Staat , Religion ≤ und Parthei . Leipzig : Otto Wigand . 1843 . I. Bur Einleitung . Wie man aus purer Religiosität irreligiös sein könne , diese Frage können nur sogenannte kluge Leute lösen : Leute , denen es bequem ist , wichtige Staatsfragen mit irgend einem moralischen Saße aus dem Kinderfreunde abzumachen , und denen es unbequem ist , zu der einzigen Quelle , aus welcher Antwort zu schöpfen ist , zu dem Wesen der Dinge , aufzusteigen . Wir Deutschen sind jekt auch in der Politik Theore- tiker geworden . Wir begnügen uns nicht mehr mit den Dingen , wie sie nun einmal sind ; unsere Politik besteht nicht mehr darin , zu sagen : " dieser Fürst hat den und den Charakter , folglich werden sich die Sachen so und so stellen ; dieser Minister dagegen hat die Ansichten , folg lich werden die und die Veränderungen vorgenommen werden ; was aber auch geschehen mag , wir haben nichts zu thun als zuzusehen und uns der Dinge zu freuen , die da kommen werden . " Solch eine hausbackene und fried- lebige Praxis haben wir also nicht mehr , wir sehen uns schon nach allgemeinen Principien um und fragen 1 * 1 4 nichts mehr nach den Individualitäten . Aber unsere Principien sind noch nicht gründlich genug ; wir dürfen bei ihrer Aufstellung nicht blos den gesunden Menschen- verstand befragen : wir dürfen nicht die meistens trivialen Säge , die er uns an die Hand giebt , nun so äußerlich jedem Staate aufdringen wollen ; nein , wir müssen nach dem Charakter des Staates und der Staatsverfassungen forschen , und erst wenn wir diesen erkannt haben , kön- nen wir weiter sehen , ob die Principien , welche die Vernunft und die Philosophie aufstellen , in diesem , in jenem Staate anwendbar sind . Dem Staate , der in seiner ganzen Ein- richtung noch nicht auf der Höhe der Vernunft angelangt ist , geschieht ein großes Unrecht , wenn die fortgeschrit tene Wissenschaft verlangt , daß er allen ihren Anforde- rungen genügen soll . Die vechte Wissenschaft besteht vielmehr darin , zu sehen , daß er seiner ganzen Anlage nach denselben gar nicht genügen kann . גגונ Wir sind also bei aller unserer Klugheit , bei aller unserer Theorie noch lange nicht theoretisch genug , das heißt : wir haben noch nicht die Theorie , die , weil sie gründlich und in ihrer Kritik unerbittlich ist , mit der echten Praxis zusammenfällt . Es giebt einen Liberalismus der ungründlichen Be- quemlichkeit , und es giebt einen Liberalismus der unbe- quemen Gründlichkeit . Der erste ist der kluge , selbst- zufriedene , pfiffige : und er entscheidet alle politischen Fragen mit ein paar allgemeinen Säzen . Seine The- orie ist abstract , unpraktisch , weil er nie nach den Ver- hältnissen fragt , innerhalb deren er zur Anwendung ge- bracht sein will . Der andere untersucht nicht blos den Staat , um die ganze Politik auf ein paar Regeln zu N 5 reduciren , er ist nicht blos mit jenen allgemeinen Säßen zufrieden , nein : er untersucht auch die Verhältnisse und Institutionen , und wenn die Kritik ihm sagt , daß er unter diesen , unter jenen Verhältnissen nicht anwendbar sei , so verhält er sich ganz negirend . Der erstere will ein Nebeneinanderbestehen des Vernünftigen und des Un- vernünftigen , er ist so unklar , eine Anerkennung seiner Vernunft durch die Unvernunft zu verlangen , und er sieht nicht ein , daß bei solcher Anforderung die Unver- nunft nicht mehr sie selber sein kann . Der andere will einen Kampf zwischen Unvernunft und Vernunft . Der erstere ist der Liberalismus par excellence , für den an- deren giebt es keinen hervorstechenden Namen , weil er eben nichts Besonderes , sondern etwas