne und nach der engen Definition , die man von dieser Verfassung aufstelle , der Rheinprovinz weder ver = heißen , noch in der Kirchenordnung von 1835 verliehen sey ; daß schon die Unordnung der königl . Consistorien und die Kirchen- und Schulabtheilungen in den königl . Regierungen und die denselben ertheilte Dienstinstruction vom Jahre 1817 es zeige , welche Modi- ficationen der Presbyterial - Verfassung des Königs Majestät für zeit- gemåß gehalten habe . Diese Dienstinstruction , so wie die Instruction für die General - Superintendenten , seyen mit einer solchen Presbyterial- * ) Ebend . ** ) Die älteren Presbyterial = Kirchenordnungen , herausgegeben von Snethlage . Vorwort S. 4 u . 5 . 91 Verfassung , nach welcher die Leitung aller kirchlichen Angelegenheiten nur durch die von der Kirche gewählten Vertreter ausgeubt werden solle , allerdings nicht zu vereinigen , und der Ausweg , als wåre jenen Behörden ihre Stelle von des Königs Majestät nicht in , sondern über der Kirche angewiesen , wornach ihre Obliegenheiten nicht weiter gehen sollten , als das Interesse des Staates es erfordere , sey un- statthaft und stehe mit dem Buchstaben , wie mit dem Geiste der fraglichen Instructionen in scharfem Widerspruch " * ) ; Die Belehrung , welche das Consistorium in seinem Erlaß den Superintendenten der Provinz gab , konnte die Befangenheit der Gemeinden nicht losen . Mit allgemeiner Spannung hatte man den Entscheidungen des Ministeriums über die Verhandlungen der Sy- node entgegengesehen ; endlich traf der Bescheid ein , und unterm 31. October 1836 war er durch das Consistorium mitgetheilt . Gerade die Bestimmungen der Synode , die ihr die wichtigsten schei = nen mußten , ihre Erklärung , sie sey eine permanente Behörde , ihre Anordnung eines collegium qualificatum und die Ermächtigung desselben , sich , wenn es ihm nothig scheine , zu versammeln , alles dieß wurde , wie sich von selbst verstand , von der Regierung nicht genehmigt . Daß nun diese Bestätigung versagt war , daß andere Beschlusse der Synode nur unter Modificationen bestätigt waren , dadurch glaubte man das Recht der Synode , Beschlüsse zu fassen , får gefährdet und gekränkt . So wenig wußte man also die Staats- verhältnisse zu würdigen , daß man glaubte , der Staat müsse die Beschlusse der Synode bestätigen , oder es könne Etwas im Staate Gesek werden , ohne daß es durch den allgemeinen Willen des Gan- zen bestätigt worden sey . Die Kirche , und noch dazu die Kirche einer Provinz , sollte Staat im Staate seyn . " Der Bescheid des Consistoriums beschwichtigte die Unruhen nicht ; aber wenn nun wieder mancherlei Bedenken geäußert und erneuerte Beschwerden erhoben wurden " , so war doch seine Sprache zu deutlich , die von ihm gegebene Darstellung der Sachlage zu klar , als daß man sich mit " Auswegen " wieder helfen konnte . Man mußte daher mit der Sprache gerade heraus , und in dem Berichte , * ) Verhandlungen der zweiten 2c . S. 81 น . 82 . 92 den der Präses Gråber an das geistliche Ministerium unterm 14ten December 1837 abstattete , wurde nun geradezu die unbedingte Selbstständigkeit der Kirche verlangt . Die allergnädigst vollzogene erneuerte Kirchenordnung , heißt es in diesem Berichte , könne nicht anders als im Geist und Sinn der alten Presbyterial - Verfassung ver = standen werden ; am Wesen und Typus dieser Verfassung , wonach die kirchlichen Angelegenheiten durch die von der Kirche gewählten Repräsentanten geleitet wurden , festhaltend , habe man mit derselben die im Jahre 1817 den königl . Consistorien und den Kirchen- und Schulabtheilungen der Regierungen ertheilten Instructionen , als namentlich die Instruction für die General - Superintendenten nicht vereinigen können ; der Bescheid auf die Beschlusse der ersten rheini- schen Provincial - Synode , insofern darin mehrere Beschlusse derselben nur unter gewissen Modificationen bestätigt worden , anderen die Bestd = tigung versagt sey , habe als unvereinbar mit dem Recht der Synode , in ihren innern Angelegenheiten Beschlusse zu fassen , erscheinen müssen . Schließlich trägt dieser Bericht darauf an , daß den Miz- deutungen und einseitigen Auslegungen der Kirchenordnung ein Ziel gesezt und alle Zweifel und Besorgnisse , die aus einem Zustande der Dunkelheit und Ungewißheit entstehen , gehoben und beseitigt werden . " Man wollte es also nicht sehen , von welcher Seite her die Kirchen- ordnung und das Gesek einseitig ausgelegt und ein Zustand der Dunkelheit und Ungewißheit unterhalten wurde . Schon vorher unterm 25. April 1837 hatten die Repräsentanten der reformirten Gemeinde zu Elberfeld ihre Beschwerden in einer Immediat - Vorstellung an den König eingereicht . In dem königl . Antwortsschreiben vom 22. März 1838 heißt es : " Ich kann mich auf Ihr Gesuch vom 25. April v . I. nicht bewogen finden , die Befugnisse , welche Ich den Synoden der Rheinprovinz in der Kirchen- ordnung vom 5. März 1835 verliehen habe , noch weiter aus- zudehnen . Die Verfassung , welche Ich durch diese Kirchenordnung der evangelischen Kirche der Rheinprovinz gegeben habe , ist unter denjenigen Modificationen , welche theils die Berücksichtigung der verschiedenen ältern Kirchenordnungen dieser Provinz nothig machte , theils die veränderten Zustände und Verhältnisse dringend erforderten , dieselbe Presbyterial - Verfassung , welche in mehreren Theilen der 93 Provinz früher bestanden hat . Ich habe erwartet , daß diese Gez währung allgemein eine dankbare Anerkennung finden , nicht aber , daß sie statt dessen Ansprüche hervorrufen werde , die sich in der gegenwärtigen Zeit nicht in Ausführung bringen lassen . Was die Kirchenordnung den Synoden bewilligt , darin sind sie nicht beein- trächtigt worden . Dieselbe enthält nichts , was die Provincial- Synode berechtigen konnte , sich als eine perennirende Behörde an = zusehen , sie kennt vielmehr nur eine Wirksamkeit der Synode wåh = rend der Zeit ihres Zusammenseyns ; von einem Collegio qualificato ist in derselben überall nicht die Rede . Daß das Ministerium der geistlichen Angelegenheiten Beschlüsse der Synode modificirt und da- durch der Synode die Fassung derselben bezeichnet hat , in welcher allein es sie würde bestätigen können , kann Ich nur gut heißen . Die Instruction , welche das Ministerium der geistlichen An- gelegenheiten , wie es durch § . 148 der Kirchenordnung ermächtigt und angewiesen war , den General - Superintendenten gegeben hat , ist ganz in Meinem Sinne entworfen und hat dieselbe schon durch jenen Paragraphen Meine Bestätigung erhalten . Die beschränkende Deutung , welche sie dem Ausdrucke , beaufsichtigt " geben , ist un- statthaft und mit dem Inhalte des betreffenden Paragraphen im Widerspruch , welcher die Aufsicht von der Wahrnehmung der Rechte des Staats unterscheidet . " In seinem Erlaß vom 28. April 1838 an den stellvertretenden Präses der Synode , Dr. Gråber , theilte das Ministerium diesem eine Abschrift der obigen Cabinetsordre mit , als worin er auch den Bescheid auf seine Vorstellung finde " * ) . " Der stellvertretende Präses stattete der Synode auf ihrer zweiten Versammlung zu Coblenz über alle diese Verhandlungen einen Bericht ab . Wenn er nun am Schluß seines Bericht zusammenfaßte und als Ergebnis der seit ihrer lekten Versammlung von der Staats- behörde und selbst von des Königs eigener Person erlassene Erklärun- gen hinstellte , was die Synode demnach in Beziehung auf diese kirchliche Verfassungsangelegenheit erkennen und wahrnehmen " wurde : so war es doch endlich Zeit und die Sache war von den " * ) Verhandlungen der zweiten u . s . w . S. 82-88 . 94 Staatsbehörden so genau und klar erläutert worden , daß man wohl erwarten sollte , die Synode würde nun ihre Stellung richtig wûr = digen . Auch jekt geschah es nicht . Der Berichterstatter sucht wieder , indem er der Synode angiebt , was sie als Thatbestand wahrnehmen würde , nach Auswegen , auf welchen er die Erklärungen der Regie : rung umgehen und die Ansprüche der Kirche in Sicherheit bringen könne . Der König hatte erklärt , die Verfassung , die er in der Kirchenordnung vom Jahre 1835 der evangelischen Kirche der Rhein- provinz gegeben habe , sey unter den nothwendig gewordenen Modifi = cationen dieselbe Presbyterial - Verfassung , welche früher in dieser Provinz bestanden habe . " Demnach , meint der Berichterstatter , ist es außer allem Zweifel , daß die Kirchenordnung im Geiste der Pres = byterialverfassung , deren Wesen sie in sich enthält , auch nothwendig erklärt werden muß und von seiner Majestät selbst erklärt worden ist . " Aber die Kirchenordnung enthält ja auch das Wesen der Consistorial Verfassung , sie hat den Kirchen- und Schulabtheilungen der kὁ niglichen Regierungen , so wie dem Ministerium der geistlichen Ans gelegenheiten ein inneres Verhältniß zu dem Kirchenwesen gegeben : wie kann denn also anders als nur mit beabsichtigter Einseitigkeit der Betrachtung gesagt werden , daß die Kirchenordnung im Geiste der Presbyterial - Verfassung erklärt werden muß ? Muß sie denn nicht eben so sehr im Geiste der Consistorial - Verfassung erklärt werden ? Enthält sie nicht auch deren Wesen in sich ? Wenn die Vertheidiger der unbeschränkten Presbyterial - Verfassung eine andere Ansicht von der Sache haben , so sollten sie doch wenigstens sich nicht das Ansehen geben , als fånden sie ihre Ansicht und nichts als diese Ansicht in den unumwundenen und offenen Erklärungen der Regierung und des Gesekes . Der König hatte in seinem Antwortschreiben an das Pres- byterium zu Elberfeld erklärt : " was die Kirchenordnung den Synoden bewilligt , darin sind sie nicht beeinträchtigt worden , " und das Ministerium hatte in seinem Erlaß an den Präses der Synode hin- zugefügt : " und werden nicht beeinträchtigt werden . " Unter Kirchen = ordnung ist doch , wie jeder Unbefangene sieht und eingestehen wird , die durch die Einsehung des Consistoriums , die durch die Anordnung der Kirchen- und Schulabtheilungen der Regierung , die durch das 95 wesentliche Verhältniß , welches dem Ministerium zu dem Kirchen- wesen gegeben ist , modificirte Presbyterial - Verfassung zu verstehen . Der Berichterstatter mag immerhin in seinem Sinne Kirchenordnung und Presbyterial - Verfassung , wie er diese versteht , identificiren . Aber er muß nur nicht sprechen , als sey in der Kirchenordnung vom Jahre 1835 diese Presbyterial - Verfassung verliehen , und die Sache nicht so darstellen , als sen in der Erklärung des Königs und des Mini- steriums die Meinung enthalten , die Rechte und Freiheiten der Presbyterial = Verfassung seyen den Synoden verliehen und sollen ihnen gelassen werden . " Der Herr , schließt der stellvertretende Präses seinen Bericht , der Herr segne uns in allen unsern Berathungen und leite uns durch den Geist der Weisheit und der Kraft , der Eintracht und des Frie dens , der Liebe und der Zucht " * ) . Wir wollen schweigen - denn die lindesten Worte möchten , wenn sie einen so furchterlichen Wider- spruch gebührend bezeichnen sollten , zu hart scheinen- und wollen dem Leser die Entscheidung überlassen , ob in diesen Verhandlungen der Presbyterialen der Geist der Weisheit , der Eintracht und der Zucht eine wohlbereitete Ståtte habe finden können . Jedermann , der die Entwickelung der Vernunft und Sittlichkeit in der Geschichte mit Theilnahme verfolgt und die immanente Ent = wickelung dieser Mächte innerhalb des Staates als das Höchste , was der Menschheit gegeben ist , zu würdigen und zu lieben weiß , wird es auch zu seiner wahren Genugthuung bemerken , wie gerade der Staat in jenen Verhandlungen im Mittelpunkte der Idee steht , wie sein königliches Oberhaupt und alle seine Behörden ruhig und sicher aus dieser Idee heraussprechen , im Selbstbewußtseyn derselben voll- kommen übereinstimmen und dieß ihr einiges Selbstbewußtseyn mit der Sicherheit und Unbefangenheit der Wahrheit den verworrenen Vorstellungen und Anspruchen und den sophistischen Kunsten der kirchlichen Parthei entgegenstellen . Dieser Gegensas der Klarheit , Sicherheit und Unbefangenheit und der Verworrenheit , Befangenheit und Kunstelei konnte es doch schon allein beweisen , auf wessen Seite die Wahrheit und das absolute Recht der Idee steht . * ) Ebend , 6 , 88-92 . 