§46
l. warum die philosophische Fakultät nicht mit einem Logiker und Metaphysiker, sondern mit einem Staatsphilosophen habe »kollidieren« müssen;
2. warum diese Kollision nicht von der Härte und Entscheidung sein konnte als der Konflikt der Kritik mit der Theologie in Bonn;
3. warum die Kollision eigentlich dummes Zeug war, da die Kritik bereits in ihrer Bonner Kollision alle Prinzipien, allen Gehalt konzentriert hatte und nun die Weltgeschichte nur an der Kritik zum Plagiarius werden könnte;
4. warum die philosophische Fakultät sich in Herrn Nauwercks Schriften selbst angegriffen sah;
5. warum Herrn N[auwerck] nichts übrigblieb, als freiwillig zurückzutreten;
6. warum die Fakultät Herrn N[auwerck] verteidigen mußte, wenn sie sich nicht selbst aufgeben wollte;
7. warum die »innere Spaltung im Wesen der Fakultät sich notwendig so darstellen mußte«, daß die Fakultät sowohl N[auwerck] wie der Regierung recht und unrecht zu gleicher Zeit gab;
8. warum die Fakultät in N[auwerck]s Schriften kein Motiv zu seiner Entfernung findet;
9. worin die Unklarheit des ganzen Votums bedingt ist;
10. warum die Fakultät sich »als wissenschaftliche Behörde! berechtigt! glaubt! den Kern der Sache ins Auge fassen zu dürfen«, und endlich
11. warum dennoch die Fakultät nicht in gleicher Weise wie Herr N[auwerek] schreiben will.
[Notes for §46 here]