Allgemeines , Wissenschaftliches ist : die Einen nennen ihn Demokratis- mus , die Einen Schwärmerei , die Einen Radicalismus , die Einen gar Nihilismus . Nach dieser Eintheilung des Liberalismus giebt es überhaupt drei Partheien : 1 ) die Liberalen par excel- lence , 2 ) die Radicalen , und ihnen beiden gegenüber 3 ) die Parthei der orthodoxen Legitimisten . Alle drei sehen den Staat auf verschiedene Weise an , die einen räsonniren , die anderen philosophiren , die dritten thun keines von Beiden : oder wenn sie es thun , so ist es weniger die Vernunft , die Wahrheit , auf welche sie sich stügen , als sie sich vielmehr auf das Recht und die Ge- walt des Bestehenden berufen . Ihnen kann daher keine Widerlegung etwas anhaben , man muß sie lassen , wie sie sind ; denn nicht der Vernunftsak , sondern das rohe Factum ist ihnen das Höchste . Wohl aber läßt sich mit den Liberalen rechten . Diese Liberalen sind besonders in unserer Zeit sehr zahlreich . 6 Beamte , die ihren Gesichtskreis einmal über die Schrei- bestube hinaus erweitern möchten ; Professoren , die ihren Vortrag interessant und sich selbst zum Gegenstand des Geredes in der gedankenlosen Gesellschaft machen möchten ; Mitglieder der Academien , welche dem Zeitgeist huldigen möchten , aber zu bequem sind , ihn zu begreifen : das sind die Urbilder dieses Liberalismus . Sie haben stets ein paar Orakelsprüche , ein paar Anspielungen , ein paar historische Deductionen bei der Hand , um recht gefahrlos und ohne vieles Nachdenken die Fragen der Zeit zu erledigen . Aber wenn von ihnen der historische Fortschritt abhinge , so würde es schlimm um ihn stehen . Denn sie sind nicht fähig und nicht muthig genug , um in das Bestehende einzuschneiden ; ein paar abstracte Säße , auf das Bestehende so ohne Weiteres angewandt , werden dieses auch nie zu erschüttern vermögen ; eben so wenig werden sie der Geschichte den Weg vorzeichnen können , den sie zu gehen habe , um ihrem Ziele , der menschli chen Freiheit , näher zu kommen . Wenn also diese Liberalen von einer " weisen Staats- verwaltung " sprechen , wenn sie dann behaupten , eine ,, weise Regierung " dürfe nicht Parthei ergreifen , ein wei- ser Monarch dürfe , als solcher , keine Religion haben , wenn sie mit der abstracten Hinwerfung solcher Säke Alles gethan zu haben glauben , so muß die Kritik kom- men , ihnen zu zeigen , wie wenig sie gethan , und wie nun noch die praktische Beurtheilung der Staatsinstitu- tionen nöthig sei , um zu sehen , ob jene Säße nun auch gleich eine unmittelbare Anwendung erfahren können . Solch eine Kritik wollen wir hier vornehmen . Wir wollen die Frage , die vor Kurzem noch Aufmerksamkeit 7 : erregte : ob ein Fürst als solcher Religion haben solle , weiter gefaßt : ob ein Fürst als solcher Parthei ergrei fen solle , auf die Weise entscheiden , welche uns die allein richtige scheint . Das heißt , wir wollen in Bezug auf diese Frage den Staat unter den Gesichtspunkten jener drei Partheien betrachten : den Staat des gesunden Menschenverstandes ( die Liberalen ) , den Staat der In- dividualität ( die Legitimisten ) , den Staat der Principien und der Theorie ( die Radicalen ) . Hand - noining meta3 ????????????? ?????? ??? -29482472 six any 54988 - 8238 339 34 છછછછ છ છે શે guse a magi send an unching mila mataramp . 3592 153011 38015. 