96 Wie klar ist jene Erwiederung des Consistoriums , daß die für das Kirchenwesen angeordneten Staatsbehörden ihre Stelle keines wegs über , sondern in der Kirche hatten , daß ihre Obliegenheiten keineswegs nur so weit gingen , als es das Interesse des Staates erfordere . Diese gediegene Eeklärung spricht es deutlich aus , daß jene Staatsbehården als solche die Entscheidung und Bestimmung in kirchlichen Angelegenheiten haben , daß sie nicht einseitig das In- teresse des Staates wahrnehmen , als wäre dasselbe von dem der Kirche verschieden , sondern daß sie als Staatsbehörden im Interesse der Kirche ihre Obliegenheiten erfüllen . Eben dieselbe Staats = vollmacht , welche jene Behörden anordnet , berechtigt und bevollmach- tigt , enthält als die umfassende Vollmacht des Staats das Interesse der Kirche in ihr selbst , enthält als einen Zweig ihrer geseßgebenden ► Gewalt auch die Gesezgebung in Kirchensachen und die von ihr an- geordneten Behörden stehen in , nicht über dem Kirchenwesen , wie die andern Behården in der Idee der Gerechtigkeit , in der Idee des Völkerrechts , in der Idee der Wissenschaft und nicht in dem Sinne darüber stehen , als håtten sie zu jenen Interessen nur ein äußerliches Verhältniß . Die Ministerien des Unterrichts , der Justiz , der aus- wärtigen Angelegenheiten beaufsichtigen nicht etwa nur die An- gelegenheiten des Unterrichts , der Gerechtigkeit u . s . w . , um die Rechte des Staats gegen sie wahrzunehmen , als stånden alle diese Interessen außerhalb der Idee und des Rechts des Staates , sondern diese Staatsbehården führen in der Leitung jener Angelegenheiten die Aufgaben , die Rechte und Angelegenheiten des Staates selber aus . Wenn der Paragraph der Kirchenordnung , der von der Staats- aufsicht über das Kirchenwesen handelt , die Aufsicht von der Wahr- nehmung der Rechte des Staates unterscheidet , so erklärt er damit , wie es auch die Cabinetsordre vom 22. März 1838 ausspricht , daß Beides wesentlich unterschieden sey . Das Ministerium , Consistorium und die Regierung beaufsichtigen , indem sie in dem Bereich des Kirchenwesens die oberen Instanzen bilden , aber sie stehen nicht außerhalb dieses Wesens . Wird nun andererseits von Wahrnehmung der Rechte des Staats gesprochen , so hat der Staat in diesem Falle die Bedeutung des Allgemeinen , der gesammten Idee des Staats , in welcher das Kirchenwesen nur Eine bestimmte Seite bildet und die 97 dafür sorgen muß , daß ihre Allgemeinheit nicht durch die Ansprüche einer einzelnen Seite beeinträchtigt werde . Eben dasselbe , was die Kirche als Monopol betrachtet und der Gesezgebung des Staates entziehen will , ist innere Bestimmtheit des Staates selber und kann nur im Staate als rechtliche , sittliche und immanente Bestimmtheit der Menschlichkeit existiren . Freilich als diese immanente Bestimmtheit des Menschlichen , als freie , ver- nünftige Selbstbestimmung wollen die kirchlichen Eiferer die Religion nie gelten lassen , sie soll immer ein positives Statut , reines vernunft = loses Gebot bleiben . Die Entwickelung der Religion , welche sie rein in den Glauben legt und zur Selbstbestimmung der Innerlichkeit erhebt , ist aber långst durch die Reformation begründet und in der Geschichte der lekten Jahrhunderte vollendet . Derselbe Ruck , der die Religion von den Machtgeboten der Hierarchie befreit hat , hat sie auch erst in das freie menschliche Leben , in die Sphåre mensch- licher Zwecke und in die höchste Erscheinung der Freiheit und Mensch- lichkeit , in den Staat hinübergeseht . Wir brauchen nicht mehr ein philosophisches Compendium aufzuschlagen , um in einem kezerischen , von Hierarchen verfluchten Paragraphen den Gedanken , daß die Religion zu der innern Selbstbestimmung des Staatszweckes gehöre , aufzusuchen . Dieser Gedanke hat die Geschichte durchdrungen , ist in fürstlichen Verordnungen zu lesen , beseelt die Staatsmänner und die Regierungen , und ist den wissenschaftlichen Rechtsgelehrten eine in der Idee des Staats nothwendig enthaltene Wahrheit geworden . ,, Als ob , " sagt Schmik * ) gegen diejenigen , welche der Staatsgewalt ihre heiligsten Rechte streitig machen und sie am Ende auf eine bez schränkte Polizeigewalt reduciren , die Idee des Staats , diese unendliche , überschwengliche , alle menschlichen Verhältnisse , das ganze menschliche Daseyn umfassende und ergreifende Idee zu ver- wirklichen , so ein Leichtes wåre , als ob dazu etwa gute Polizei- und Zuchtigungsanstalten hinreichten . " " Der Begriff eines Staates , sagt Niethammer ** ) , in welchem der Zweck der Religiositat aus- " * ) Wilhelm Schmit , die Kirchenordnung u . s . w . , S. 22. 23 . ** ) Deffentliche Nachricht von der ersten Versammlung der General- synoden der protestantischen Kirche in Bayern diesseits des Rheines im Jahre 1823 , Sulzbach 1824 , S. VI , 7 98 geschlossen wäre , wäre nicht der Begriff eines Menschen - Staates , sondern nur der etwas gesteigerte Begriff eines Bienen- oder Ameisen- Staates . " Zahllose fürstliche Befehle und Erlasse in kirchlichen Dingen sprechen den Grundsak aus , daß die Fürsten als solche , als Landesfürsten die Pflicht und Aufgabe haben , die geistlichen An- gelegenheiten ihres Landes zu leiten , zu ordnen und zu bestimmen . Einige Beispiele ! Einer der Artikel , die wahrscheinlich auf dem Schmalkaldischen Bundestage von 1540 von Fürsten und Theologen genehmigt und unterschrieben wurden , lautet * ) : " Also werden die Policie auch Gottes Dienerin seyn in ihrem vornehmsten Amt und Werk , so sie zu Gottes Lob dienen und die Kirchen unterhalten und schůzen , denn um dieses Werks willen hat Gott Regiment und politicam societatem geordnet , daß darin leuchten sollen seine Lehre und Kirche , und wo solches nicht ist , als bei den Heiden , da gehen die Regimente nicht in rechter Ordnung , und wann es gleich weise geschickte Leute sind , als Alexander und seine Gesellen gewesen , so ists doch nur ein Haufe Cyklopum , der ohne Gott ist und zu ewiger Verdammniß geordnet . " ,, Vermöge fürstlichen Amtes , heißt es in dem Befehl , den Georg Friedrich , Herzog von Preußen , wegen der Concordienformel unterm 21. Januar 1579 erlies , vermöge unseres fürstlichen Amtes will es uns obliegen und gebühren , bei dieser un- serer Regierung zuvorderst . die Ehre Gottes und Wohlfahrt und Einigkeit der christlichen Kirche zu befördern " ** ) . In dem fürstlichen " Befehl an die Regierung zu Königsberg wegen Bestellung der Superintendenten " vom 9. July 1588 heißt es : als der von Gott verordnete Landesfürst haben wir den Sachen mit Fleiß nach = gedacht " *** ) , nåmlich den Sachen , welche der Kirche Nothdurft erfordert . " ,, Als Landesfürsten " , als " aus Gottes Gnade zum Regiment unseres Fürstenthums und Gemeinde berufen und ge = ordnet " , als , christliche Fürsten **** ) übten die Herzoge von Würt " " * ) Eisenlohr , geschichtliche Entwickelung der rechtlichen , Verhältnisse der evangelischen Kirche in Württemberg . Tubingen 1836 , S. 54 . ** ) Nicolovius , die bischöfliche Würde in Preußens evangelischer Kirche . 1834 .. 305 , *** ) Ebend . S. 321 . **** ) Eisenlohr a . a . D. S. 59 . 99 1 md 000 hen veise iger _s in der feres un und lichen der Gott nach : durft zum temberg ihre Gewalt in Kirchensachen aus . Dennoch , sagt Eisen- lohr * ) , zeigt sich ziemlich klar in mehreren Punkten die Anz erkennung davon , daß die Kirche auf eine gewisse innere Selbst = ständigkeit gegenüber von dem Staate Anspruch machen könne und im Grunde von ihm getrennt sey . Ja , bei allen Verhältnissen , welche die innere Verfassung der Kirche berührten , erscheint die Ge = walt des Staatsoberhauptes keineswegs als eine von dieser Kirche unabhängige , eben darum als keine rein geseßgebende , sondern weil sie durchaus nichts , als was die Stimme der Kirche ( der Lehrer und der kirchlichen Gemeinden ) forderte , anordnete , vielmehr nur als eine vollziehende Gewalt . " Diese Ansicht ist aber nichts Anderes als der Irrthum , der eine einzelne Bestimmtheit oder ein Moment des Staates von diesem absondert , zu abstracter Selbstständigkeit er = hebt und nun dem Staate entgegenstellt . Allerdings ist die Gewalt des Staatsoberhauptes von der Kirche und deren Begriff nicht un- abhängig , d . h . der Landesfürst greift seine Befehle und Anordnun = gen in kirchlichen Dingen nicht aus der Luft , saugt sie nicht aus den Fingern und läßt sich , wenn er sie erlåßt , nicht durch eine augenblickliche Laune bestimmen . Er hångt allerdings von dem Be- griff der Kirche ab . Allein , hångt denn der Fürst , wenn er Geseße für das Unterrichtswesen , für die Gerichte gibt , nicht eben so von dem Begriff der Wissenschaft , vom Begriff der Gerechtigkeit ab ? ist er deshalb weniger geseßgebend , wenn seine Gesekgebung - un- eigentlich gesprochen und die Sache abstract betrachtet , d . h . in un = lebendige , atomistische Punkte auseinander geworfen - den Begriff der Wissenschaft , der Gerechtigkeit vollzieht ? Wir sagen , man könnte in dieser Weise nur in dem Falle sprechen , wenn man die inneren Momente der Sache auseinanderreißt , isolirt und nun aller = dings nur auf mechanische Weise zusammenbringen kann . Die Wahrheit ist aber nicht ein fertiges Ding oder eine feste Große , die außerhalb des menschlichen Geistes stånde , sondern sie ist , wird und entwickelt sich mit dem Geiste . Sie ist er selbst oder in der Form des Unterschiedes ausgesprochen - sie ist sein Zweck , sein Wesen , sein Begriff und sein Product . Unterscheidet man aber die d ge Bürt ltniffe Rirge . * ) Ebend . S. 60 . 7 * 100 Wahrheit vom Geiste , so muß man doch jeden Augenblick wieder den Unterschied aufheben , so gut wie ihn der Geist selber aufhebt ; denn ist die Wahrheit sein Zweck , so kann er nicht anders existiren , als in der Ausführung dieses Zweckes , und die Entwickelung der Wahrheit ist die einzige Form , in der er sich selber darstellt und thätig ist . Ist sie sein Wesen , nun dann ist er außer ihr eben Nichts ; ist sie sein Product , so ist sie das Product seiner Thätigkeit , in welcher er sein Wesen darstellt und entwickelt , und Höheres als diese Entwickelung seines Wesens kann es für ihn nicht geben . Die Wahrheit ist immer der Geist selbst , ist seine eigene Entwickelung , und für die Völker ist die Wahrheit nur , so weit sie ihr Selbst = bewußtseyn entwickelt und gestaltet haben . Außerhalb dieser Ent = wickelung , die sie selbst vollbringen und vollbracht haben , gibt es für sie gar keine Wahrheit , wenigstens keine Wahrheit , die mehr als ein unbestimmtes , nichtssagendes und unverstandenes Wort wäre . Wenn nun der Fürst das Gesek bestimmt und erläßt , so ist er allerdings von den Bestimmungen der Wahrheit , die in seinem Volke sich ge schichtlich erzeugt haben , abhängig ; aber was heißt denn diese Ab- hängigkeit ? Steht denn der Fürst außerhalb des Staates , wird er durch ihn außerlich bestimmt , oder läßt er ihn wie eine Kugel an seinen Fingern auf- und ablaufen ? Ist er nicht die persönliche Darstellung und Existenz der Souverainetät und der Gewalt des Staates selber ? Erläßt daher der Fürst ein Gesez in kirchlichen Dingen , so heißt das weiter nichts und es hat keinen andern Sinn , als : diejenige Gestalt und Darstellung des religissen Bewußtseyns , welche das Resultat der geschichtlichen Entwickelung des Staates ist , erhebt sich in der persönlichen Zuspizung des Staates zu rechtlichem und anerkanntem Daseyn . Wenn man sagt , Staat und Kirche seyen an sich oder im Grunde unterschieden , so spricht man damit ein Unding aus , das sich selber aufhebt . Es ist eine sehr wohlfeile , aber auch alberne Weisheit , die sich an dem Gedanken dieses Unterschiedes erfreut oder abmuht . Die Kirche kann nur im Staate seyn , weil sie außerhalb desselben keine rechtliche Eristenz hat ; aber ist sie im Staate , so ist sie eben nicht mehr Kirche , die vom Staate unterschieden und gegen ihn selbstständig wäre , sondern sie ist nichts als die rechtliche Eristenz 101 und Darstellung der Religiosität , die ein inneres Moment des Staates selber bildet . Nicht an sich , nicht im Grunde , nicht im Begriff sind Staat und Kirche unterschieden . Im Gegentheil : nur in einer für die wahrhafte Auffassung des Begriffs untergegangenen Erscheinungsform desselben sind sie unterschieden . Nur so lange die Religiosität ihr inneres , der Menschlichkeit immanentes Princip noch jenseits ihrer selbst hielt , noch aus sich herausgeworfen hatte und draußen als ein rein positives , statutarisches anschaute , nur so lange konnte sie den Gedanken festhalten und durchführen wollen , daß sie sich auch in einer Form darstellen müsse , die vom Staat , dem freien menschlichen Wesen verschieden sey . Da trat diese Existenz der Re- ligiosität und der Staat im Unterschied , Gegensas und Kampf , aber dieß war doch nur ein Kampf , der sich zu Gunsten des Staates auf- loste und , wo er noch nachdauert , sich auflosen muß . Es ist eben die Entwickelung des Staates und das Wachsthum seines Selbst = bewußtseyns , daß er das Positive , das nur gelten will , weil es positiv sey , in die freie Bewegung der Menschlichkeit und der mensch- lichen Zwecke hineinzieht , d . h . in sich - denn er ist die einzige allumfassende rechtliche Realitat dieser Zwecke - hineinzieht . Das Wort Kirche ist für den Standpunkt , auf welchem die Religiosität zu einer innern Angelegenheit der Menschlichkeit und zu einem im- manenten Zweck des Staats geworden ist , ein antiquirter Ausdruck , wenn es mehr als eines der innern Momente des Staates bezeichnen soll . Staat und Kirche ist gar nicht mehr zu sagen , wenn man es in einem andern Sinne sagen wollte , als man von Staat und Schulen , von Staat und Gerichten spricht . Staat und Unterrichts- anstalten , Staat und Gerichte " , diese Composition ist ein uneigents licher Ausdruck , der nur für einen Augenblick und nur für die Ab- straction gelten kann ; denn die Unterrichtsanstalten , die Gerichte ge = hören zum Staate selbst , und in derselben Weise gehört zu ihm die Kirche , d . h . sie ist nicht von ihm unterschieden , ist nicht mehr die Kirche im hierarchischen Sinne des Worts , sondern eine innere Be- stimmtheit des Staates selber . Es ist daher auch nur ein uneigent = licher oder bildlicher Ausdruck , ein Ausdruck , der seinen alten Sinn völlig verloren hat , und deshalb nie gebraucht werden sollte , wenn man vom bischöflichen Rechte der Landesfürsten spricht , oder diese 102 selbst in ihren geseklichen Verordnungen sich auf dieses ihr Recht berufen . Nicht als Oberbischöfe geben die Fürsten in geistlichen Dingen Geseke , so wenig sie es in Unterrichtssachen als Scholarchen oder in gerichtlichen Angelegenheiten als Oberrichter thun , sondern als Landesfürsten erlassen sie das Gesez . " Alle Rechte , sagt Tho- masius * ) , alle Rechte , die ein Fürst hat in Regierung seiner Unter = thanen , hat er als Fürst , und hangen dieselben unauflislich zu sammen , so daß , wenn man einige davon nehmen wollte , eine un- vollkommene und zur Regierung der Unterthanen nicht zulangliche Majestät daraus entstehen mußte . " Die sogenannte Kirche , weil sie vom Staat als solchem nicht unterschieden , weil sie gegen ihn nicht selbstständig und etwas Bez sonderes ist , kann daher mit dem Staate nicht in Verhandlung treten , kann mit ihm über ihre Stellung und Verfassung nicht unter- handeln , und noch weniger kann sie daran denken , sich selbst eine Verfassung zu geben . Ihre Stellung ist eine Anordnung , die der Staat sich selber und seinem innern Organismus gibt , und die An- ordnung ihrer Verhältnisse ist ein Act der Gesezgebung , die dem Staate als solchen , d . h . dem Staate im umfassenden , wahren Sinne des Worts zukommt . Der Staat hat auch gegenwärtig das klare Bewußtseyn von diesem Verhältniß , und die Kirche , wenn sie Anspruche geltend machen will , die diesem Verhältniß widersprechen , zeigt nur , daß sie die einfachsten Begriffe verkennen muß , wenn sie als Kirche dem Staate sich gegenüberstellen will . Ihre verworrenen Vorstellungen werden immer durch ein Wort vom Staate aufgehellt , namlich in ihrer Unklarheit und Unverständigkeit bloßgestellt . Die Sy- node zu Bayreuth z . B. beschloß in Form einer Bitte an den König zu erklären , sie halte es für nöthig , daß dem königlichen Oberconsisto- rium in Absicht auf rein kirchliche Angelegenheiten eine ganz selbst : ſtändige , von dem Ministerium unabhängige Stellung gegeben werde . " Der über diesen Antrag der Synode in dem Oberconsistorium vor- tragende Rath bemerkte dagegen , die Kirchenverfassung sey ein Staatsgrundgeses " , und in diesem Sinne lautete die Entschließung " * ) Das Recht evangelischer Fürsten in theologischen Streitigkeiten . Halle 1713 .. 