1113 180 છ ???????? ( การ ) บร ० ते कई वेव Der Staat des gesunden Menschenverstandes . " Der Fürst ist der erste Beamte des Staates : " dieser Ausspruch Friedrichs des Großen ist für den Liberalen oberste Voraussekung und Axiom aller Staatsweisheit ; wie ihm Friedrich der Große überhaupt Ideal ist . Entwickeln wir einmal ganz einfach die Staatstheorie , die in diesem Sake liegt . " Der Staat ist eine abstracte Macht , die vor Allem ihre Thätigkeit darin manifestirt , daß sie Beamte an- stellt . Diese Beamten sind des allgemeinen Bestens wegen da und haben dafür zu sorgen , daß Jedermann vom Staatsleben den geeigneten Nußen und Vor- theil dahinnehme . Der Staat überhaupt ist eine An- stalt für den allgemeinen Nuken , und Alles , was von ihm ausgeht , ist dieses Nußens wegen da . Er ist der Staat der Garantien und hat einem Jeden un- gestörtes , berechtigtes Dasein zu sichern . Er ist der Staat der Inhaltslosigkeit und Principlosigkeit , da er von den jedesmaligen Umständen , von dem jedesmaligen all- gemeinen Besten Inhalt und Princip herzunehmen hat . 9 Dieser Staat ergreift nicht Parthei , da er die rein ab- stracte Gleichgültigkeit gegen jegliche Partheiung ist . Dieser Staat hat keine Religion , da ihm alle Confessio- nen einen gleichmäßigen Schuß abfordern . Er fordert von seinen Beamten eine ebenso abstracte Gleichgültigkeit , und von seinem ersten Beamten verlangt er , daß er , als solcher , weder Parthei ergreife noch Religion habe . " T Das hört sich Alles recht schön an , erweist sich aber nach zwei Seiten hin als haltlos . Denn sowohl die Theorie als die aus der Geschichte geschöpfte Praxis wird sich mit jenem Raisonnement nicht einverstanden fin- den . Die Theorie erklärt , daß dieser Staat des gesun- den Menschenverstandes eine ganz abstracte Macht ist , die , weil sie nicht in den Gemüthern , nicht im Geiste der Menschen existirt , sondern ihnen äußerlich und tyran- nisch gegenübersteht , die Persönlichkeiten nicht zu ihrem Recht , nicht zur freien Entwickelung ihres Willens und ihrer Einsicht gelangen läßt . Sie findet also in solcher Staatsansicht einen inneren Widerspruch , sie findet sie leblos und unfähig , einen echten , wesenhaften Organis- mus zu erzeugen . Denn ist es für jene Staatsansicht nicht ganz gleichgültig , ob der Staat eine monarchische oder eine aristokratische oder eine republikanische Einrich- tung hat , wenn nur die oberste Rücksicht , die auf den allgemeinen Nußen , nicht unbefriedigt bleibt ? Diejenige Politik aber , die auf der Gleichgültigkeit gegen die Staatsformen beruht , kann nicht weit her sein . Wer gegen die Form gleichgültig ist , ist es auch gegen den Inhalt , und wirklich ist jener " allgemeine Nuken , " jene " Garantie " etwas so Unbestimmtes , bei dem man sich so viel und Mancherlei denken kann , daß man am 1 10 Ende gar nichts mehr dabei denkt . Der Staat aber soll keinen solchen leblosen und gedankenlosen Inhalt haben ; er soll seinen Inhalt aus der Vernunft der Staats- angehörigen entnehmen , indem er nichts Anderes als die allgemeine Vernunft derselben ist . So werden denn auch seine verschiedenen Formen je nach dem vernünfti- geren Inhalt sich gestalten , und er wird immer ein ande- rer sein , wenn er monarchisch , aristokratisch oder repu- blikanisch eingerichtet ist . Diese Staatsformen hängen ganz genau mit dem politischen Bewußtsein der Staatsange- hörigen zusammen ; sie sind Ausdrucksweisen desselben , und wer so bequem ist , durch einen abstracten Saß mit ihnen fertig zu werden , der ist kaum zum politischen Denker geschaffen . Die geschichtliche Praxis aber erhebt folgende An- stände . Ihr holt , sagt sie , Friedrich den Einzigen als Beleg für eure Staatsansicht herbei ; aber mit Unrecht . Hätte Friedrich der Große als Privatmann andere An- sichten gehabt , als er als König durchführte , dann könnte man euch nichts entgegnen . Wäre er seinem persönli chen Charakter nach enthusiastischer Christ und seinem kö- niglichen Betragen nach tolerant gewesen ; wäre er in seinen speciellen Ansichten Legitimist und in seinen könig- lichen Maßregeln nichts als erster Staatsbeamter gewe- sen , dann hättet ihr Recht . Aber daß er jene Ansichten aussprach und nach ihnen handelte , war wieder nur eine Folge seiner persönlichen Anlage ; er war als König tolerant , weil er es auch als Privatmann war , und er erklärte sich für den ersten Beamten des Staates , weil er auch seinen individuellen Einsichten nach nicht Legiti- mist war . Es war daher immer nur Friedrichs Per- sönlichkeit , welche , ohne der Selbstaufopferung zu be 11 dürfen , den Staat des allgemeinen Besten ins Leben rief . Und daß durch seine Ansichten der preußische Staat seinem Wesen nach nicht verändert ward , beweist Friedrichs Nachfolger . Die ganze Charakteranlage deſſel- ben war eine fromme , folglich wurde aus dem Staate des allgemeinen Besten sogleich ein Staat , der in seinen Gesezen und Institutionen sich nach den Ansichten des Monarchen regelte bio di m डियो Der Staat , dessen Regiment erblich ist , ist immer legitimistisch ; denn er stellt seinen obersten Beamten nach einer gottgeheiligten Tradition an , das heißt : sein Mo- narch ist mehr als der oberste Beamte . So widerlegt sich der Staat des gesunden Menschen- verstandes von selber , und so zeigt sich , daß die For- derung , der Regent solle religions- und partheilos sein , sich gleichfalls widerspricht , weil sie nur in jenem Staate gestellt werden kann . Dazu kommt , daß ich die Frre- ligiosität fordere , wenn ich die Religionslosigkeit fordere Der wahrhaft Religiöse wird in all ' seinen Lebensver- richtungen religiös sein wollen ; der wahrhaft religiöse König wird nach den Grundsäßen der Religion herrschen wollen . Jede Religion glaubt aber sich selber nicht eher genug gethan zu haben , als bis sie sich als die allge- gemeine und einzige Wahrheit anerkannt sieht . Und so wird auch der religiöse Monarch immer intolerant sein müssen . Der Liberale sieht nicht ein , daß er vom Staate die Religion ganz ausschließt , wenn er von seinem ,, obersten Beamten " die Religionslosigkeit fordert und die Religion höchstens noch als Privatsache bestehen läßt . Er glaubt , sich so bequem über den Widerstreit zwischen Religions- und Staatsbewußtsein hinwegseken 12 zu können . Wüßte er , daß auch der religiöse Bür ger immer eher religiös als Bürger ist , er kennte er auf diese Weise das wahre Verhältniß zwischen Religion und Staat ; dann würde er auch zu den wah- ven Folgerungen in Bezug auf diese beiden Mächte ge- langen ; erst dann würde er die echte Würde und Größe des Staates erkennen , und wissen , was geopfert , privatim und öffentlich geopfert werden muß , damit der echte Staat ins Leben trete . Ш. Der Staat der Individualität . Der gesunde Menschenverstand macht eine ganz unstatt- hafte Scheidung zwischen meiner persönlichen Ueberzeu- gung und meiner politischen Meinung . Er wähnt z . B. , ich könne als Privatmann ein guter Christ sein , ohne danach zu streben , daß ich mein Christenthum auch in die Politik übertrage . Er fordert das Unmögliche , daß ein christlicher Monarch kein christlicher Monarch sei . Er glaubt , er sei nun recht liberal , wenn er diese Forderung stellt , und bekümmert sich dann nicht weiter um die Möglichkeit ihrer Erfüllung . Er will , daß eine Regierung von Gottes Gnaden doch wieder nicht in dieser Gnade , sondern in der öf fentlichen Meinung ihre Begründung finden soll . Frei lich , jede Regierung basirt auf dem Bewußtsein des Vol- kes , aber