54 . 103 des Consistoriums dahin , daß die Verfassung der Kirche , insofern sie das durch die Landesverfassung geseklich begründete äußere und innere Rechtsverhältniß der Kirche in ihrer Stellung zum Staate sey , gar nicht in den Bereich der Berathungen der Synode gehöre , sondern nur die innere Kirchenordnung . Die Verfassung der Kirche beruhe auf dem Staatsgrundgesez und sey kein Theil der Kirchen = ordnung " * ) . Die Synoden können als die Repräsentation einer einzelnen Seite des Staatslebens schlechterdings nicht die Verfassung der Kirche in den Bereich ihrer Berathungen ziehen , in ihnen ist nur das be- schränkte Bewußtseyn dieser besondern Seite des Staates repråsentirt , und ihnen als solchen fehlt das Bewußtseyn des Staatsganzen . Die Frage nach der Verfassung der Kirche geht über die Schranke dieser besondern Gestalt der Kirche hinaus , da sie das Verhältniß dieser besondern Gestalt des Staatslebens zu allen andern Bestim = mungen des Staates betrifft , und sie kann daher nur innerhalb des Bewußtseyns entschieden werden , welches den gesammten Staats = organismus umfaßt und in dem die Schranken der besondern Mo- mente des Staats ideell gesekt sind . Wenn in einem Staate all- gemeine Stånde vorhanden sind , die an der geseßgebenden Gewalt Theil haben , so gehören in den Bereich ihrer Verhandlungen auch alle Fragen , welche die Verfassung der Kirche betreffen , aber nur deshalb , weil das Bewußtseyn des Allgemeinen in ihnen repråsentirt ist . Es kann dafür gesorgt werden , daß in ihnen auch Geistliche siken ; aber diese haben , wenn es auf die lekte Bestimmung des Ge- sekes ankommt , nicht als solche , nicht als Geistliche , nicht als Re- präsentanten der Kirche ihre Stimme abzugeben und das Gesek zu bestimmen , sondern rein und allein als Land- oder Reichsstånde , welche nicht ein besonderes Interesse , sondern das des Staats im Auge haben sollen . Die erste Forderung , die an Reichsstånde zu machen ist , ist immer die , daß sie den beschränkten Gesichtspunkt einer Provinz , einer Corporation oder eines besondern Interesses dem allgemeinen Gesichtspunkt , dem Staatsbewußtseyn untergeordnet haben . * ) Deffentliche Nachricht u . s . w . S. 115 , 133 , 135 , 136 , 156 , 1 104 Von Cäsareopapie kann gar nicht mehr die Rede seyn , wenn die Idee des Staates richtig gefaßt wird . Der Fürst ist nicht Ober- bischof , sondern als Fürst hat er das Recht der obersten Entscheidung in geistlichen Angelegenheiten , und der Staat hat nicht als solcher , als wåre er außerhalb der Kirche für sich fertig und seinem Begriffe nach vollendet , die Rechte der Kirche sich angemaßt , sondern das- jenige , was man Kirche nennt , ist eine seiner innern Sphären , die sich um seinen Mittelpunkt bilden und von seinem äußersten Umkreise umspannt werden . Der Vorwurf , daß Religion und Kirche nach dieser Ansicht zu einer bloßen Staatsanstalt gemacht und ihrer Unendlichkeit beraubt würden , ist ungegründet . Der Staat ist aber keine bloße endliche Anstalt , er ist vielmehr die einzige Form , in welcher die Unendlich- keit der Vernunft , der Freiheit , der höchsten Güter des menschlichen Geistes in der Wirklichkeit existirt , und es kann der Religion und Kirche nichts Höheres wiederfahren , als daß sie in dieser Erscheinung der Vernunft Momente werden und als Institute des Staates er- scheinen . Es ist wahr , der Staat hat an seiner empirischen Er- scheinungsform , an seiner naturlichen Grundlage noch eine Bestimmt = heit , die ihn außerlich beschränkt und in seine Entwickelung jene Zu- fälligkeit hineinbringt , die es ihm unmoglich macht , die Idee in voller Reinheit und ohne Widerspruch darzustellen . Die Religion dagegen , sagt man , geht über die Grenze des Staates hinaus , ist eine hohere und umfassendere Sphåre als die des Staates und kann daher in ihm niemals ihre vollendete Darstellung erhalten . Allein , wenn es wirklich so wåre , wir sagen wirklich " , nämlich wenn jene Un- endlichkeit der Religion ernstlich genommen würde und wenn es nicht bei dem bloßen Worte bliebe , wenn die Religion ihre Unend- lichkeit gegen den Staat auch wirklich durchsehen wollte , - so wåre es mit dem Staate zu Ende und er måste sich entweder selbst auf- geben , oder die Religion auf Tod und Leben bekämpfen , oder sie mit Gewalt beschränken und in seine Sphäre einzwången . Freilich fager die Apologeten der Kirche , der Staat übe eben diesen Zwang gegen die Religion aus und die Kirche müsse dagegen ihre Freiheit und Selbstständigkeit fordern oder wieder herstellen . Wir laugnen die Unendlichkeit der Religion nicht , wir låugnen es nicht , daß sie 105 über die Grenzen des Staates hinausgehe , wir geben es zu , daß ihre Unendlichkeit , ihre absolute Innerlichkeit , ihre unlåugbare und unangreifbare Freiheit mit der Aufgabe des Staates , sich innerhalb empirisch gegebener Grenzen zu gestalten und in seine vernunftigen Institute auch Alles , was mit seiner natürlichen Grundlage ver = bunden ist , nämlich alle diese Rucksichten auf naturlich bedingte Ver- hältnisse mit aufzunehmen , in Widerspruch stehe . Dadurch wird aber Religion und Kirche immer noch nicht von dem Staate ab = gesondert werden können . Auch die Wissenschaft , das reine Denken geht über den Staat hinaus , das Denken kann und muß sogar mit seinen Gesehen gegen die beschränkten Bestimmungen des Staates in Widerspruch gerathen , es kann vermoge seiner reinen Nothwendigkeit mit der vernünftigen Nothwendigkeit , die im Staate durch die Ver = wicklung mit natürlichen Verhältnissen noch zufällige Bestimmungen an sich hat , in Collision gerathen . Alles das kann aber den Staat nicht einmal dahin bringen , die Wissenschaft aus ihm selbst und aus seiner eigenen Entwickelung herauszutreiben und zu verbannen oder gewaltsam einzuzwången . Das ist nämlich das Größte , was vom Staate gesagt werden kann , daß jene Kämpfe und Collisionen zwischen der reinen Unendlichkeit der Religion und des Denkens und zwischen der Beschränktheit , die ihm wegen seines Naturwesens noch eigen ist , nicht Kämpfe zwischen der Religion und dem Denken und zwi- schen dem Staate als solchem , sondern Kämpfe innerhalb des Staates selber sind . Der Staat streitet in diesen Collisionen mit sich selber , führt darin sein eigenes Interesse aus , denn beide streitenden Mächte gehören ihm an , er ist sie beide . Es ist seine eigene reine Unend = lichkeit und seine naturlich und geschichtlich , überhaupt empirisch be = schränkte Unendlichkeit , die in diesem Kampfe in Streit liegen und ihre Einigung und Ausgleichung suchen . Die Wissenschaft und Religion sind seine eigene Idealitåt , sie sind als solche von seiner zufälligen Beschränktheit unterschieden , aber nicht von ihm , sie sind er selbst , sein Selbstzweck , sein unendliches Selbstbewußtseyn , welches auf seine empirische Erscheinung wieder zurückwirkt und sie durch- dringt , um sie mit sich in Uebereinstimmung zu bringen . Das ist das Große des neuern Staates , daß er Religion und Denken zu seinen innern Angelegenheiten gemacht hat . Er ist jest so mächtig , 106 unvergånglich und dauerhaft geworden , daß er den ungeheuersten Zwiespalt ertragen und die Principien der Freiheit , Innerlichkeit , die ihn im Alterthum stürzten , zu seinen eigenen machen kann und sie dazu gemacht hat . Wer ein Beispiel sehen will , sehe auf einen Staat , den gerade diejenigen , die immer von der Selbstständigkeit der Kirche sprechen , als solchen betrachten , in welchem gegenwärtig die Macht der Kirche wieder erwacht sey . Wo spricht , handelt und entscheidet denn die Kirche ? in Zürich , nachdem sie hier die Knittel für sich gewonnen hatte ? Ist denn selbst hier , wo die Kirche im Trüben håtte fischen können , ein Streit von Kirche und Staat zu sehen ? Verhandeln Staat und Kirche mit einander über ihre Gren- zen , oder sind sie selbstständig gegen einander repräsentirt ? Nicht im Geringsten ! Der Staat ist es , der hier wie anderwärts mit sich selbst streitet und den Principienkampf zwischen dem empirisch Be- stehenden und der Freiheit des Denkens , den Kampf zwischen der Kirche und - nicht dem Staate , sondern den übrigen Momenten des Staates als seinen innern Kampf durchführt . Nicht die Kirche spricht und entscheidet , sondern die oberste souveraine Staatsbehörde , der große Rath entscheidet durch das Gesek , wie die innere Gliederung des Staates bestimmt seyn solle . Es gibt eine allgemeine Kirche der Gläubigen , die uber die Grenze des Staates hinausgeht , wie es eine Gemeinde der Wissen- schaft gibt , und indem wir uns in der religiosen Erhebung in diese Eine Gemeinde der allgemeinen Kirche hineinstellen , so gehen wir über die Grenzen des Staates hinaus . Mit Recht nennt man aber diese allgemeine Kirche die unsichtbare ; denn nicht nur ist sie außerlich nicht durch bestimmte Geseze , Verfassung und Communication der einzelnen Kirchen mit einander repråsentirt , sondern die Einheit dieser Gemeinde beruht auch nach der Seite der Vorstellung nur in der Vorstellung des allgemeinen Wesens . Sobald der Glaube und die religiose Vorstellung über diese Allgemeinheit hinausgeht und sich bestimmter gestaltet , so wird er eine bestimmte Confession , die sich wiederum niemals rein als solche bewahrt , sondern selbst wieder in einzelnen Völkerschaften und Staatswesen und in der geschichtlichen Entwickelung derselben eine andere wird und sich zu neuen Formen des Bewußtseyns fortentwickelt . Religion und Kirche sind daher 107 - 1 t h تم et en the De , ng die Ten iefe wit ber lich der heit in und fich fich in chen men aher nur im Staate und in einem bestimmten Volksbewußtseyn , d . h . nur als Landeskirche und als religiose Vorstellung eines bestimmten Vol = kes wirklich da . In dieser lebendigen Wirklichkeit ist aber die Ent = wickelung der Religion und Kirche nicht eine Dialektik , die von einer fremden Macht aus gegen den Staat geführt wird , oder nicht wir gehen in Religion wie Denken über die Grenzen des Staates hin = aus , sondern sie sind die Dialektik des Staates selber , sie sind das Hinausgehen des Staates über seine Schranken , die er an seiner Naturnothwendigkeit und an seiner empirischen Zufälligkeit hat , sie sind das Hinausgehen des Staates über diese natürlichen Schranken zu seiner Unendlichkeit . Aber zu seiner Unendlichkeit , die zugleich innerlich bestimmt ist , also in den innern Kreislauf der Staats- bewegung umgebogen und als Ordnung seines Kirchenwesens , so wie als religiose Anschauung seiner Glieder aus der Unbändigkeit der Abstraction und des allgemeinen Wesens zur Form und Bestimmt = heit gebracht ist . Der Staat hat viele Ungeheuer in sich , die er zu zåhmen , zu bilden , zu civilisiren und zur Sittlichkeit zu erziehen hat . Die Menschlichkeit als solche in ihrer reinen Unbestimmtheit ist die Wuth , die gegen alle positiven Statute sich emport , das Ich ist der Damon , der mit seiner listigen Dialektik alle geseklichen Schranken zernagt ; der Religion ist es leicht , in der Abstraction / ihres Jenseits das Diesseits als einen winzigen und verachtlichen Punkt vergehen zu lassen , und die Kirche ist das Fürchterlichste , wenn sie die Anspruche ihrer reinen Allgemeinheit gegen die besonde = ren Staaten durchsehen will . Der neuere Staat kann alle diese Dämonen und Ungeheuer in sich ertragen und sie bilden , zähmen und erziehen . Er thut es aber nicht als bloße Polizeianstalt und sekt sein Recht gegen sie nicht etwa nur deshalb durch , weil er die außere Gewalt auf seiner Seite hat . Was hålfen wohl weltliche Waffen gegen Dämonen , geistige Ungeheuer und gegen die feinsten durchdringensten Abstractionen . Sondern der Staat , als die umfassende Existenz alles Menschlichen , umfaßt auch jene Dämonen und Ab- stractionen ; er ist sie selbst , nämlich sie selbst , wie sie aus ihrer leeren Unendlichkeit zur bestimmten Form und zur Sittlichkeit geworden sind . Er ist aber nicht nur diese Existenz der Sittlichkeit . Er ist mehr ! Wäre er nicht mehr , so wäre er immer noch der Gefahr 108 des Untergangs ausgeseht , da auch aus der sittlichen Beschränkung der Damon des Ich und der abstracten Unendlichkeit wieder hervor = bricht und gegen die Schranke sich zerstörend richtet . Der Staat ist Beides , er ist die Dialektik zwischen der ſittlichen Schranke und der Unendlichkeit des Ich , des Denkens und der kirchlichen Ab- straction . Er ist selbst der Kampf , in welchem die Bestimmtheit der sittlichen Zwecke sich entwickelt und fortbildet . Er ist das Re- sultat des Kampfes , durch welchen der Zweck der Sittlichkeit und dessen Realität zu einer höhern Stufe erhoben ist , und die im An- fang leere Unendlichkeit sich zum sittlichen Zweck gemacht und recht- liche Anerkennung errungen hat . Der Staat ist dann wieder selbst die Reaction gegen das Resultat , indem er nach der Auflösung des Kampfes die reine Unendlichkeit seiner selbst gegen die bestimmte Form des Resultats wieder hervortreten läßt . Er ist unvergånglich , ewig . Nach diesem Standpunkte , den der Staat erreicht hat , wonach er Alles und die Kirche eines seiner Momente ist , läßt es sich auch beurtheilen , was das Postulat einer besondern Kirchendisciplin zu bedeuten habe . Die erste rheinische Provincial - Synode hatte zur Ausarbeitung eines Entwurfs der Kirchendisciplin eine Commission ernannt . In der zweiten Synodal = Versammlung wurde der Entwurf vorgelegt und gebilligt . Die wichtigsten Bestimmungen sind folgende : " Die Kirchendisciplin fügt keine Strafen im bürgerlichen Sinne zu und zieht auch keine solchen nach sich . " ,, Sie kann aber gegen Solche geubt werden , die wegen ihrer Vergehungen bürgerlich gestraft werden , und ist wegen der verschiede = nen Beziehung nicht als eine Verdoppelung der eigentlichen Strafe anzusehen . " " Gegenstand der Kirchendisciplin sind unter andern folgende Vergehungen : Wenn ein evangelischer Mann vor Schließung der Ehe das Versprechen gegeben hat , alle in derselben zu hoffenden Kinder in der romisch - katholischen Kirche erziehen zu lassen , oder wenn derselbe nach geschlossener Ehe alle darin erzielten Kinder in der romisch - katholischen Kirche erziehen läßt und dieses durch die Taufe seines ersten Sohnes in der romisch - katholischen Kirche beweist . 