nicht jede Regierung ist eine bewußte Schöpfung desselben . Wie das Bewußtsein des Menschen überhaupt entweder ein religiöses oder ein philosophisches ist , so kann man auch das politische Bewußtsein in ein religiö- ses und philosophisches theilen . Das religiöse Bewußt- 14 sein läßt sich leiten von einer Macht , deren Festigkeit zwar gerade in der gläubigen Anerkennung beruht , die aber als eine selbstständige , in sich begründete und höhere an- erkannt wird . Das religiöse Bewußtsein vertraut , und es fühlt sich darin glücklich , Alles über sich ergehen zu lassen , weil zu ändern , doch nicht in seiner Macht stehe . Das religiöse Bürgerbewußtsein verlangt also eine Re- gierung , die in anerkannter Heiligkeit und Unverleßbar- keit dasteht , die Alles , was sie thut , aus eigener Macht- vollkommenheit vollbringt , und neben der es keine Macht giebt . thrilansigiong and in18 ( 12 ) Eine solche Regierung hat also auch keine Partheien anzuerkennen , da jede Meinung gegen sie eigentlich ein Verstoß gegen die Verfassung des Staates ist . Es giebt für sie nur eine einzige Parthei , die ihrige ; und sie hat nur Einen Zweck , sich zu erhalten , zu bestehen . Mit ih- ver Existenz ist Alles gethan . Mögen nun im Staate mit solcher Regierung sich einzelne Stimmen gegen sie erhe- ben ; diese Stimmen werden immer als vorlaute charak teriſirt werden . Mag sich eine Opposition laut machen , diese Opposition , da sie aller Anerkennung entbehrt , wird immer nur eine Scheinexistenz haben . Und wenn die Regie- rung gegen eine solche Opposition reagirt , so wird sie doch blos scheinbar Parthei ergreifen , da sie ja stets nur sich selbst , ihre Macht , ihr Recht und ihre Eristenz im Auge hat . Sie wird nie hin und her zu schwanken brauchen , nie nach Principien zu suchen haben , da sie ihre Princi- pien in sich selber hat oder vielmehr gar nicht solcher bedarf . Wendet nun also solch eine Regierung ihre Maß- regeln an , um die freie wissenschaftliche Forschung zu hemmen , richtet sie eine Beaufsichtigung der Geister und 15 der Literatur ein , unterdrückt sie die Organe freier , rück- sichtsloser Aeußerung : Alles dies ist recht , ist recht , weil fie es thut ; und es ist schon eine Inconsequenz von ihr , wenn sie durch Gründe des allgemeinen Wohles , oder wenn sie gar durch Gründe der Wissenschaft ihr Thun zu rechtfertigen sucht . Gegen sie ist wenigstens mit solchen Gründen nicht aufzukommen , und man bringt nichts vor sich , wenn man nicht ihre Maßregeln in ihrem We- sen begründet findet . Solche Regierung ist nun ganz von Individualitäten abhängig , ihr Staat ist der Staat der Individualität . Die Persönlichkeit des Regierenden , die in der legitimen Erblichkeit und in der Gnade Gottes die Quellen ihres Rechtes und ihrer Gewalt sieht , ist das maßgebende Element . Hier kann man also auch nicht sagen , der Regent solle Religion haben , oder er solle keine haben , da ein Nero ebenso gut wie ein Marc Aurel den unbedingte- sten Gehorsam fordern kann . Der Regent kann Religion haben , ja , weil es die göttliche Autorität selber ist , welcher die seinige entquillt , und weil es die religiöse Ueberzeugung der Unterthanen ist , auf der seine Macht beruht , so ist es wohl meistens der Fall , daß der Regent die Religion als eine Stüze seiner Macht ansieht und die Aufrechterhaltung derselben auf's Energischste zum Zweck seiner Handlungen macht . Und wenn er einmal Religion hat , so ist auch nicht zu verlangen , daß er sie nicht vollständig haben soll . Ich wüßte nicht , was ihn hindern sollte , Geseze zu er- lassen , welche seine Confession als die einzig richtige und 16 berechtigte hinstellen , zumal wenn er auf's Heiligste von der Lauterkeit und Hoheit seines Glaubensbekenntniſſes überzeugt ist.non , the mock 15 Nur der gesunde Menschenverstand weiß es nicht zu begreifen , wie der Staat ein Staat der Individualität sein und wie in ihm die Religion zur Norm aller Dinge gemacht werden könne . Um dem Staate eine gewisse höhere Macht gegen das Belieben des Individuums zu geben und dabei doch nicht die Existenz dieses Individuums zu gefährden , macht er den Staat zum Beamtenstaat . Gegen die Religion hilft er sich auf andere Weise . Indem er die selbstständige Regierung bestehen läßt , will er doch , daß diese Regierung sich über ein Ganzes , über ein Hauptgebiet im Gemüthe ihrer Un- terthanen nicht erstrecken soll ; er will , daß die Regierung sich gegen die Religion des Unterthanen gleichgültig ver- halte . Er macht es , wie der constitutionelle Franzose , der die katholische Religion nicht beleidigen , sie aber auch nicht zur Staatsreligion machen möchte , und der daher den Saß in die Verfassung seines Vaterlandes aufnimmt , daß die katholische Religion die Religion der Mehrzahl der Franzosen sei . Die Zahl in den Bereich der orga- nischen Gesezgebung ziehen , das bringt nur der gesunde Menschenverstand zuwege , der um jeden Preis praktisch sein will . Ein Factum , das sich von Jahr zu Jahr ändern kann , zu einem Paragraphen der Verfassung ma- chen , das ist eine Heldenthat , welche nur der Don Qui- rote des gesunden Menschenverstandes verrichten kann . Und man bedenkt nicht , daß hiermit gar nichts geholfen ist ; denn die katholische Religion ist nicht anerkannt , weil ihr der Charakter der Ausschließlichkeit genommen ist , und auf der anderen Seite ist auch dem Rechte der übrigen 17 14 Confessionen nicht genug gethan , weil sie , wenn auch nur quantitativ , der einen Confession untergeordnet sind . Also der praktische Menschenverstand kann uns nicht helfen ; wir müssen den Staat der Individualität auf- fassen und anerkennen , wie er einmal ist . Da kann es nun auch kommen , daß der Monarch keine Religion hat und daß , wie der eine aus Religiosi- tät Alles verfolgte , was ihm zu irreligiös erschien , er nun aus Irreligiosität Alles verfolgt , was ihm zu reli- giös erscheint . Dennoch wird man auch ihm Gehorsam schuldig sein . Das Nesultat unserer zweiten Untersuchung ist also , daß es widersinnig ist , im Staate der Individualität vom Fürsten zu verlangen , er solle Parthei ergreifen , weil es in solchem Staate überhaupt keine oder wenig- stens nur Eine rechtlich anerkannte politische Parthei giebt ; und daß es ebenso widersinnig ist , zu verlangen , der Fürst solle als solcher keine Religion haben , weil man in jenem Staate vom Fürsten gar nichts verlangen darf und seine Persönlichkeit einzige und höchste Norm ist . at a match . ??????????? ?????? ???????? ??? 2 Test 383993 ( 55 ?? છ છ ng ma iệu kaut und , σκούτιαίαλλιούς αφήπίστε τις ο que Maurang 107 10815 1891 hard - Sremma 29 2300 153272321550 15511 11557 ຊົ່ າ ບໍ່ ໄດ້ ປີ - ອ ນ ກ ນ ล่า ๑๖๘ มี นา ( จิตร , din and naighat Foniot 11 Per Staat der Principien . Jene Scheidung des gesunden Menschenverstandes zwi- schen privater und politischer Ueberzeugung wird aufge- hoben , jene unbedingte Ueberlieferung des Menschen an das Belieben einer Individualität wird entfernt durch den Staat der Principien , der Theorie , in welchem das po- litische Bewußtsein das philosophische ist . भागे पछि Wie nämlich der Philosoph nicht mehr glaubt , son- dern weiß , wie er alle Mächte , welche das religiöse Bewußtsein anbetet , als Schöpfungen