109 Schlägerei und Duell . Alle entehrenden Handlungen , welche mit bürgerlichen Strafen belegt werden und zugleich durch das göttliche Gesek verboten sind ; als Diebstahl , Mord , Betrug , Meineid , Auf- ruhr und dergleichen . " ,, Es sind drei Stufen der Kirchendisciplin . " " In allen Fällen aber , wo das Gefühl der Gemeinde besonders stark verlekt worden ist , findet mit Uebergehung der beiden ersten Stufen sogleich nach Beschluß des Presbyteriums Suspension vom heiligen Abendmahl und von der Gevatterschaft statt . " " Bei Pfarrern , Veltesten und beziehungsweise bei Candidaten rufen die Kirchendisciplin noch besonders hervor auffallende Ver- saumnisse des öffentlichen Gottesdienstes und des heiligen Abend- mahles . " " Bei Pfarrern und Candidaten des Predigtamtes tritt als Gegenstand der Kirchendisciplin noch hinzu : Verläugnung der Grund = lehren des evangelischen . Bekenntnisses und Verbreitung unchristlicher Lehre . " " Jedes Mitglied der Gemeinde kann bei dem Moderamen der Kreis - Synode Klage führen über einen Pfarrer , Veltesten und Can = didaten , und jenes übt die Kirchendisciplin gegen einen Pfarrer , Veltesten und Candidaten aus " * ) . Ob der Staat diesem von der Synode gebilligten Entwurfe seine Bestätigung geben wird ? Es ist unmöglich ! Erst müßte er eines seiner köstlichsten Kleinode , die Gerechtigkeitspflege , wenn nicht wegwerfen , doch aber für einen falschen , werthlosen Stein erklären , er müßte den Begriff der Strafe verläugnen und seinen Instituten die Sittlichkeit absprechen . Nichts mehr und nichts weniger liegt jenem Entwurf der Kirchendisciplin zu Grunde als die Voraus- sehung , nämlich der Wahn , daß die Gerechtigkeitspflege im Staate doch nur eine Anstalt sey , die den Menschen bloß äußerlich ergreife , oberflächlich behandele und das Vergehen nicht innerlich bestrafen noch aufheben könne . Jener Entwurf hat freilich nicht das Bewußt = seyn von dem , was er will und was er eigentlich bedeutet , ihm fehlt die klare Theorie ; aber daß er das Princip der Hierarchie der * ) Verhandlungen der zweiten rheinischen u . s . w . S. 103-109 . 110 Majeståt des Staats in verworrner , unklarer Weise entgegenstellt , - anders als verworren kann es in der protestantischen Welt nicht ge = schehen , daß er seine hierarchische Grundlage sich nicht selber deut- lich gemacht hat , kann ihn nicht entschuldigen . Sein Fehler bleibt immer , daß er das Wesen des Staates verkennt und Anspruche , welche diesen geradezu zerstören mußten , geltend machen will . Im Mittelalter wurden bekanntlich auch Laien vor die bischofs lichen Gerichte gezogen . Das geht uns hier nichts an , denn in je- nem Falle waren die geistlichen Gerichte an sich weltliche . Uns kümmert hier nur der Gegensaß der geistlichen und weltlichen Ge- richte , der eigentlichen , d . h . bürgerlichen , und der uneigentlichen , nåm- lich geistlichen Strafe . Das Unrecht , soweit es als Vergehen gegen das burgerliche Gesek gerichtet ist , überließ die Hierarchie den bür = gerlichen Gerichten , aber soweit es , Sunde " ist , unterwarf es das geistliche Gericht seiner Sensur , und da unter den Begriff der Sunde jedes bürgerliche Vergehen gebracht werden kann , so waren die An = spruche dieses Gerichts unbegrenzt . Die Censur wurde aber auf dem Wege der gerichtlichen Untersuchung bestimmt , sie mußte , um wirk- lich zu erscheinen , die Auflegung einer dußern Buße werden , und so kam es , daß sie die Form einer eigentlichen Strafe im bürgerlichen Sinne annahm und die Laien einem zwiefachen Criminalproceß unterworfen wurden * ) . Als der Staat in der neuern Zeit aus der Roheit des Mit- telalters herausgetreten war und die Gerechtigkeitspflege als seine ei = genthumliche Aufgabe begriffen hatte , sich aneignete und tiefer aus- bildete , die Hierarchie aber ihre Gerichtsbarkeit noch beibehalten wollte , trat der Widerspruch dieser zwiefachen Strafbestimmung schreiend hervor und es kam nun darauf an , ihn auszugleichen . Der Staat that es so , daß er die allgemeine Idee des Rechts und der Gerechtigkeit immer tiefer ausbildete , in sich hineinzog und sich zum sittlichen Organismus und zur absoluten Realität des Rechtsbegriffes machte . Die Kirche war dagegen auf die sophistische Theorie ange = wiesen und die Jesuiten besonders waren es , welche die Ausbildung dieser Theorie übernahmen . So wurde nun die Unterscheidung auf- * ) Boehmer , jus eccles . Prot . lib . V. tit . X. § . I - IL . 111 gestellt , die kirchliche Strafe sey eine geistige , habe einen geistigen Zweck und beziehe sich auf das Wohl der Seele ; auch zeitliche Stra- fen , wenn sie von der Kirche auferlegt würden , würden von ihr an- ders als von der weltlichen Gewalt zugefügt , von ihr nämlich wür = den sie nur wegen ihres Zusammenhanges mit der geistigen Strafe oder wegen eines geistigen Zweckes zugefügt * ) . Da haben wir es : Der Staat hat nichts mit dem Geiste zu thun , trifft auch mit seiner Gerechtigkeitspflege nicht den Geist , die bürgerliche Strafe hat keinen geistigen Zweck , sie hat es nur mit dem Leibe oder mit dem Geldsåckel zu thun , der Staat besteht nur aus Leibern und ist höchstens eine polizeiliche Fessel für die Materie . So denkt die Hierarchie vom Staate , für so geistlos muß sie immer die bürgerliche Strafe halten , und dieser Grundsak ist auch die Seele jenes Entwurfes , wenn sie sich auch - doch das macht die Sache nicht besser - nicht einmal zum Gedanken gemacht hat . In jedem vernünftigen Staate ist es Gesez und sittlicher Grund- sas , daß Niemandem , der um eines Vergehens willen gestraft ist , dies vorgeworfen werden darf . Warum ? weil jeder Vorwurf dieser Art , abgesehen von seiner Rohheit , eine Beleidigung der Majestät des Staates ist , nämlich die Macht des Staates , das Vergehen durch die Strafe ungeschehen zu machen , låugnen würde . Es wäre aber auch die gråßlichste Beleidigung des Einzelnen , der die Strafe erlei = det oder erlitten hat . Die Strafe wendet sich an seinen Willen , kehrt diesen aus seiner Verkehrung gegen das Gesek wieder um ; noch mehr ! sie wird von ihm als recht und vernunftig anerkannt und seine eigene , sittliche , freie That ist es , wenn er durch sie wieder mit dem allgemeinen Geses in Uebereinstimmung und Einheit gesekt wird . Der bürgerliche Proceß ist zugleich ein Proceß , der eben so im Staats- willen wie im Willen des Einzelnen vor sich geht und die Trennung beider Seiten aufhebt . Es gibt keine Macht , die in diesen Proceß eingreifen oder meinen dürfte , sie müßte ihn erst vollständig machen . Der kirchliche Bliz der Verdammung oder Excommunication erblaßt oder ist nur eine gespensterhafte Erscheinung oder ein überflüssiges oft bengalisches Feuer , ein Feuerwerk für Hierarchen und mittelalter = * ) Boehmer , l . c . lib . V. tit . 37. § . II . 112 liche Antiquare gegen die Gluth des Brandopfers , in welchem das Verbrechen durch die bürgerliche Strafe verbrannt wird und der ein- zelne Wille die Strafe anerkennt , zu seiner freien vernünftigen That macht und sich dem verlekten Rechte als Opfer darbringt . Wer sagt euch denn , daß der des Vergehens wegen Ungeklagte und Bestrafte nur als Leib vor Gericht figurirte , daß er in der Strafe und in der An- erkennung derselben nicht auch in seinem Willen das Vergehen un- geschehen gemacht hat ? Macht ihr ihn durch die Excommunication besser , wenn er dem Gesek sich nicht gebeugt hat , und braucht ihr ihn erst noch zu strafen , wenn die Strafe des Gesezes ihn aus der Verkehrtheit seines Willens herausgesekt hat . Es ist aber auch gar nicht abzusehen , in welchem Augenblicke die kirchliche Strafe eintre = ten sollte . So lange das Vergehen noch von dem Gerichte unter = sucht wird und über den Verbrecher das Schuldig noch nicht ausge = sprochen ist , kann auch der kirchliche Bannfluch noch nicht geschleu dert werden , wenn er nicht vom Gericht als voreiliger Eingriff in seine Verhandlungen abgewiesen werden soll . Ist die Entscheidung erfolgt , dann ist der Verbrecher , bis er die Strafe vollständig erlitten hat , dem Gerichte anheimgefallen und in das Verhältniß des Ge = richts zum Strafeleidenden kann keine andere Macht eingreifen , denn das Gericht muß diesen , der seine Gerechtigkeit anerkennt und seinen Willen ihm unterwirst , schußen und die Strafe , die es ihm aufer = legt hat , als geistige , hinreichende Genugthuung für dies bestimmte Vergehen aufrechterhalten und gegen die Forderung , daß sie vergrd- Bert werden solle , sicher stellen . Nachher aber , wenn die Strafe wirklich erlitten ist , kann der Staat es eben so wenig zugeben , daß das durch die bürgerliche Strafe gutgemachte Vergehen kirchlich ge = straft werde , er måste sonst , was doch unmöglich ist und ihm das Recht zu strafen geradezu nehmen mußte , eingestehen , daß durch seine Strafe das Vergehen nicht ungeschehen gemacht werden könne . Der Pharisäismus der Hierarchie kennt nicht die Religiosität , die in den sittlichen Anstalten des Staats und selbst im Erleiden der bürgerli = chen Strafe sich übt und vollbringt . Nach dem Erleiden der Strafe und in diesem Erleiden selbst bleibt zwar dem Einzelnen noch mehr übrig , als nur die Gerechtigkeit und Vernünftigkeit dieser bestimmten Strafe und das Unrecht seiner Handlung anzuerkennen . Er hat 113 1 nun seine Umkehrung zu vollenden , die Natürlichkeit überhaupt , aus welcher sein Vergehen hervorgegangen ist , von sich abzuthun , d . h . er hat sich nicht nur in Bezug auf dieses einzelne Vergehen , sondern in Bezug auf seine Mittelbarkeit überhaupt zu verlaugnen und zu über- winden . Er thut es in der religiosen Erhebung , die aber zum Staats- verfahren in den Gerichten , zu der bürgerlichen Strafe nicht im Ge- gensake steht , nicht bloß als eine positive Strafe zu dem Strafer = kenntniß des Gerichtes noch hinzukommt , sondern die innere Ent = wicklung der Sittlichkeit des Staats und deren Erhebung zur abso- luten Allgemeinheit ist . Auf diesen Grund der Innerlichkeit geht jene pharisäische Disciplin nicht zurück , sie kennt weder diese Tiefe des Geistes , wie sie auch die Tiefe der Strafe nicht kennt , sie weiß von Gott und der Welt Nichts . Im Mittelalter , als die Gerichte noch die Gestalt feudalistischer Particularitat hatten und die Kirche die Allgemeinheit des Begriffs der Gerechtigkeit , wenn auch in Form eines transscendenten Princips repräsentirte , war die geistliche Gerichtsbarkeit eine Wohlthat , ein Schuß gegen die Willkür des Weltlichen und die Excommunication ein nothwendiges Mittel den Eigenwillen zu brechen . Hier konnte der Bannfluch der Kirche eine wirkliche Collision mit den sittlichen Mächten hervorrufen , denn waren diese auch noch in der Form der sittlichen Allgemeinheit nicht vorhanden , so waren sie doch in der Fa- milie und im Staatsverbande da und die . Collision wurde oft genug zu Gunsten der sittlichen Mächte gelöst , indem Kinder dem Vater , die Gemahlin dem Gatten , die Unterthanen dem Fürsten treu blie = ben und anhingen , wenn auch der Bannfluch ihr Verhältniß auflo- sen wollte . In unsern Zeiten ist diese Collision gar nicht einmal mehr möglich , 一 ein Beweis , daß die kirchliche Macht als solche keine Macht mehr ist . Die sittlichen Machte der Familie , der bür- gerlichen Ordnung und des Staatslebens sind viel zu sehr in ihrer Sittlichkeit befestigt , als daß sie nur im Entferntesten durch eine Er = communication unterbrochen werden könnten , - noch mehr , sie sind viel zu sehr von der Religion , d . h . von dem Princip der Selbstver = laugnung und Ueberwindung durchdrungen , als daß ein kirchlicher Bannstrahl in allen jenen Verhältnissen die Meinung hervorbringen könne , er habe die Kraft , wirklich bis in die religiöse Tiefe des Gei 8 114 stes zu dringen . Die Ausscheidung aus dem äußern firchlichen Verz ein das ist ein Grundsak , der jest unumstößlich feststeht * ) kann das innere Band mit der religiösen Gemeinde , mit der Idee der Menschlichkeit und mit dem Erloser nicht aufheben , so wie es kein Beweis der wirklichen Einheit mit der veligiösen Gemeinde ist , wenn man får angemaßte Rechte des äußern Kirchenverbandes eifert und für eine vermeintliche Reinheit dieses Verbandes den Bliz in Bewegung sest . Im geistlichen Gerichte vielmehr , da können die Gottlosen , die Gotteslaugner , die Feinde des Menschlichen - kurz die Heuchler und Pharisåer sizen . Auf Pharisäismus läuft es wenigstens immer hinaus , wenn man nur auffallende , öffentlich erscheinende Ausbrüche der Natürlichkeit vor das Tribunal der Kirche zieht und den Grund des Vergehens oder gar die zahllosen innern Leidenschaften der Natürlichkeit außer Augen läßt . Und wie willkürlich und selbst allen Greueln der Naturlichkeit ausgesest ist nicht die oberste Instanz , welche jener Entwurf der Kirchendisciplin aufstellt , namlich das Gefühl der Gemeinde . Es ist unabsehbar , in welchen Abgrund der Raserei die Stimme dieser Instanz führen könnte . Freuen wir uns daher , daß es im Staate Gerichte gibt , die nicht nach einem " verlekten Gefühle , " sondern nach dem offenbaren . Rechte urtheilen , deren Strafe der Staatsbürger als gerechte und vernunf- tige Selbstbestimmung seines freien Willens anerkennt und leidet und durch die er mit dem Geseze wieder ausgesohnt wird . Statt neue kirchliche Bannstrahlen zu schleudern oder uns gegen sie zu weh- ren , was eigentlich nicht nothig ist , da sie nicht mehr zunden , ist es besser , wenn wir uns in die religiose Arbeit des Staates einschließen und den Eigenwillen , die Leidenschaften , die Liebhabereien und die Bizarrerieen der Natürlichkeit von uns abthun . Endlich den großa ten Theil ihrer Geschäfte könnten die Synoden und Presbyterien immerhin der Polizei , der sie angehoren , überlassen . Thåten sie es , so würden sie nicht in Gefahr kommen und Gott einen Dienst zu leisten meinen , wenn sie nie verlangte Zehnten entrichten und vor lauter äußerer Geschäftigkeit für das Opfer des Herzens keine Zeit behalten . * ) Boehmer , lib . V. tit . 