des Menschengei- stes erkennt und somit ihrer Kraft beraubt , wie der Phi- losoph das ganze Gebiet des Wissens nach jenem ober- sten Saße von der selbstständigen Hoheit des menschlichen Geistes regelt , so begnügt sich auch das philosophisch - po- litische Bewußtsein nicht mehr mit der gläubigen Unter- würfigkeit , sondern es will in seiner Regierung den Aus- druck seiner selbst sehen ; es verlangt eine Selbstregierung . Im principiellen Staate fällt daher Privatbewußt- sein und politisches Bewußtsein in Eines zusammen : Alles , was ich thue , thue ich als Staatsbürger , und die 19 Allgemeinheit des Staates ist es , welche mein ganzes Wesen in Anspruch nimmt . Der Staat ist mir weder eine_starr = abstracte Macht , die mich meines Besten we- gen gängelt und verwaltet , noch ein jenseitiges Wesen , dem ich mich in Demuth beuge . Hier kenne ich über haupt keine solche höhere , fremde Idealität , da Zweck , Verrichtung , Wesen des Staates in meiner Persönlichkeit lebt und webt , und die Idealität des Staates in mein Fleisch und Blut übergegangen ist . bun md shride Kann hier überhaupt noch die Frage aufgeworfen werden , ob der Regent Religion haben solle ? Nimmer- mehr ; denn die Voraussetzungen dieser Frage sind gar nicht mehr vorhanden . Und wir haben also jene Frage gelöst , indem wir den Zustand schildern , wo sie gar nicht mehr denkbar ist . Dem Ritter des gesunden Men- schenverstandes wird dies sonderbar , vielleicht lächerlich vorkommen . Das kümmert uns nicht . Er wisse nur , daß die meisten Fragen , welche die neuere Zeit aufstellt , erst von einem höheren Gesichtspunkte aus richtig auf- gefaßt und beantwortet werden können . Und löst man nicht eine Frage erst dann auf die rechte Weise , wenn man sie unmöglich macht ? Giebt es nun im principiellen Staate Partheien und ist hier die Frage noch statthaft , ob die Regierung Par- thei ergreifen solle ? Partheien wird es geben , so lange es Staaten giebt , aber es ist ein großer Unterschied , ob die Partheien an- erkannt werden , indem man sie alle zur Sprache kom- men läßt , oder ob nur Eine als die einzig berechtigte angesehen und sie daher ganz mit dem Staate identifi- cirt wird . Ist das Erstere der Fall --- und es ist der Fall im 20 principiellen Staate so wird es eben keine solche Regierung geben , welche sich bald hierhin bald dorthin zu wenden , bald die Meinung dieser , bald jener Seite zu befragen hätte ; vielmehr wird die Regierung , als ein organisches Gewächs , aus dem Leben des Staates her- vorgehen . Und dies Leben besteht in nichts Anderem , als in dem gegenseitigen Wetteifer der Partheien , welcher , da jede Parthei sich aussprechen und alle ihre Kräfte entwickeln darf , auch stets den wahren Gehalt , den ech- ten Geist des Staates offenbaren wird .। कार Also auch die Frage , ob die Regierung Parthei zu ergreifen habe , ist hier überflüssig geworden . V. Schluß . Man hat in jüngster Zeit politische Besprechungen mancher Art verboten , confiscirt , man hat Zeitschriften das Leben genommen , ja man hat eine gewisse Species der Politik zu verpönen und in den Augen der Leute herabzusehen gesucht . Gut ! das ist beinahe eine Aner- kennung , wenigstens gesteht man damit zu , daß jenes Politisiren eben dabei war , zu einer kleinen Macht zu werden , die neben den 39 Mächten , welche in Frank- furt sizen , über ganz Deutschland hin ihre Stimme er- schallen lassen wollte und die um so unbequemer zu wer- den drohte , weil man sie bisher in dieser Art noch nicht gekannt hatte . Aber jene , nur negative , Anerkennung hat doch wenig Tröstliches an sich . Und sie ist auf der anderen Seite immer auch der Beweis dafür , daß jene Politik es noch nicht verstanden hatte , sich zu einer wahrhaftigen Macht zu gestalten ; denn eine ordentliche Macht läßt sich nicht so ohne Weiteres vernichten . Vor Allem sind feste Principien nöthig ; diese müssen 22 wir bei der Hand haben , um bei jeder politischen Frage das Richtige zu treffen . Feste Principien machen die Politik achtenswerth und verschaffen ihr Anerkennung . Freilich waren auch in der nunmehr verbotenen Po- litik die Principien nicht so unsichtbar , daß man , ohne sein eigenes Urtheilsvermögen herabzusehen , diejenigen , welche Opposition machten , " Lodderbuben " nennen dürfte , " welche die Feder zu führen wissen . " * ) Ist es wohl ,, ſittlich ernst , " gebildete und enthusiastische Bestrebungen durch das Schimpfwort Büberei zu brandmarken ? Ja , stellt sich eine Richtung wohl dadurch ein gutes Zeugniß aus , daß sie mit der Fortschrittsparthei nicht anders fertig werden kann , als indem sie dieselbe schmäht und verleumdet ? Wer so schwach oder so verblendet ist , daß er den Geist und die Wahrheit nirgends zu entdecken weiß , außer höchstens bei sich selber , der muß wohl geist- und wahrheitverlassen sein . Wer so unfähig ist , in sei nem Nächsten , selbst im Geringsten , kein allgemeines leiten- des Element zu finden , der muß wohl selber ohne ein solches sein . Doch man läßt jenen Politikern ja den Vor- zug , gut schreiben zu können . Wohlan ! sehen wir , ob ein solcher Vorzug nicht noch andere mit sich führt . gut schreiben kann , muß auch gut denken können , wenn nicht anders sein Geschreibsel zu einer klingenden Stilü- bung werden soll . Stilübungen aber streicht man nicht , und es ist Niemandem verwehrt , schöne Säze aneinander- zustellen und hohle Phrasen in die Welt zu posaunen . Also mit der Form erkennt man auch den Inhalt an ; man muß wenigstens ahnen , daß es Gedanken , Systeme Wer * ) Wie das neulich in einer in Berlin erschienenen Broschüre geschehen iftidhän noigionistų भीती 108 23 sind , welche das Hauptbollwerk jener Politiker ausma- chen . Und das ist wahr . Weil sie selbst Theorie haben , so sind jene Politiker auch stark genug , bei ihren Geg- nern nicht blos " Schaum und Wind , " sondern gleichfalls ein System zu erkennen und dasselbe theoretisch zu be- kämpfen , während man sie selber nicht eher wird richtig angreifen können , als bis man sie für mehr als Buben anzusehen gelernt hat . Sie diese Politiker wissen , daß die Unfreiheit in einer gewissen Weltanschauung und Gemüthsanlage des Menschen wurzelt . Jene Weltanschauung suchen sie zu widerlegen , auf diese Gemüthsanlage suchen sie zu wirken , und dies theoretische Verfahren ist die einzige Macht , welche sie besiken . Mögen ibre Gegner einmal das Gleiche versuchen . Mögen sie einmal einsehen , daß man über einen Gegner , den man ächtet , nicht trium- phiren kann . Dann würden sie vielleicht die Sympathien mancher " Edlen und Ehrenwerthen " für sich haben . So lange sie sich aber nicht zu dem " sittlichen Ernste " der Theorie erheben können , so lange sie die Waffen der Anderen zerbrechen , verkürzen , abstumpfen , so lange sie allein das Privilegium der langen Waffe haben wollen , so lange mögen sie schmähen , die Gewalt zu Hülfe rufen ...... überwinden können sie nicht . Berlin , den 10. März 1843 . ...... Staats . Bibliothek Bamberg 48888893833 # 1 ? 818 88 8 9 1109 hind Inhalt . I. Zur Einleitung . II . Der Staat des gesunden Menschenverstandes III . Der Staat der Individualität . IV . Der Staat der Principien . V. Schluß Seite 3 8 13 18 21 Druck von C. P. Melzer in Leipzig .