37. § . L. 115 Auch auffallende Versäumnisse des Gottesdienstes sollen nach dem Entwurf Gegenstand der Kirchendisciplin seyn . Wie weit mus = sen sie gehen , um auffallend zu seyn und das Gefühl zu verleken ? Die Willkür der Denuncianten und Aufpasser michte wohl das lekte Entscheidungsprincip seyn . Wir geben dieser pharisäischen Wach- samkeit nur zu bedenken , was die Augsburgische Confession über die sen Punkt sagt . Wer da meint , sagt sie , daß durch die Autorität der Kirche die Beobachtung des Sonntags als eine nothwendige ein = ) gesekt sey , irrt sehr * ) . Alles endlich , um sich völlig zu stürzen , hat eine Synode gez than , wenn sie die Verläugnung der Grundlehren des evangelischen Bekenntnisses - in der Urkunde für die Berufung der Pfarrer heißt es statt Grundlehren : Grundsäge der evangelischen Kirche ** ) - als Gegenstand der Kirchendisciplin und als Grund anführt , weshalb jedes Glied der Gemeinde Pfarrer , Aelteste und Candidaten anklagen könne . Wer soll daruber urtheilen und entscheiden , welches diese Grundsake seyen ? " Jedes Glied der Gemeinde ? " Aber wonach ? Nach dem Gefuhl ! Ja wohl ! Denn wenn es auf jedes Glied der Gemeinde " ankommen soll , so bleibt weiter nichts übrig . Gott be- hute uns vor dieser fürchterlichen Tyrannei , welche nach der Ver = lehung des Gefühls entscheidet . Aber das Unding zerfällt auch durch sich selbst , und die Geschichte , so wie die Vernunft des Staates wird es auch nicht aufkommen lassen . Der symbolische positive Buchstabe , der könnte die Norm eines Gerichtes seyn , über dessen Verlegung , wenn er Gesek wåre , könnten die Gemeinden und Synoden urthei- len und Recht sprechen . Wo ein Gericht ist , muß auch ein positi- ves Gesek seyn . Wenn aber die Synode es selbst nicht gewagt und der Geschichte entgegen nicht vermocht hat , den Buchstaben und die vollständige Bestimmtheit des Symbols als Gesez auszustellen , so hat sie sich als kirchliches Tribunal aufgelost und zwar in die Sphäre aufgelöst , wo sie nicht mehr Sik und Stimme hat , nämlich in die Sphäre der Wissenschaft . Grundsäge und Grundlehren , wenn über sie Streit entsteht und entschieden werden soll , gehören nicht vor das Forum des Gefühls , nicht vor ein richterliches Tribunal , sondern sie * ) Longe errant . Conf . Aug. P. II . c . VII . ** ) Verhandlungen der zweiten u . s . w . S. 97 . 8 * 116 unterliegen und sind ein Werk der Reflexion , die erst zu untersuchen hat , welches die Grundsäke d . h . die wesentlichen Bestimmungen in einem größeren Ganzen seyen . Und in das Wesen kann nur das Denken , nur die denkende Wissenschaft hinabsteigen . Halt ! Wir bleiben stehen . Der Lehrstand ruft uns zu . Er will die Sache nicht in die Wissenschaft gespielt sehen , - die Wi senschaft ist ihm ein bloßes Spiel und " Falschmünzerei . " - Halt ! rust er , Nichts da von Wissenschaft , ich bin es , dem die Kirchenge walt besonders gebührt , ich habe sie auszuůben , ich habe die Rein = heit der Lehre zu bewahren und überall zu bewachen , ich , ich , ich , tausendmal ruft er ich , ich habe Alles , ich bin Alles und ich bin ich , weil die symbolischen Bücher sind . Der Lehrstand nimmt es also auf sich , das Ansehen und die Geltung des kirchlichen_Lehrbegriffs aufrecht zu erhalten . Ob er es kann ? Der Lehrstand . Schon in dem Keime muß die Anspruche des Lehrstandes der ungluckliche Umstand ersticken , den er ganz übersehen hat , der Um- stand nåmlich , daß er in unsern Tagen als dieser anmaßende Lehr- stand eine unlebendige Abstraction , die Erfindung müßiger Köpfe oder separatistischer Richtungen und die morsche Stüße der Opposition gegen die Vernunft und Sittlichkeit des Staates ist . Er ist ein ungluckliches , unlebendiges Gedankending . Die lutherischen Wider = sacher der Union in Preußen waren darin vorangegangen , Staat und Kirche auseinanderzureißen und dem Lehrstande die Gewalt in der Kirche zuzuweisen , jest ist nun eine entmannte Geschichtsansicht , eine geschichtslose und ungeschichtliche geschichtliche Richtung und eine entnervte Rechtsphilosophie hinzugetreten , um jene Ansprüche des Lehrstandes theoretisch zu befestigen . Vielleicht wirkt es etwas auf den Lehrstand , wenn wir ihm das Bild dessen vorhalten , was er war , als er noch Macht in Hånden hatte , und was er wieder werden müßte , wenn es möglich wåre aber es ist nicht mehr möglich die Hände zu bekommen . - den Zügel der Herrschaft wieder in 117 Mit Einem Worte : er war die Spike und der Vereinigungs- punkt der Bildung , und zwar der Bildung , die in seiner Zeit die höchste und selbst die Spike und das Endziel aller menschlichen Be- strebungen war . Im Alterthum der Kirche hatten sich die besten Kräfte der Welt im religiosen Bewußtseyn zusammengezogen ; und wer entwickelte und bestimmte dies Bewußtseyn in seinen so gewalt = samen und zerreißenden Kämpfen ? wer hielt es zusammen und ver = einigte es wieder , wenn es sich oft långer als ein Jahrhundert hin- durch in die verzweifeltsten Gegensäße auseinander geworfen hatte ? Der Lehrstand . Aber diese entscheidende und organisirende Kraft besaß und übte er nicht etwa in jener Weise , wie es der Lehrstand sich heute vorstellt und thun möchte und allein , d . h . ohne Erfolg thun konnte , daß er sich auf ein positives Statut berief und durch diese Berufung die Gegensäze niederschlug . Nein ! er hatte alle , er hatte die tiefsten Kämpfe seiner Zeit mit durchlebt und , was noch mehr ist und eben die Tiefe der Erfahrung ausmachte , er hatte sie in ihrer dialektischen Schårse in sich durchlebt , da er das philoso = phische Selbstbewußtseyn seiner Zeit repräsentirte und es wirklich war . Wenn daher der Lehrstand auf den Concilien des Alterthums die Gegensäße der Lehrbestimmung in Eine , nåmlich in die höhere concrete Bestimmung aufhob und vereinigte , so schuf er einen neuen Standpunkt des religidsen Bewußtseyns , aber möglich war ihm die- ser schopferische Einfluß auf die Kirche nur dadurch , daß er die Kämpfe der Zeit in sich vereinigte , philosophisch begriff und das innere noth- wendige Resultat derselben aussprach . Was hätten wohl Athanasius und Augustinus ausgerichtet , wenn sie weiter nichts zu sagen gewußt håtten , als was vormals galt und geschrieben steht ? Daß der Lehrstand oder vielmehr der priesterliche Stand im Mittelalter in einem noch engern Sinne als im Alterthum das ge- bildete Bewußtseyn des Allgemeinen war , daß er sich auch bemühte , dies Bewußtseyn philosophisch zu vollenden , daß er gerade durch diese Bildung jene organisirende Kraft besaß , die ihn zum Weltrichter machte , ist bekannt . Aber auch damals , als die Bildung nicht mehr das Monopol eines einzelnen Standes war und die Welt als der allgemeine Stand der sittlichen Freiheit vom Joch der Hierarchie sich befreite , auch zur Zeit der Reformation hatte der Lehrstand noch 118 schaffende und bestimmende Kraft , und er hatte sie , weil er die Kampfe der Gemeinde fühlte , verstand und die Losung des Räthsels auszusprechen wußte . Damit håtte er die Hierarchie nicht gerichtet , wenn er ihr eine alte Sakung entgegengehalten hätte , auch durch die Bibel allein håtte er nichts ausgerichtet , wenn er nicht das neue , aber durch Jahrhunderte vorbereitete Princip der Rechtfertigung durch den Glauben erfaßt und durchgekämpft hatte . Merkt es euch , ihr Glieder und Apologeten des Lehrstandes , aber fühlt auch , wenn ihr es hört , die Marklosigkeit eurer Gebeine : ein weltgeschichtlicher Streit ist immer nur durch ein neues , das Alte zusammenfassendes , die Gegensåse in Einen Lichtpunkt vereinigendes Princip zu schlichten . Ha ! wie ihr zittert ! Auch der Protestantismus hatte wieder in ihm selbst seine inneren Kampfe . Aber schlug man sie , so lange sie wirklich vernünftige Kämpfe waren , mit Einem Worte , bloß mit der Berufung etwa auf die Augsburgische Confession nieder ? Man arbeitete vielmehr mit der größten Anstrengung fort , man kämpfte und stritt im Ge danken , vertiefte sich in die Wahrheit , bis die Synthese der unge = heuersten Gegensåse gefunden ward , und der Gewinn dieser Anstren- gungen war ein symbolisches Werk , das an Tiefe , Klarheit und Scharfe der Dialektik Seinesgleichen nicht hat die Concordien- formel . Das war der Lehrstand . Jekt , nachdem die Bildung als Wissenschaft , als sittliche Dre ganisation des Staates und in der Form allgemeiner Grundsäge das Weltliche durchdringt , will er wieder herrschen und soll er vorzugs = weise im Besik der Kirchengewalt seyn * ) . Die Kirche , wird ver- langt , soll wieder , naturlich vermittelst des Lehrstandes , die " Ent scheidung theologischer Streitigkeiten " als thr Prärogativ in Besik nehmen und üben . Diese Entscheidung stehe ihr zu , wenn sie im rechten Sinne " dazu schreitet , nämlich ,, im Gewissensdrange , wo sie von einer Frrlehre die Heilswahrheit im Innersten bedroht sieht " ** ) . * ) Stahl , die Kirchenverfassung nach Lehre und Recht der Protestanten . 1840. 5.80 . ** ) Stahl , a . a . D. S. 61 . 119 " Noth thåte es der Kirche , den ganzen Wust rationalistischen Un- christenthums und pantheistischer Falschmünzerei von sich abzuschei = den . " Diese Forderung klagt zwar und muß es sich eingestehen , daß ihr , unüberwindliche , thatsächliche und moralische Schwierigkeiten " entgegenstehen : schade ist es nur , daß sie sich diese Schwierigkeiten auch gar nicht klar gemacht hat , denn Schwierigkeiten , die man erkennt , hat man überwunden ; entweder man erkennt sie als ver- nunstig , erkennt sie also an und hat an ihnen keine äußere Schranke mehr , oder man erkennt sie in ihrer Unvernunft , und kann sie durch die Darstellung für das allgemeine Bewußtseyn auch stürzen . Aber zu denken versteht diese Ansicht nicht , dafür hofft sie , daß die Zeit kommen wird , wo jene Ausscheidung erfolgt . " ,, Sa , sie sieht dieselbe " Dank den Züricher Knutteln - ,, theilweise schon erfolgt , z . B. hinsichtlich der mythischen Ansicht , die sich für christlich ausgibt , und das wäre ein Beispiel wohlbegrundeter und unentbehrlicher Entschei = dung theologischer Streitsragen , wenn anders das plan Daliegende noch Entscheidung genannt werden kann " * ) . Sehr richtig ; was Knüttel thun , kann in der That nicht Entscheidung genannt werden . Dieß classische Beispiel wohlbegründeter Entscheidung theologischer Streitfragen " durch einen verblendeten Haufen ist nur ein Zeugniß für den Fall der Kirche , und Hierarchen können es nur in der Art anfuhren , wie jener Verarmte ein Gemälde , das seinen Schiffbruch darstellte , den Leuten beständig vorzeigte . Die Classicitat jenes Bei- spiels in dem Sinne , den ihm der Hierarch zuschreibt , wird aber bald verloren gehen . Der Hierarch - das muß anerkannt werden ist auch nicht spride , und weiß sich in die Zeit zu schicken : er sieht ohne Neid , wenn der Haufe einmal das Vorrecht des Lehrstandes sich anmaßt , wenn er es nur im Sinne des Standes gebraucht und seine Entscheidung theologischer Streitigkeit , wohlbegrundet " und auf fühlbare Argumente gebaut ist . Gefühl und das Fühlbare passen zusammen . Immer nur recht fühlbar ! Knüttel , Schlage , Hunger ! Alle Vortheile gelten ! Aber nur nicht der Vortheil des Geistes und Denkens ! * ) V. a . D. S. 64 . ! - 120 Es ist in der That arg , daß man noch fragen muß , was wohl damit ausgerichtet ware , wenn die Kirche eine sogenannte " Irrlehre " von sich ausscheidet . Aerger aber wird die Sache , wenn jener Stand- punkt seiner kraftlosen Natur vollkommen angemessen die Entschei = dung theologischer Streitigkeiten nicht in mußig theoretischer , d . i . außerlich orthodoxer Bestrebung , sondern im Gewissensdrange " ge = schehen lassen will . Es soll für den kirchlichen Lehrbegriff gekämpft werden , aber nur nicht in der Weise , die doch allein die objective Wahrheit sichern könne , nicht durch die Theorie , sondern das stumme Gefühl entscheidet , der bloße Gewissensdrang genügt , die Kirche zu einer Demonstration anzutreiben , und diese muß sich nur ja nicht in Theorie einlassen , - das führte ja zu " müßigen " Speculationen , - sondern wenn sich gerade keine Knittel finden , so muß die Kirche in ihrem ,, Gewissensdrange " sich stumm und lautlos der Irrlehre ent = gegenstemmen und sie von sich absondern . Wie könnt ihr aber über unsre Kampse entscheiden , wenn ihr sie nicht kennt , wenn ihr sie nicht erfahren , in euch erlebt und durchgekämpft habt . Ihr seyd freilich zu schwach , sie in euch zu erleben , aber auch zu trage , zu faul und zu geistesschwach , um sie nur kennen zu lernen und zu prufen , worin sie bestehen . Und doch wollt ihr daruber entscheiden ? Ihr wollt , aber könnt es nicht . Wir bohren uns in eure Bücher , in euren dumpfen Gewissensdrang , in eure unklaren Vorstellungen ein , wir studiren und denken , was ihr send und fühlet , und darum ist uns der Sieg gewiß , und wir losen euch in euer Nichts auf . Noch mehr ! Wir denken das Alte , für welches ihr fühlt , und machen es im Gedanken zu dem Unsrigen , wir arbeiten beständig für die Liô- sung des Räthsels . Ihr aber thut nichts , als Hirngespinnste weben , als Postulate aufstellen , die von der leisesten Morgenluft umgeweht werden ; ihr send gar nicht mehr die Kirche , und wißt nicht , was Kirche ist , denn diese hatte die löbliche Gewohnheit , die Gegensäke nicht zu verdonnern , - was wäre auch damit ausgerichtet ? - son- dern in dem tiefer ausgebildeten Lehrbegriff aufzuheben . Zeigt uns Eine bedeutende Streitigkeit in der Entwicklung der Kirche , und die jezige ist doch selbst nach euerm Zugeständniß die bedeutendste , die leste Krisis , in der es sich um Alles , um das Wesen handelt , - zeigt uns Einen Kampf , den die Kirche durch bloße Berufung auf - 121 = das Alte und nicht vielmehr durch die angeſtrengteste Fortbildung ihres Selbstbewußtseyns aufgelost hätte . Und ihr fühllosen Herzen und gedankenlosen Kopfe wollt bloß verdonnern ? Euer Donner ist nur ein Theater - Kunststuck und euer Blik ist kalt , trifft und zun- det nicht . Die Kirche war nicht , wie ihr es send , ein fühlloser Mo- loch , der nichts von menschlichen Kämpfen weiß , sondern menschlich war sie mit den Menschen , so lange sie unter ihnen sichtbarlich weilte , und was des Menschen Innerstes bewegte , das bewegte und zer = arbeitete auch ihr Inneres , bis sie im hoheren Lehrbegriff Ruhe fand und den Ihrigen Ruhe geben konnte . Statt Mitgefühl mit unsern inneren Kämpfen zu haben , statt in sie einzugehen und sie kennen zu lernen , kann der Lehrstand - und wohl zu merken ! der " Lehr - Stand , der sich in die Theorie nicht einläßt uns , die wir innerlich schon aufs Höchste angestrengt sind , nur das Leben sauer machen . Er kann es uns erschweren , zu einem Amte und zu Lebensunterhalt zu gelangen , er kann uns aus Städten treiben , - weiter kann er Nichts . Denn das ist , hat schon Thoma = sius aus eigener Erfahrung gesagt * ) , das ist die Art derjenigen , die eine unrechtmäßige Sache defendiren wollen , daß wenn sie mit raison nicht durchdringen können , sie das gemeine Volk oder auch wohl nach Gelegenheit die Vornehmen des Landes auf ihre Seite bringen und also mit Gewalt durchdringen wollen . " " Sollte sich etwa - wir lassen einen Andern für uns sprechen ** ) ein Naseweiser fin = den , der den heutigen Estat auf vorgegebene Reguln eingerichtet , nicht gut heißen wollte , sondern eines und das andere in contrarium herschwazete , es sey nun aus der Schrift oder aus unldugbaren cir- cumstantiis , aequitate rationis und dergleichen , ja das an ihm selbst wahr und richtig , so muß dennoch ein Statist darauf bedacht seyn , wie er ein solches subjectum aus dem Wege räume . Ein solcher Weisheits - Narr wird bald aus der Stadt hinausgejaget werden . Denn solche Kerl hierin nicht dienen ; er wird hernach lange warten mussen , ehe er Beförderung haben wird . Würden aber solche Leute , * ) Das Recht evangelischer Fürsten in theologischen Streitigkeiten , 6. 146 . ** ) Boehmer , jus eccles . Prot . lib . V. tit . VII . § . 29. 164 . 1 122 die man aus Städten bevor ohne Ursach und Billigkeit treiben läßt , anhalten , man mige sie überweisen irriger Lehren , sie wollten sich sodann verantworten oder unterrichten lassen , so muß kein Statist Ohren haben . Denn wenn es erst zur Defension kommt , dürften diese wohl solche argumenta vorbringen , daß das Decret måste wie- der umgestoßen werden . Darum ist es eine herrliche Sache , wenn collegialiter ein Ding beschlossen , so hat es vim stringentem , das decretum ist sodann infallibile , und darf Niemand dawider brum- men . " Dagegen : ,, L'orthodoxe vit tranquillement et à son aise : on extenue , on excuse ses fautes , ou plutôt on les oublie en- tièrement . Sa violence passe pour un zèle louable et son in- discretion pour un bon naturel . " * ) Uns betrachtet der Lehrstand als Laien , ihm ,, kommt die Fest- sehung der Lehre zu , dem Laienstande bloß die Uneignung oder der Widerspruch " ** ) . " Ein elendes Recht ! " hat schon Thomaslus geantwortet *** ) . Denn läßt es sich der Laie beikommen , von seinem Recht des Widerspruchs und - da der Widerspruch doch auf Gründen beruhen muß der Prüfung und des Denkens wirklich Gebrauch zu machen , so wird ihm sogleich geantwortet , er habe zwar das Recht der Prů- fung , aber dem Lehrstande habe Gott eine größere Gewalt gege- ben " , er habe zwar das Recht der Mitwirkung bei der Feststellung der öffentlichen Lehre , aber er sey keineswegs dem Lehrstande hierin gleichgestellt , er habe das Recht der Selbstthätigkeit , aber der acht evangelische Sinn werde nothwendig eine demüthige Bescheidung wir = ken , vermöge deren man seinem eigenen Urtheil gegenüber der Kirche nicht zu sehr vertraut , eine Demuth und Bescheidung gegen das überlieferte Bekenntniß der Kirche , gegen die Einsicht besonders er- leuchteter Zeiten und Männer wirken " + ) . Ein elendes Recht ! Ein elendes Wort dieses hochbetheuernde " Zwar " , das mit dem heimtuckischsten Aber " im Bunde steht und * ) Ebend . § . 32 . ** ) Stahl , a . a . D. S. 207. 208 . *** ) Thomasius a . a . D. S. 237 . + ) Stahl , a . a . D. 123 den Armen , denen es von fern einen Fisch zeigt , vom Aber eine Schlange in die Hand geben läßt . Ein elendes " Zwar " ! Die Buhlerei dieses Zwar und Aber hat jene zahllosen Ueberbleibsel " der Hlerarchie , über welche schon Bohmer * ) sein Gericht hat er- gehen lassen , in der protestantischen Kirche von neuem erzeugt . Nicht einmal die Bekenntnißschriften der Kirche haben entschei = dende richterliche Autoritat , sobald zwischen ihnen und dem Bewußt = seyn des Einzelnen ein Zwiespalt hervorgebrochen ist . Dieser Zwie = spalt ist aber in dem Augenblicke da , wenn das Symbol abgeschlossen , fertig , rein objectiv demjenigen Bewußtseyn gegenübersteht , welches es nicht erzeugt hat ; denn für dieses ist es nicht mehr der selbstge = schaffene Ausdruck seines Innern , nicht mehr Bekenntniß , sondern eine fremde Bestimmung , mit der es sich erst in Uebereinstimmung sehen soll . Wird demüthige Bescheidung gegen besonders erleuchtete Zeiten und Männer gefordert , so heißt das wir wollen nicht sa = gen , obwohl es so ist , die katholische Autoritat der Kirche wieder her = stellen , aber doch - die Kirche auf ein Gefühl gründen , das um nicht dumpf und starr zu bleiben , sich doch wieder vermitteln und rechtfertigen , d . h . von der Wahrheit der kirchlichen Autorität und ihrer Saßungen überzeugen muß . Die eigene Forschung kommt also doch wieder herein , und das kirchliche Bekenntniß gilt dann , wenn es wieder gilt , nicht als das kirchliche Gesek , sondern als Be- stimmung , in welcher der Einzelne die Bestimmtheit seiner Ueber = zeugung wiederfindet . Wenn die Kirche befehlen wollte : " glaube ! " , so widersprache sie sich selbst , und wenn ihr allerdings dieser Wider = spruch eigen ist , so hebt sie sich mit jenem Befehl selber auf , denn der Glaube , als der freieste Act des Geistes , kann nicht befohlen wer- den , hat als Knechtsdienst keine rechtfertigende Kraft , und als Glaube ist er nur wirklich lebendig , wenn er freie Selbstbestimmung des Geistes ist . Das Princip der Rechtfertigung durch den Glauben hebt die richterliche Autorität der Kirche und des Lehrstandes auf , und wenn es die Kirche selber aufgestellt , der Lehrstand festgesekt hat , so war es das Feuer , indem sie selber ihre Autoritat sich haben verz * ) Jus eccl . Prot . tom . I. Dissert . praelim . de suprema lege eccles . § . 29 . 124 zehren lassen . Die Confession ist kein Gesez mehr * ) , wenigstens kein Gesez mehr außer in jenem Sinne , in welchem die frei aner- kannte Wahrheit Gesek ist . Wie mir ein Anderer , sagt Thoma- sius , seine Gelehrsamkeit nicht verkaufen oder cediren kann , sondern ich selber den Kopf daran strecken muß , so kann ich auch in Reli- gionssachen auf keinen Andern compromittiren " ** ) . Und wenn es so mit dem kirchlichen Symbol steht , so will der Lehrstand noch heute in theologischen Streitigkeiten die Macht der richterlichen Entscheidung für sich in Anspruch nehmen ? Wer sind denn die Laien , die sich ihm unbedingt unterwerfen , oder wenn sie sich zur " demuthigen Bescheidung " nicht verstehen wollen , ausge = schieden werden sollen ? Es sind die Vernunft , das Denken , die Wissenschaft , die Philosophie , der Staat . Armselige Entscheidung theologischer , d . h . doch wohl wissenschaftlicher Streitigkeiten , die sich nicht anders zu helfen weiß , als daß sie die eine Seite ausschließt , verwirft und verdammt ! So hatte sich Carpzov , der hierarchische Wutherich , die Entscheidung der Controversen gedacht , wenn er be- stimmte , daß der eine Theil der Streitenden schlechthin verdammt , durch richterlichen Ausspruch verurtheilt werden musse , und daß die orthodoxe Parthei , wenn sie mit der Obrigkeit gemeinschaftlich das Urtheil fålle , gar nicht mehr als eine der streitenden Partheien gelten könne , sondern Richter sey *** ) . Für alle Zeiten haben aber Böhmer und Thomasius geantwortet : " disputandi ſind einander gleich " + ) . Ia wohl sind sie gleich ; denn könnte der Streit , wie man es sich freilich heute noch vorstellt , gerichtlich , d . h . so entschieden werden , daß man fragt , was nach dem geschriebenen Buchstaben formell Recht sey , dann ist er von vorn herein entschieden , dann bedürfte es keines Streites , und sowohl diejenigen , die gegen das Recht sich vergangen hatten , als die , welche nach dem Recht Urtheil sprechen , machten sich eigentlich lächerlich , daß sie bei der Klarheit des Buchstabens in Streit gerathen oder noch erst entscheiden wollten . Der Streit wåre * ) Thomasius , a . a . D. S. 139 , ** ) Ebend . S. 99 . *** ) Vergl . Boehmer , l . c . lib . I. tit . I. § . 27. 38 . + ) Thomasius , a . a . D. S. 98 . 125 finnlos , die richterliche Entscheidung bedurfte keines Salomo . Die Widerspenstigen waren wie Schulbuben zu züchtigen , zu Richtern brauchte man nur Knaben zu bestellen , die Geschriebenes lesen kön nen . Seht ihr denn aber nicht , daß der Streit eben über jenes Recht geführt wird ? daß ihr , wenn ihr euch auch nur einen Augenblick in den Streit einlaßt , gleichfalls vom Buchstaben des Rechts absehet und euch mit Gründen , Råsonnements , allgemeinen Grundsägen bez waffnet und euch somit den Gegnern villig gleichstellt ? Das positive Recht , wenn dafür und dagegen gestritten , wenn es von seinen An- hängern durch Grunde und Reflexionen vertheidigt wird , hört auf , als dieses bestimmte Recht positiv zu seyn , es wird ein wissenschafts li ches Princip und steht als solches einem andern gleichfalls wissen- schaftlichen Princip gegenüber . Der Kampf der Principien hat nun einen gemeinsamen Boden an der Wissenschaft , und hier gilt kein Ansehen der Person , keine Angst , kein Gewissensdrang , sondern die Wahrheit . Hier kann auch nicht verdammt , verworfen , ausgeschie = den und mit keiner andern Demonstration etwas ausgerichtet werden , als mit derjenigen der dialektischen Entwicklung . Laie und Lehrz stand sind hier einander gleich , den Richterstuhl nimmt die Geschichte ein und der Parthei gibt sie den Sieg , welche aufhort , Parthei zu seyn , welche nämlich alles , was die andere Parthei noch an Recht und Wahrheit besaß , in sich aufgenommen und mit ihrem Princip verschmolzen hat . Es ist ein sehr beachtungswerther Umstand , daß die lutherischen Widersacher der Union und die lutherische Theorie vom Kirchenrechte , die sich neulich außerhalb Preußen und ohne ihre Rücksicht auf die Union wenigstens zu erkennen zu geben , gebildet hatte , in ihrer An- sicht von Kirche und ihrem Verhältniß zum Staat und zur Wissen- schaft völlig übereinstimmen . Ein Beweis , daß die lutherische Kirche , wenn sie sich außerhalb der Union halten will , ihr wahres Selbstbewußtseyn , ihre geschichtliche Gesundheit und die Einsicht in die Wirklichkeit verloren hat . Wie Scheibel , Rudelbach , Guerike eine Kirche auch außerhalb des Staates får möglich halten , sie außerhalb des Staates fordern und als das classische Beispiel der Selbstständigkeit der Kirche die Zeit des Urchristenthums betrachten , 126 " so sagt auch Stahl * ) , die sichtbare Kirche wurde zuerst von Chris stus selbst und von den Aposteln kraft unmittelbaren Auftrags Christi gestiftet . " Der Rechtsphilosoph , der so spricht , muß die Ansicht haben , die Sichtbarkeit der Kirche bestehe in den Leibern der Gläubigen , denn eine andere Sichtbarkeit mochte an der Gemeins schaft , die Christus selbst persönlich begrundet hat , nicht zu entdecken seyn . Die wahre Sichtbarkeit der Kirche ist die geistige , nicht mit Hånden zu greifende , sondern im Gesez begrundete Existenz , die rechtliche Anerkennung , welche die Kirche nur innerhalb des Staates erlangen kann . Die Apostel arbeiteten schon und litten für die ge sekliche Existenz der Kirche , diese Arbeit und die mit ihr verbundenen Leiden wurden großer , ernster und umfassender in den nächsten Jahrz hunderten bis zur Zeit Constantin des Großen , und es ist daher der größte , aller Geschichte Hohn sprechende Irrthum , wenn Stahl sagt ** ) , " die Kirche bestand drei Jahrhunderte und bestand innerlich an Geist und Gliederung vollständig ohne alle Beziehung zum welt- lichen Fürsten . " Also der Kampf , in welchem die sich ausbildende Kirche und der Staat standen , und der um so heftiger wurde , je mehr die Kirche als solche sich bildete , war keine Beziehung ? Die Spannung , welche das Getrennte zusammenhält und beide Seiten in Eifer verseht , weil sie fühlen , daß sie zusammengehören , und nun das Trennende an sich abarbeiten müssen , diese Spannung ist gar keine Beziehung ? Mit den Gegensågen , die sich innerhalb der Kirche bilden , wissen die Widersacher der Union und die Verfechter des sogenannten ,, protestantischen Kirchenrechts " weiter nichts anzufangen , als sie nach kurzem Proces auszuscheiden und zu verdammen . Als Autoritat für diesen summarischen Proceß führen die Widersacher der Union , so neuerlich Rudelbach in der Zeitschrift für die gesammte lutherische Theologie und Kirche , die Pastoralbriefe des neuen Testamentes an . Aber sie müssen nur nicht meinen , darin den Apostel Paulus auf ihrer Seite zu haben ; denn kann Etwas gegen die Annahme des Paulinischen Ursprungs dieser Briefe zeugen , so ist es der unfreie und * ) V. a . D. S. 54 . ** ) Ebend . S. 114 . 127 außerliche Grimm gegen abweichende Meinungen , ein Grimm , der der Klarheit , Besonnenheit und Sicherheit des Paulinischen Bes wußtseyns schnurstracks widerspricht . Die symbolischen Bücher haben zwar dem Lehrstande ausdrucklich * ) das Recht zugeschrieben , die Irrlehre zu verwerfen , allein wenn die Kirche dieß Recht einfach und abstract hinstellt oder ausüben will , so ist sie eben so schlimm daran , als in dem andern Falle , wenn sie der vernunftigen Methode des dogmatischen Streites folgt . Verwirft sie bloß den Gegensak , so hat sie damit sehr wenig gethan , oder eigentlich nichts weiter gethan , als ihre Ohnmacht ausgesprochen , daß sie den Gegensak nicht inners lich auslösen und unter Menschen , die doch auch zu denken pflegen , nicht bestehen könne . Jener Grundsas der reinen Ausschließung ist das Todesurtheil , daß die Kirche über sich selber ausspricht , denn wer nur ausschließen kann , ist nicht mehr selbstständig in dem Sinne , wie es die kirchlichen Eiferer verstehen , sondern hat eine wesentliche Macht gegenüber , die eben durch die Ausschließung anerkannt wird , aber nur sehr unklar anerkannt wird , wenn die ausschließende Partei nur ausschließt und über den Gegensak mit diesem selbst sich nicht verständigt . Andererseits : folgt die Kirche dem Grundsake , dem sie immer in ihrer geschichtlichen und lebendigen Zeit gefolgt ist , daß der Gegensak nicht rein auszuschließen , sondern in seiner Wahrheit anzuerkennen sey , so ist sie nicht besser daran ; denn es handelt sich nicht mehr nur um eine einzelne dogmatische Bestimmung , sondern um Principien , die Kirche steht als Princip eines auf das Jenseits und auf das rein Positive gerichteten Lebens und Vorstellens , dem Princip des Denkens und der Sittlichkeit entgegen , welches die im- manente Entwicklung der Gedankenbestimmungen und der sittlichen Zwecke fordert und gegen die abstracte Abhängigkeit von einer ver = nunftlosen und unverstandenen Autorität durchführt . Dieses Denken ist nicht so schwach , daß es nicht den wahren Inhalt dessen , was sonst die Kirche bildete , sich angeeignet håtte ; will aber die Kirche desgleichen thun und das entgegengesekte Princip des freien Denkens anerkennen und sich aneignen , so hort sie auf , diese reine Autoritäts- anstalt zu seyn , und wird sie ein Glied in der Entwickelung der * ) Conf . Aug. P. II . c . 7 . 1 128 freien , menschlichen Zwecke . Will sie es nicht anerkennen , will sie draußen stehen bleiben , so mag sie zusehen , was sie endlich werden wird : eine Anstalt der Schwärmerei , des Fanatismus , der Unvers nunft , eine Keherei und separatistische Richtung gegen die geschicht liche Entwickelung des Besten , was Menschen haben , der Vernunft und der Sittlichkeit . " - - - so verlangen es die Eiferer - foll Aber der Gegensas durchaus bleiben ? Staat und Kirche , als ob es außerhalb der Ord- nung und des Rechtes dieser Welt eine Kirche geben könne , gehd = ren demnach zwei verschiedenen Welten an . " Der Staat ist bloß dußerliche Anstalt " * ) hört ihr es ? ,, und seine Vollmacht und Gewalt ruht daher lediglich auf der äußern Anstalt und Ein- richtung als solcher . " Zuchthäuser und Polizei - Anstalten sind jest die Blüthe des Staats , in welcher sein Wesen am reinsten dargestellt ist . Einer bloß äußerlichen Anstalt kann naturlich die Kirchengewalt nicht gebühren , aber auch deshalb nicht , weil der christliche Staat sich zwar nach dem Inhalte der geoffenbarten Lehre in allen seinen Anstalten , so weit sie eben von derselben berührt werden , sich richten mus , " aber ihm nicht die Offenbarung gegeben ist " ** ) . " Die Kirche , deren Gewalt vorzugsweise dem Lehrstande zukommen muß , ist eine eigene Anstalt Gottes mit besonderer gottlicher Vollmacht und besonderer göttlicher Weisung " *** ) . Wie schon das klingt ! Und doch Nichts ist ! Freilich , wenn alle diejenigen ins Himmelre kamen , die da Herr ! Herr ! sagen , dann stånden wohl auch alle , die das Wort göttlich , göttlicher Befehl , göttliche Weisung im Munde führen , im Reiche der Wahrheit . Aber so wenig uns der die Welt und Alles , was in ihr ist , erklärt , der uns weiter nichts sagt , als daß sie Gott geschaffen habe , so wenig kann auch derjenige die Kirche für die Welt befestigen , der von ihr immer nur zu rühmen weiß , daß Gott ihr die Offenbarung gegeben habe . Wenn der Staat Etwas anerkennen und in sich aufnehmen soll , so muß ihm mehr davon gesagt werden als nur das Eine , daß es Gott gewollt habe , * ) Stahl , a . a . D. S. 91 , ** ) Ebendas . S. 78 . *** ) Ebendas . S. 79. 80 . 129 oder daß es eine Anstalt Gottes sey . Es muß als ein vernünftiger fittlicher Zweck , als wesentliche Bestimmtheit der Menschlichkeit ihm begreiflich gemacht und nahe gebracht werden , d . h . es muß ihm als inneres Moment seiner eignen Vernunft und Sittlichkeit erscheinen . Das ist aber mit der Religiosität geschehen , darum ist sie zu seiner eignen Sache geworden und kann die Kirche nicht mehr als ein eiga nes , besonderes Institut von ihm abgesondert und ihm gegenüber = gestellt werden . Der muß erst Vernunft und Geschichte , so sehr er mit der lekteren kokettirt , abgeschworen haben , der den Staat für eine bloß äußerliche Anstalt erklärt und nun behauptet , daß sich der Staat nicht auf die Sphäre des Sittlichen in dem freien persönlichen Wollen und Handeln des Menschen erstrecke " * ) . Wer die Sitt : lichkeit nicht als wesentliche Bestimmtheit des Staats erkannt hat , sezt diesen jeden Augenblick der Gefahr des Unterganges aus , denn ein freies personliches Wollen , " das in dem Staate nicht seine innere Stellung und Anerkennung findet , müßte ja bei der ersten Regung mit diesem in Collision kommen und håtte unbedingt gegen ihn die Oberhand . Wenn nun dieselbe Weisheit behauptet ** ) : " Das ist die Verkehrtheit des Hegel'schen Systems , daß es überall das Unpersönliche , die in der Einrichtung ausgeprägte Regel höher stellt als die Persönlichkeit und den freien Willen , " - so ist mit sol- cher Weisheit weiter nichts anzufangen , als daß man sie in die Schule schickt , über die sie långst hinaus zu seyn meint , und ihr als Pensum anweist , das erst genauer zu studiren , worüber sie aburtheilt . Nur die äußerste Befangenheit kann es übersehen , daß gerade im Hegelschen Begriff der Sittlichkeit die freie Persönlichkeit und Mo- ralität aufgenommen ist , aber darin freilich nicht mehr als die Moralitat sich stolz geberden kann , die den Staat als bloße dußer = liche Anstalt betrachtet , sondern als die freie persönliche Wirklichkeit der sittlichen Substanz des Staates lebt , will und handelt . Die geschichtliche Richtung , Bestrebung , Wissenschaft , oder wie man diese , die geschichtliche Realitat das eine Mal als das Höchste prei = sende und das andere Mal als nichtigen Zufall verachtende Richtung * ) Stahl , a . a . D. S. 269 . ** ) Ebend . 9 130 nennen soll , ist sehr unglucklich daran , wenn sie die geschichtliche Ent- wicklung ins Auge fassen soll , welche dem Staat die Kirchengewalt übergeben hat . Von ihrem Phantom einer Kirche , die bloß von ihrer göttlichen Autorisation zehren soll , befangen , sieht sie in Allem , was die kirchlichen Angelegenheiten der Landeshoheit der Fürsten un- terwarf , bloß äußere Ereignisse und den Nothstand " * ) , nämlich den Zufall , daß die Bischofe der Reformation widerstanden , die Fürsten dagegen sie schikten . " - Es gab aber , wie im Herzogthum Preußen , auch Bischofe , die sich zur verbesserten Lehre bekannten , und doch bewirkte dieser entgegengesekte Zufall nicht , daß die Kirche gegen den Staat selbstständig blieb . - Die Kirchengewalt des Fürsten ,, де hört allerdings zum vollkommenen Zustande der Christenheit , aber nicht zur innern Vollendung der Kirche , sondern nur zu ihrer voll = kommenen Stellung im Staate " ** ) . Sehr gut ! Die Kirche hat also andere Interessen als die Christenheit ! Sehr consequent ! Das leben- dig sich Entwickelnde , das Princip Verarbeitende , die Christenheit hat andere Interessen , ein anderes Ziel als die einsame , todte Abstraction , die Kirche ! " Der eigentliche Grund und Ursprung der Kirchengewalt der Landesherren ist die Ausubung , der Besikstand " *** ) . Aber wohl zu merken ! dieser Besisstand gilt als das rein Vernunftlose . Denn " die Kirchengewalt gehört nicht nach der Natur der Sache und dem Begriffe der Landeshoheit zu der lekteren , sondern nur historisch ist sie mit ihr verbunden worden , sie ist daher ein juristisch ( nicht philo- sophisch und dogmatisch ) wesentlicher Bestandtheil der Landeshoheit " + ) . Ueberall hat es diese Ansicht nur mit vernunftlosen , rein positiven Bestimmungen zu thun : die Kirche ist positiv göttliche Anstalt , die fürstliche Kirchengewalt ist ein rein positives Factum , ist in der Aus- übung und im Besikstande , die sich nun einmal so machten , begrun- det , und wenn diese Begründung ein wenig in Fluß und Vermitt- lung verseht werden soll , so heißt es : " diese Ausubung konnte that = sächlich nicht vor sich gehen und noch weniger rechtliche Folgen haben , * ) Stahl , a . a . D. S. 240 . ** ) Ebend . S. 114 . *** ) Ebend . S. 130 , + ) Ebend . S. 135 , 131 ohne die Anerkennung der Kirche , d . i . insbesondere der Reformato- ren , als welche kraft inneren Beruses die sich bildende Kirche ver traten " * ) . So ist es Recht ! Auch hier , wo die Kirche ins Spiel kommen soll , immer nur einzelne Leute vorgeschoben ! Diese Atome passen in der That zu dem Nothstande und den zufälligen Ereignis- sen ! Aber nur ja nicht vom Princip der Reformation gesprochen ! denn das könnte die Sache doch gar zu sehr ändern , es könnte etwa herauskommen , daß das Princip der Rechtfertigung durch den Glau- ben die Religiosität aus der Abhängigkeit vom positiven Statut der Kirche befreit und zur innern Bestimmtheit der Menschlichkeit , die sich in der Freiheit des Staats entwickelt , erhoben habe . Von einer Begrundung der Kirchengewalt im Begriff der Landeshoheit kann naturlich auch nicht die Rede seyn , wenn der Staat zu einer bloß dußerlichen Anstalt gemacht ist . Die freie Sittlichkeit des Staates darf ja nicht anerkannt werden , sonst mochte die zur Sittlichkeit sich vollendende Religiosität allerdings in die umfassende Sphäre des Staates fallen . Und darauf darf jene Ansicht auch nicht reflectiren , daß die sittlichen und vernunftigen Mächte der Geschichte im Noth = stande an das Licht zu treten und ihr inneres , ewiges Recht zunächst als Heroen Recht auszuüben pflegen . Kurz , überall in der Geschichte und im Begriff ist jene Ansicht blind . Noch dazu war nicht einmal das Auftreten der Fürsten zur Reformationszeit ein heroisches und brauchte es nicht zu seyn , da in den vorangehenden Jahrhunderten die Fürsten in ihren kleineren Gebieten allmåhlig gewonnen hatten , was die Hohenstaufen im Ganzen und Großen von der Kirche nicht erhalten hatten . Auch das ist großen geschichtlichen Krisen eigen , daß in ihnen das Princip , welches eine neue Welt schafft , noch mit Floskeln , die dem Alten angehören , zuweilen sich abgibt . Aber diese Inconsequenz gibt uns so wenig ein Recht , das Alte zurückzufordern oder als noth- wendige Erscheinungsform des Princips zu betrachten , als die Noth , in welcher das Neue sich durchsekt , auf dieses den Schein der unbe : rechtigten Zufälligkeit zu werfen vermag . So sprechen die symboli = schen Bucher der lutherischen Kirche - es ist wahr - von der Ju- * ) Ebend . S. 130 . 9 * 132 risdiction der Bischofe ; allein die Geschichte hat bald genug diese In = consequenz aufgehoben , und nimmermehr wird der fromme Wunsch , die bischöfliche Verfassung möchte wiederkehren , so daß ,, die Bischöfe wirklich das Subject der Kirchengewalt " werden * ) , in Erfüllung gehen . Die Völker und Fürsten haben genug durch jene Verfassung gelitten , als daß sie dieselbe , dieses fürchterliche Joch , sich wieder auf = laden und alle Schrecken der Hierarchie wieder frei geben sollten . Eines der vielen Beispiele mag daran erinnern , in welchem herrlichen Licht die bischöfliche Verfassung in der protestantischen Kirche unter = gegangen ist , und mit welcher Weisheit die Fürsten handelten , als sie den Gråuel der Verwüstung , den jene Verfassung anstiftete , stürz- ten . Die beiden Bischöfe von Samland und Pomesanien im Herz zogthum Preußen huldigten sehr früh der evangelischen Wahrheit ( der erstere , Georg von Polený , verließ schon im Jahre 1523 offent lich die romische Kirche ) und verwalteten ihr Amt von nun an als evangelische Bischöfe . In der Regiments : Notel " vom 18. No- vember 1542 wurde das Privilegium gegeben , daß zwei evangelische Bischöfe in Preußen gehalten werden sollen und daß ihre Wahl dem Landesfürsten und dessen Råthen zustehen soll . Als Bischof Polenk starb , hielten die Landstånde um Wiederbesezung der Bischofsstelle an , und indem sie sich auf das zugestandene Privilegium beriefen , verlangten sie , daß zwei regierende Bischöfe gehalten werden sollten , welche vollkommene Jurisdiction in geistlichen Dingen besaßen . Einen Bischof aber mit dieser Vollmacht und völlig selbstständigen Juris- diction einzusehen und zu unterhalten , weigerte sich Albrecht auf das Standhafteste . Er könne nicht einmal , erklärte er , jenen Geistlichen den Titel eines Bischofes gestatten . Dieselben sollten vielmehr Super- intendenten oder Präsidenten genannt werden . Er bleibe dabei , daß Geistliche in weltlichen Sachen keine Stimme haben dürften , und übrigens könne er sich auch nicht seine Regalien und das Patronats = recht nehmen lassen ** ) . Als der pomesanische Bischof 1554 starb , * ) Stahl a . a . D. S. 253 . ** ) Nicolovius , die bischöfliche Würde in Preußens evangelischer Kirche . 6.55-56 . 133 so blieb auch dieses Bisthum unbesest und hier , wie in Samland , traten Präsidenten an die Stelle der Bischofe .... Die Landstände wiederholten ihr Verlangen , daß die Bisthumer wieder besest werden möchten , aber mehrere Male vergeblich , bis sie sich mit den polnischen Commissarien verbanden und dem Herzoge den Vergleich vom . 4. October 1566 abdrangen , wonach bis zu Ostern evangelische Bischöfe erwählt seyn sollten . Die Wahl des Bischofs sollte vom Fürsten getroffen werden , aber mit gutem Rath der Hof- und Landrithe , so wie auch des andern Bischofs . Die Landstånde sollten acht vom Adel und acht von den Städten dazu deputiren . Såmmtliche Pfarrer sollten in geistlichen wie in weltlichen Angelegen- heiten unter dem Bischofe stehen . Er schlichtet die Ehesachen , und unter dem Samlandischen Bischofe stehen die Universität , alle Schu len , Consistorien und Druckereien * ) . Im folgenden Jahre wurden Georg von Venediger zum Bischof von Pomesanien bestallt und Joachim Morlin zum Bischof von Samland erwählt . Indessen starb ( im Jahre 1568 ) Herzog Albrecht , der die Anmaßungen der Geistlichen noch tapfer gezügelt hatte , es folgte ihm Albrecht Friedrich , und als im Jahre 1571 Morlin starb , brachen über den schwachen Fürsten alle Schrecken der Hierarchie herein . Die Pfarrer , denen indessen im Jahre 1568 auch eine bedeutende Concurrenz zur Bischofs- wahl gestattet war , verlangten Tilemann Heßhusius zum Bischofe , die Landstånde stimmten ihrem Verlangen bei und ihr vereinigtes Drången sekte es bei dem Herzoge durch , daß der Wütherich zum Bischofe berufen wurde . Der Herzog wußte sehr wohl , so wie es auch die Pfarrer und Landſtånde wußten , welcher Hierarch im Heß- husius ins Land gezogen würde ; die Pfarrer bestanden deshalb auf der Wahl , der Herzog aus demselben Grunde widerstand ihr ; aber es half ihm nichts , vergebens hatte er schon einmal die Bestallungs- urkunde zerrissen , man bedrohte ihn mit dem Banne und mußte end- lich den Hierarchen ihren Oberhierarchen geben . Die höllische Wuth der geistlichen Eiferer ** ) stürzte den Herzog in einen Gemüthszustand , * ) Ebend . S. 68. 69 . ** ) Einer von ihnen berief sich in der Berathschlagung , als die Berufung 134 der die Curatel des nächsten Erben , des Markgrafen Georg Friedrich von Anspach und die Reise desselben nach Preußen nothig machte , und es war gut , daß er kam , denn Heshusius schnaubte und tobte gegen Alle , die sich seinen Anmaßungen nicht fügen wollten , und zerrüttete durch seine abstracten Zankereien Land und Gemeinde . Sein Starrsinn brachte es dahin , daß er sich selbst mit den Pfar = rern überwarf und endlich , nachdem er den Frieden der Kirche von Grund aus gestört hatte , sich seines Amtes begab . Das ist also die geruhmte bischöfliche Verfassung . Ihre segens- reichen Folgen waren so außerordentlich , daß Georg Friedrich dem Landtage vom Jahre 1584 erklärte : " Nachdem man bis dahero den großen Mißbrauch und Gewalt , dessen sich die Bischöfe angemaßet und was sonsten für Unruhe und Spaltung in den Kirchen erfolget , im Werk erfahren , so haben Ihre Fürstl . Durchlaucht aus rechtem christlichen Eifer , als die in der christlichen Religion geboren und er zogen , sich ihres hohen von Gott befohlenen Amtes erinnert und diesen Sachen für sich selbst nicht allein reiflich wohl nachgedacht , sondern bei andern wohlbestellten ausländischen Chur- und Fürstlichen Kirchen sich Raths und Bedenkens erholet , wie dieses Herzogthums Preußen Kirchen und Schulen durch andere heilsamere Ordnungen besser gerathen und gedienet werden mochte , denn bis dahero spåret durch die Bischöfe geschehen sey ; denn das bis dahero dasjenige , was vor dieser Zeit von Hoheit und Gewalt der Bischöfe geordnet , der Kirche Gottes allhier nicht sonderlich genuket , sondern vielmehr aller = lei Unrichtigkeit , Unheil und Schaden erreget , zeuget neben andern Exempeln der klågliche Zustand der Kirche , den Fürstliche Durchlaucht im Anfang Ihrer Regierung in diesen Landen gefunden haben " * ) . Der Plan des Fürsten war , statt der Bischofe und ihrer Juris- diction Generalsuperintendenten und Consistorien einzusehen . Die Land- stånde widersekten sich zwar anfangs diesem Plane , aber im Jahre 1588 wurden die Bisthumer aufgehoben und im " Fürstliche Durch des Heßhusius in Vorschlag gebracht wurde , auf den Spruch : ecclesia servat politiam et politia servit ecclesiae . V. a . D. S. 214 . * ) Nicolovius , a . a . D. S. 317.318 . 135 lauchtigkeit Schreiben und Befehl an die Regierung zu Königsberg wegen Bestellung der Superintendenten " die Consistorialverfassung proclamirt . " Die ,, Frrungen , Spaltungen , Widerwärtigkeiten und langwie- rigen Gezånke , " welche die bischöfliche Verfassung herbeigeführt hat = ten , werden in diesem fürstlichen Schreiben trefflich charakterisirt . Sollte auch , heißt es unter Anderem , jedem Bischof ein besonderer Rath von Kirchendienern zugeordnet werden , mit welchem er die in den gehaltenen visitationibus gefundenen Fehl und Mängel berath = schlagen und auf ihr Gutdünken nochmals ins Werk geseket werden , ist anders Nichts , denn endlich wiederum ein neupapistisch Regiment zu gewarten . " " Wie dann der Teufel den Kirchendienern vielmehr denn Andern zuseket " * ) . Die Gegner des Territorialsystems ** ) haben es keineswegs als etwas so Verichtliches und Geringes anzusehen , wenn ein Bohmer , ein Thomasius - diese Riesen an Kraft und Einsicht - nur für die Toleranz kampften , die Aufrechterhaltung der gegenseitigen Tole- ranz für die oberste Aufgabe der Kirchengewalt und jus tolerandi für das vornehmste Regal , das einem Fürsten in geistlichen Dingen zukommt " *** ) , erklärten . " Toleranz " mußten sie dieses Kleinod der Majestät nennen , weil es zunächst noch darauf ankam , den wuthen = den Grimm der Hierarchen zu stillen , und die durch die Pfaffen , durch den " Lehrstand " emporten Elemente des Staatslebens zur Ruhe zu bringen . Wir nennen es nicht mehr Toleranz , sondern : die aus dem Haß , aus zänkischer Tobsucht und aus der Verfolgung in den Begriff erhobene Dialektik der Gegensäge , die innerlich zusam- mengehoren und innerlich sich verständigen müssen . Für den Staat ist die Toleranz zur Union geworden , und seine hochste Kraft beweist er jekt , wenn er die Bewegung der Gegensäße ruhig in sich erträgt , ja als sein Element anerkennt . Auf diese in der Union zum Gesez erhobene Anerkennung berufen wir uns , bei ihr appelliren wir gegen * ) Ebend . S. 322 . ** ) Wie z . B. Stahl , a . a . D. S. 24 . *** ) Thomasius , a . a . D. S. 167 , 136 hierarchische Umtriebe , und wie es auch kommen mag , bei der Wif- senschaft bleiben wir . Verlaugnet uns ber Staat und in uns das Princip der Union , wir verläugnen ihn nicht , wir halten das oberste Staatsgesek fest , und am Ende wird sich doch zeigen , wer den besten Theil erwählt hat . Wir stehen fest und werden ausharren . ١٦٠ : 1 i Druck von Bernh . Tauchnię juu . Bei Otto Wigand in Leipzig ist erschienen : 58 Poetischer Hausschatz 11 des 71 deutschen Volkes 6 Vollständigste Sammlung deutscher Gedichte nach den Gattungen geordnet , begleitet von einer Einleitung , !! die Gesetze der Dichtkunst im Allgemeinen , sowie der einzelnen Abtheilungen insbesondere enthaltend , nebst einer kurzen Uebersicht dach ihrer Bildungsgeschichte seit den frühesten Zeiten ihres Erscheinens in Deutschland bis auf unsere Tage !! : und 1 . biographischen Angaben über die Dichter , aus deren Werken Poesieen gewählt wurden . 650 1 4 Ein Buch für Schule und Haus . 1 Von Dr. O. L. B. Wolff , 1 ordentlichem öffentlichen Honorarprofessor der neueren Litteratur an der Univer- sitát zu Jena , wirklichem , correspondirendem und Ehrenmitgliede mehrer gelehrten Gesellschaften u , s . w . u . f . m . Gr . 8. Auf feinem Velinpapier ; in Doppelcolonnen ; über 2000 Colonnen stark und in Umschlag . Broschirt . 2 Thlr . Die deutsche Nation darf mit Recht auf den Charakter und die Erzeugnisse ihrer Poesie stolz sein , da sie Meisterwerke aufzuweisen hat , welche von allen gebildeten Völkern mit hoher Verehrung aner = kannt werden und überall als Muster gelten können . Unsere edelsten Geister haben als schonstes Erbtheil ihrem Vaterlande ihre herrlichen Schöpfungen gespendet , und sich dadurch mehr als ein unvergång- liches Denkmal gesest . Um so großer ist aber auch die Pflicht der Nation , dies anzuerkennen und jene Monumente sorgfältig und dank bar zu erhalten . - In der Erfüllung dieser edeln Pflicht sind uns jedoch andere Länder weit voraus ; Franzosen , Englander , Spanier , Portugiesen , Italiener u . s . w . besiken Sammlungen , die in sorg- fältigster Auswahl das ganze Gebiet ihrer heimischen Poesie umfas sen ; uns hat es bisher stets noch an einer solchen gefehlt ; denn so viel Gedichtsammlungen wir auch aufzuweisen vermogen , so wurden diese doch nur für besondere , meist pädagogische Zwecke angelegt , und sind zu beschränkt , um jenem von anderen Nationen längst erreichten Zwecke zu genügen . Einen höhern Gesichtspunkt , als den der Schule , hatten die Herausgeber selten oder nie im Auge , namentlich blieben die Geseke der poetischen Gestaltung und die Bildungsge = schichte derselben gänzlich unberührt . - Diesem Mangel nun hoffen wir durch das vorliegende Werk abzuhelfen , und ein Buch zu liefern , das eines Theils dem Gebilde- ten jedes Standes zu gleicher Zeit möglichst vollständige Belehrung und Unterhaltung darbietet und ihn befähigt , zu überschauen , auf welche Hohe unsere Poesie sich geschwungen hat , anderen Theils aber auch mit besonderem Nuken in unsern Gymnasien und hohern Real- schulen gebraucht werden kann , da es , zugleich mit der Auswahl des Einzelnen und Besten , dem Lehrer wie dem Schüler die Hülfsmittel zur Uneignung und Beherrschung des gesammten Stoffes liefert . Folgende Uebersicht des Inhalts wird das Gesagte bestätigen : Einleitung . Über das Wesen der Poesie und die Geseze der Poetik im Allgemeinen . Erste Abtheilung . Die lyrische Poesie . Einleitung . Über Wesen und Begriff der lyrischen Poesie . Das Lied . - a ) Das geistliche Lied . - Geseze und Geschichte desselben in Deutschland . Geistliche Lieder , von den frühesten bis zu unsern Tagen . Auswahl des Schönsten und Eigenthumlichsten , das wir in die- ser Gattung besiken ; : . : b ) Das weltliche Lied . Eingeleitet und ausgewählt wie a . Die Ode . - Angeordnet wie a . Die Hymne . Die Dithyrambe . Ebenso . = Die Rhapsodie .... = Die Elegie Die Heroidea Das Sonett . 1 Das Madrigal , Rondeau , Triolet , die Canzone , Se- stine , Glosse u . saw . - Angeordnet wie a . Die Cantate . - Angeordnet wie a . - Zweite Abtheilung . Die epische Poesie . Einleitung . Über Wesen und Begriff der epischen Poesie . Die Fabel . - Geseke und Geschichte derselben . - Deutsche Fabeln aus allen Zeiten deutscher Poesie . Die poetische Erzählung . - Ebenso angeordnet . 7 = = Die Legende . = Die Romanze und die Ballade . Das ernste Heldengedicht . = = = = Das komische Heldengedicht . Dritte Abtheilung . Die dramatische Poesie . Einleitung . Über Wesen und Begriff der dramatischen Poesie im Allgemeinen . - - Das Trauerspiel . Wesen und Begriff des Trauerspiels ins- besondere . - Kurze Geschichte des Bildungsganges desselben in Deutschland . Einzelne Scenen und Acte aus deutschen Trauerspielen , seit dem ersten Erscheinen dieser Gattung in Deutschland , bis zur neuesten Zeit , nebst vorhergehender Erzah- lung des Inhalts der ganzen Tragsdie . Das Lustspiel . - Angeordnet wie das Trauerspiel . Das Schauspiel . - Ebenso . Die Dper , die e Operette , da das Vaudeville , das Melo = drama u . s . w . Angeordnet wie das Trauerspiel . Vierte Abtheilung . Die didaktische , descriptive und satiri- sche Poesie , sowie die gemischten Gattungen . - Einleitung : über Wesen und Begriff dieser Gattungen im Allgemeinen . Das Lehrgedicht . - Über Wesen , Begriff und Geschichte des deutschen Lehrgedichtes , nebst Proben seit der frühesten Erscheinung desselben in Deutschland bis zu unsern Tagen . Die Satire . - Angeordnet wie das Lehrgedicht . Das Idyll . Die poetische Epistel . Die Parabel , Allegorie , Paramythie . Das Epigramm . Angeordnet wie das Lehrgedicht . Die dichterische Schilderung . = . = Die Parodie und Travestie . Angeordnet wie das Lehrgedicht . das Akrostichon , das Anagramm u . s . w . - = = = = = = = = = Die Endreime , die verschiedenen Arten des Räthsels , Biographische Notizen über die einzelnen Dichter , aus deren Werken Beiträge entlehnt wurden . - Verzeichniß des Inhalts . Friedrich der Große श्रीग un du seine Widersacher . Eine Jubelschrift . Vom Karl Friedrich Köppen . Gr . 8. 1840. Brosch . 1 Thlr . Ueber den Staatskredit . Von einem russischen Staalsmanne . Gr . 8. 1840. Brosch . 1 Thlr . Armin der Cherusker . Von G. F. König . Zum Denkmal im Teutoburger Walde . Mit dem Portrait des Verfaſfers und einer Abbildung des Denkmals im teutoburger Walde . Gr . 8. 1840. Brosch . 2 Thlr . Hydriatica , oder : Begründung der Waf- serheilkunde auf wissenschaftliche Principien , Ge- schichte und Literatur . Mit Darlegung aller Schriften über Wasserheilkunde nach ihrem Inhalte und Werthe . Von Dr. B. Hirschel . Gr . 8. 1840. Brosch . 1 Thlr . 1.1 T Schinner